Ratgeber

Sittenwidriges GeschäftKauf lässt sich widerrufen

25.11.2009, 15:36 Uhr

Wer im Internet oder per Telefon etwas kauft, kann das Geschäft widerrufen - selbst wenn es sich um verbotene Geräte handelt. Das hat der BGH nun im Falle eines Radarwarngeräts entschieden.

Wer im Internet oder per Telefon etwas kauft, kann das Geschäft widerrufen - selbst wenn es sich um verbotene Geräte handelt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Prozess hatte eine Frau den Kaufpreis von rund 1000 Euro für ein Radarwarngerät zurückfordert.

Blitzer-Radarkontrolle
Der Kauf von Radarwarngeräten ist nicht verboten, wohl aber der Gebrauch. (Foto: picture-alliance/ dpa)

Per Fax hatte sie einen Pkw-Innenspiegel mit Radarwarnfunktion bestellt und dafür 1100 Euro bezahlt. Auf dem Bestellschein hieß es: "Ich wurde darüber belehrt, dass die Geräte verboten sind und die Gerichte den Kauf von Radarwarngeräten zudem als sittenwidrig betrachten." Als die Kundin dann vom Kauf zurücktreten wollte, verweigerte ihr der Verkäufer das. Zu Unrecht, befand nun der BHG.

Zwar sei der Kaufvertrag nichtig, weil die Verwendung von Radarwarnern in Deutschland verboten sei. Gleichwohl habe die Käuferin das Recht zur Rückabwicklung, da sie das Gerät nicht in einem Ladengeschäft, sondern im Versandhandel gekauft habe. Der Sinn des Widerrufsrechts beim Fernabsatzvertrag bestehe darin, dem Verbraucher "ein an keine Voraussetzungen gebundenes Recht zur einseitigen Loslösung vom Vertrag in die Hand zu geben", so die Richter. Im Klartext: Jeder, der einen Fernabsatzvertrag schließt, hat auch ein Widerrufsrecht. Die Autofahrerin kann das Geld also zurückverlangen. (AZ: VIII ZR 318/08)

Quelle: AFP, dpa