Wenn das Haus versinkt Sind Erdlöcher versichert?
03.11.2010, 09:58 UhrErdrutsche wie der in Schmalkhalden kommen häufiger vor, als man denkt. Meist trifft es nur landwirtschaftliche Flächen - aber welche Versicherung zahlt, wenn ganze Häuser mit in die Tiefe gerissen werden?
Nur eine Spezialversicherung zahlt für den Schaden, wenn sich wie in Schmalkalden in Thüringen die Erde auftut und Autos oder Gebäudeteile verschluckt. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um ein Naturereignis handelt. Haben dagegen zum Beispiel Bergbauarbeiten das Loch hervorgerufen, ist der dafür Verantwortliche haftbar zu machen. "Dreh- und Angelpunkt ist die Frage 'Wie kam es zu diesem Ereignis?'", erklärte der Haftungsexperte Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Ist das Loch im Erdreich menschengemacht - etwa durch den Bergbau von heute oder vor 100 Jahren -, kann der Verursacher haftbar gemacht werden. Das kann ein Unternehmen, eine Behörde oder das jeweilige Bundesland sein. "In Nordrhein-Westfalen gibt es heute noch juristische Nachfolger von Organisationen, die in der Region Bergbau betrieben haben", erläuterte Lübke. Geschädigte Privatleute können diese dann belangen und haftbar machen. Eine Versicherung kommt erst dann wieder ins Spiel, wenn das Unternehmen für solche Risiken zum Beispiel eine Betriebshaftpflichtpolice hat. "Betroffene müssen in solchen Fällen einen langen Atem haben. Bis das endgültige Gutachten auf dem Tisch liegt, können Jahre vergehen", erläuterte Lübke.
DDR-Verträge schützen
Im zweiten Fall, wenn ein Naturereignis den Schaden herbeigeführt hat, tritt der Versicherungsfall ein. Schäden durch Hagel oder Regen zahlt die Wohngebäudeversicherung. "Hochwasser, Überschwemmung oder Erdrutsch sind im Leistungskatalog aber nicht vom Grundsatz her enthalten", erklärte der Experte. Bei solchen Kosten hilft nur die Elementarschadenversicherung, die aber nur 26 Prozent der Deutschen besitzen. Abgeschlossen wird sie als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
"In Thüringen oder Sachsen liegt die Zahl aber höher, weil viele Versicherungsverträge aus DDR-Zeiten haben, in denen Erdrutsch regulär mitversichert ist", so Lübke. In beiden Fällen würde die Versicherung für den kompletten Schaden aufkommen, sei es für eine Totalsanierung des Hauses oder eine Umsiedlung der Familie inklusive Hausneubau im Nachbarort.
Dass Erde einstürzt und Teile eines Grundstücks unbrauchbar macht, kommt laut Lübke "durchaus häufiger" vor. Es seien allerdings meist landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen. Von diesen Fällen erfahre die Öffentlichkeit meist nichts.
Quelle: ntv.de, dpa