Beklaut und nicht versichert Keine Gnade vom Finanzamt
03.05.2008, 16:30 UhrWem im Urlaub Hausrat und Kleidung aus dem Wohnmobil gestohlen wird, der kann die Kosten für eine Neuanschaffung nicht von der Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Nach den Worten des Gerichts können solche Kosten im Normalfall nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, weil dem Betroffenen der Abschluss einer Reisegepäckversicherung - inklusive Campingrisiko - zumutbar sei.
Damit wies das Gericht eine Klage von Urlaubern ab, deren Wohnmobil bei einem Italienurlaub gestohlen worden war. Den Verlust des Fahrzeugs ersetzte die Versicherung, Kleidung und Hausrat dagegen waren nicht versichert. Deshalb machten sie den Aufwand für die Wiederbeschaffung in der nächsten Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" geltend - was das Finanzamt aber ablehnte. (Az: 2 K 441/04 ). Nach den Worten des Finanzgerichts käme ein solcher Abzug nur dann in Betracht, wenn Risiken überhaupt nicht versicherbar seien.
Quelle: ntv.de