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Steuerliche Gleichstellung in Berlin Homo-Paare können splitten

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Heinz Haare und Reinhard Lüschow freuen sich über ihre eingetragene Lebensgemeinschaft.

(Foto: picture alliance / dpa)

Homosexuelle Paare in Berlin können sich über eine steuerliche Gleichstellung mit Eheleuten freuen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes werden eingetragene Lebenspartnerschaften von Homosexuellen bei der Einkommensbesteuerung und der Wahl der Lohnklasse gleich behandelt, teilte die Finanzverwaltung mit. Das betrifft auch das steuergünstige Ehegatten-Splitting, durch das die Steuerbelastung von Verheirateten gesenkt wird.

Die Vorschrift gewährleistet, dass das Finanzamt die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt. Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht diverse Verfahren zum Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften anhängig. Das Bundesfinanzministerium hat im Streit über das Ehegatten-Splitting auf eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung verzichtet. Es überließ den Finanzbehörden der Länder, betroffenen Lebenspartnerschaften vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.

Quelle: ntv.de, dpa

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