Ratgeber

Nicht nur Steuern und Gebühren Stornierung: Airline muss Geld zurückzahlen

Egal, wann und aus welchem Grund man einen Flug absagt: Das Geld ist nicht verloren - zumindest nicht komplett. In vielen Fällen muss die Fluggesellschaft sogar den kompletten Preis zurückerstatten.

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Wer nicht im Flieger sitzt, braucht Steuern und Gebühren nicht zu bezahlen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Flüge werden oft schon Wochen oder Monate im Voraus gebucht und auch bezahlt. Natürlich kann man nie ganz sicher sein, ob nicht doch etwas dazwischenkommt. Was viele Passagiere nicht wissen: Bei einer Stornierung bekommen sie auf jeden Fall Geld zurück. Und oft haben sie mehr Ansprüche, als die Fluggesellschaften ihnen freiwillig zugestehen.

Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg kennt man einiger solcher Fälle: Immer wieder beschwerten sich Kunden darüber, dass sie nach einer Stornierung entweder gar kein Geld zurückbekämen oder nur wenig. Bestimmte Posten müssen die Airlines aber auf jeden Fall zurücküberweisen. "Die ausgewiesenen Steuern und Gebühren sind immer zu erstatten, wenn ein Passagier den gebuchten Flug nicht antritt", sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale. Denn diese Kosten fallen für die Fluggesellschaften nur dann an, wenn der Kunde auch tatsächlich im Flieger sitzt. Selbst wenn man den Flug nicht vorher absagt, kann man die Zuschläge zurückverlangen. Das ist insbesondere Billigflügen interessant, bei denen Steuern und Gebühren manchmal teurer sind als der eigentliche Reisepreis.

Auch Verpflegung müsse man nicht bezahlen, wenn man nicht im Flieger sitze, so Fischer-Volk gegenüber n-tv.de. Außerdem habe die Airline weniger Ausgaben für Kerosin, das müsse ebenfalls bei der Rückerstattung kalkuliert werden.

Keine Stornogebühren

Zusatzgebühren für Stornierungen dürfen Airlines nicht verlangen. Hintergrund: Bei der Flugbuchung handelt es sich um einen Werkvertrag. Den darf der Kunde jederzeit kündigen, übrigens ohne Angabe von Gründen. Zahlen muss er nur, wenn dem Unternehmen tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, also wenn der freigewordene Platz nicht zum gleichen Preis weiterverkauft werden kann. Selbst eine Absage kurz vor Abflug kommt nicht unbedingt zu spät, weiß die Reiserechtsexpertin Fischer-Volk: "Womöglich ist der Flug ja ohnehin überbucht".

Ob Steuern, Kerosin oder neuer Ticketverkauf: Was die Fluggesellschaft durch die Stornierung gespart hat, lässt sich für Kunden schwer nachvollziehen. Deshalb haben sie Anspruch auf eine genaue Abrechnung. Die ist natürlich recht aufwendig, weshalb sich auch kaum eine Airline die Mühe macht. Das Recht ist allerdings auf Seite der Kunden. So entschied das Amtsgericht Frankfurt letztes Jahr, dass Turkish Airlines 95 Prozent des Flugpreises zu erstatten hätte. Die Fluggesellschaft hatte sich nach der Stornierung einer Familienreise quergestellt und keine detaillierte Aufrechnung vorgenommen.

Vor wenigen Wochen sorgte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt für Aufsehen. Die Richter sprachen den Klägern sogar 100 Prozent des Flugpreises zu, weil die italienische Airline keine Nachweise über ihre Kosteneinsparungen brachte. Verbraucherschützer halten diese Beweislastumkehr für angemessen. Schließlich haben Kunden keinen Einblick in die Unternehmensinterna. Allenfalls über spätere Buchungsanfragen lässt sich überprüfen, ob ein stornierter Platz noch neu verkauft werden konnte oder frei geblieben ist.

Manche Regeln gelten nicht

Das Urteil läuft den Tarifmodellen vieler Airlines zuwider. Air Berlin, Germanwings und andere bieten die gleichen Flüge zu unterschiedlichen Konditionen an, im billigsten Tarif sind Stornierungen ausdrücklich ausgeschlossen. Doch solche Bedingungen seien hinfällig, meint Fischer-Volk, auch wenn sich die Kunden wissentlich darauf einließen: "Wenn der Fluggast laut Allgemeinen Beförderungsbedingungen keine Möglichkeit hat nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein nur geringer Schaden entstanden ist, sind die Regelungen unwirksam."

Allein das Wissen, im Recht zu sein, hilft Kunden allerdings wenig, wenn die Airlines nicht mitspielen. Zunächst sollte man die Rückerstattung einfordern, etwa mit diesem Musterbrief der Verbraucherzentrale. Wenn die Airline nicht zahlt, ist man mit einer Rechtsschutzversicherung gut bedient, gerade bei teuren Flügen sollte man sich einen Anwalt nehmen, rät die Stiftung Warentest. Ansonsten kann aber auch eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr weiterhelfen.

Quelle: ntv.de

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