Günstiger durch die Heizsaison Tipps zum Gasanbieter-Wechsel
12.08.2010, 15:16 UhrMillionen Haushalte müssen sich in diesem Herbst und Winter auf deutlich höhere Gaspreise einstellen. Umgehen kann man dies mit einem Wechsel des Anbieters. Die Angst, für eine kurze Zeit ohne Gas dazustehen, ist ubegründet.

Wärme im nächsten Winter ohne Aufpreis: Ein Anbieterwechsel machts möglich.
(Foto: Ernst Rose, pixelio.de)
Auf Millionen von Haushalten in Deutschland kommen ab Oktober wohl höhere Gaspreise zu. Nach Angaben des Tarifportals Verivox ist mit Preiserhöhungen auf breiter Front zu rechnen - und wohl oft auch im zweistelligen Prozentbereich. Tariferhöhungen können für Verbraucher ein Zeitpunkt sein, einen Anbieterwechsel zu prüfen. Dabei gibt es eine Reihe von Punkten zu beachten.
Die Anbietervielfalt ist geringer als beim Strom. Weil der Markt traditionell sehr zersplittert ist, gibt es nur wenige bundesweite Anbieter. Wie viele regionale Alternativen zum örtlichen Versorger der Kunde sonst hat, hängt von der Wettbewerbssituation in der jeweiligen Gegend ab. Im Schnitt können Verbraucher aber inzwischen unter rund einem Dutzend Versorgern wählen.
Vergleichen bei n-tv.de
Einen Gaspreis-Vergleich finden Sie auch bei n-tv.de. Zur Berechnung des günstigsten Tarifs müssen der Jahresverbrauch in Kilowattstunden oder Kubikmetern laut Jahresabrechnung und die Postleitzahl eingegeben werden.
Meist müssen an den neuen Anbieter per Post, Telefon oder Internet die persönlichen Daten wie Name und Anschrift übermittelt werden, daneben Angaben zum bisherigen Energieversorger und die Nummer des Gaszählers. Danach erhält der Kunde eine Bestätigung über den neuen Vertrag. Der neue Anbieter übernimmt dann in aller Regel kostenlos die restlichen Formalitäten wie etwa die Kündigung beim bisherigen Versorger. Teils empfiehlt es sich auch, als Verbraucher den Zählerstand beim Anbieterwechsels zu überprüfen.
Wechsel dauert zwei Monate
Wie schnell man aus einem Tarif herauskommt, hängt ganz von den Vertragsbedingungen ab. Wer keinen speziellen Vertrag abgeschlossen hat, kann meist zum Ende des Folgemonats kündigen. Bestehen Verträge, die etwa einen günstigeren Preis bei einer Mindestlaufzeit garantieren, gelten die jeweiligen Kündigungsfristen. Nur bei einer Preiserhöhung hat jeder Kunde das Recht auf eine sofortige Kündigung. Diese muss aber möglichst bald nach Erhalt des Schreibens zur Preiserhöhung folgen. In der Regel dauert es ein bis zwei Monate, bis sämtliche Formalitäten für den Wechsel abgeschlossen sind.
Viele haben Angst, dass sie beim Wechsel plötzlich ohne Gas dastehen könnten, aber der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen - auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind. Selbst wenn der neue Anbieter pleite geht, muss der örtliche Versorger einspringen. Er darf dann aber auch wieder seinen Grundpreis für das gelieferte Gas verlangen, der in aller Regel über dem Tarif des Fremdanbieters liegen dürfte.
Für den Wechsel sind keine technischen Änderungen im Haus nötig, denn das Gas kommt nach wie vor vom lokalen Versorger. Die Fremdanbieter speisen ihre Energie lediglich in die allgemeinen Verteilnetze ein und zahlen dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in den Haushalt.
Quelle: ntv.de, AFP