Ratgeber

Kreative Lebensmittel Nur Käse soll Käse heißen

Ist Fleisch eigentlich noch Fleisch und Käse noch Käse? Bisweilen mag der Verbraucher im Supermarkt ratlos den Kopf schütteln angesichts der Kreativität der Lebensmittelindustrie. Damit die Verbraucher künftig etwas klarer durchblicken, beschließt die EU nun neue Kennzeichungsregeln.

Was kann man nicht alles zu Essbarem machen ...

Was kann man nicht alles zu Essbarem machen ...

(Foto: dpa)

Die europäischen Verbraucher sollen in Zukunft besser erkennen können, wieviel Fett, Salz, Zucker und Kohlehydrate in Lebensmitteln stecken. Vertreter der EU-Länder stimmten in Brüssel neuen Kennzeichnungsregeln zu, wie EU-Diplomaten mitteilten. Auch Angaben für Allergiker müssen in Zukunft deutlicher hervorgehoben werden. Zudem wurde eine Mindestschriftgröße für die Inhaltsinformationen festgelegt.

Laut der Verordnung muss auf Lebensmittelverpackungen künftig der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz, Proteinen und Kohlehydraten pro hundert Gramm angegeben werden. Für Kinder, Schwangere und Stillende wird auf koffeinhaltigen Lebensmitteln ein Warnhinweis gedruckt. Allergene sollen in der Zutatenliste fett gedruckt werden, damit sie besser zu erkennen sind. Auch Restaurants und Kantinen müssen auf auf Allergene hinweisen.

Für Frischfleich muss der Ursprung angegeben werden, nicht aber für verarbeitete Fleischprodukte. Für Milch- und Milchprodukte soll binnen zwei Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Bislang musste nur für frisches Rindfleisch der Ursprung angegeben werden, eine Folge des Rinderwahns. Lebensmittel-Imitate sollen mit Hinweisen wie "aus Fleischstücken zusammengefügt" oder "aus Fischstücken zusammengefügt" kenntlich gemacht werden. Künstlicher sogenannter Analogkäse darf nicht mehr als Käse bezeichnet werden. Stattdessen muss angegeben werden, woraus er besteht. Der Hinweis "Imitat" wird aber nicht vorgeschrieben - in diesem Punkt konnte sich die Industrie durchsetzen.

Das EU-Parlament hat der Neuregelung bereits zugestimmt, sie tritt in den kommenden Wochen in Kraft. Für die Umsetzung wurden der Lebensmittelindustrie jedoch Fristen von drei bis fünf Jahren eingeräumt. Die von vielen Verbraucherschützern geforderte Ampel-Kennzeichnung von Lebensmitteln kommt mit der Neuregelung aber nicht. Dagegen hatten sich die Lebensmittelindustrie und mehrere EU-Staaten vehement zur Wehr gesetzt. Entgegen ursprünglichen Plänen müssen die Hersteller die Nährwertangaben auch nicht auf der Vorderseite der Verpackungen drucken.

Quelle: ntv.de, AFP

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