Scheiden tut weh Längere Unterhaltszahlungen
28.05.2013, 18:30 UhrJede dritte Ehe in Deutschland wird mittlerweile geschieden. Und anschließend wird es meist teuer - zumindest aus Sicht eines der Partner. Denn der wirtschaftlich Stärkere muss an den schwächer aufgestellten Partner Unterhalt zahlen. Doch wie lange? Das hat der Gesetzgeber jetzt neu geregelt. Für manche Ehemänner eine teure Überraschung.
Kaum ein Rechtsbereich wurde so oft reformiert wie das Unterhaltsrecht. Die letzte Reform liegt nur fünf Jahre zurück. Im Jahr 2008 beurteilte Ingeborg Rakete-Dombeck vom Deutschen AnwaltVerein die damalige Gesetzesnovelle so: "Die Folge wird sein, dass die Mütter weniger bekommen."
Gewinner sind überwiegend Frauen
Nun hat der Gesetzgeber erneut die Bedingungen geändert. Jochen Schausten vom Deutschen AnwaltVerein (DAV) kommt jetzt nach der neuen Reform zu einem anderen Urteil: "Die Gewinner dieser neuen Reform sind überwiegend die Frauen, also die Unterhaltsberechtigte. Weil bei langen Ehen der Gesetzgeber jetzt klargestellt hat, daß Unterhaltsansprüche nicht mehr so schnell befristet beziehungsweise begrenzt werden können."
Ein Beispiel. Ein Ehepaar. Er arbeitet als Arzt, sie als Krankenschwester. Sie bekommen zwei Kinder. Die Frau lässt deshalb mehrere Jahre ihre Arbeit ruhen. Nach dreißig Jahren Ehe steht die Scheidung an. "Der nacheheliche Unterhaltsanspruch berechnet sich der Höhe nach, in dem man die beiden Einkünfte zusammenrechnet. Die Unterhaltsberechtigte erhält davon etwa drei Siebtel, der Unterhaltsverpflichtete erhält davon etwa vier Siebtel.", so Jochem Schausten vom DAV.
Ein Beispiel: Das Einkommen des Mannes beträgt 5.000 Euro. Die Frau verdient 1.500 Euro im Monat. Das Einkommen der Ehegemeinschaft beträgt also 6.500 Euro. Ihm stehen vier Siebtel des Einkommens zu: rund 3.800 Euro. Der Ehefrau die anderen drei Siebtel, rund 2.700 Euro. Somit muss der Ehemann monatlich 1200 Euro Unterhalt zahlen.
Unbefristeter Unterhaltsanspruch möglich
"Nach der alten Gesetzeslage hätte sie mit einer relativ kurzen Befristung ihres Unterhaltsanspruches rechnen müssen. Nach Ablauf von, sagen wir mal, vier bis fünf Jahren. Nach der Änderung des Gesetzes kann sie jetzt davon ausgehen, daß sie jetzt möglicherweise sogar einen unbefristeten Unterhaltsanspruch hat.", erklärt Jochem Schausten vom DAV.
Die Richter werden ab jetzt ihre Entscheidungen zum Unterhaltsrecht in vielen Fällen also anders treffen müssen. Doch nicht jede Ehe wird von der Reform betroffen sein, wie Jochem Schausten erläutert: "Definitiv nichts ändern wird sich nach meiner Einschätzung bei Ehen von weniger als zehn Jahren Dauer. Den Graubereich würde ich ansetzen bei zehn bis zwanzig Jahren. Und den Bereich, wo sich die Unterhaltsreform jetzt nachhaltig auswirkt, schätze ich bei Ehen von mehr als zwanzig Jahren Dauer."
Rechtsanwälte werden also oft ihren Mandanten die Dauer der Unterhaltszahlungen nicht vorhersagen können. Die Richter haben einen erheblichen Ermessensspielraum, erläutert Jochen Schausten: "Es ist eine nacheheliche Solidarität, die da zu leisten ist. Es geht eben nicht mehr nur um die Frage, ob ehebedingte Nachteile da sind. Sondern es geht wieder um die Frage: Wie lange muss ich diesen Lebensstandard, der während der Ehe erreicht war, der gemeinsam aufgebaut worden war während der Ehe, wie lange muss ich den gewährleisten?"
Vorerst soll dies die letzten Reform des Unterhaltsrechts gewesen sein. Doch da sich die Rollenmodelle im Zusammenleben stetig ändern, wird der Gesetzgeber irgendwann das Unterhaltsrecht wieder anpassen müssen.
Quelle: ntv.de