Rechtsschutztarife mit Mediation Verhandeln statt klagen
28.08.2010, 08:30 UhrReden hilft - zumindest manchmal. Mediationsverfahren könnten den deutschen Gerichten eine Menge Arbeit ersparen. Allerdings übernehmen nur wenige Rechtsschutzversicherer die Kosten solcher Verfahren.
Die deutsche Justiz gilt als hoffnungslos überlastet. Doch längst nicht alle Streitfälle, die sich in den Aktenschränken der Gerichte stapeln, müssten dort landen. Ob Sorgerechtsstreit oder der berüchtigte Nachbarschaftszwist, vieles ließe sich einfacher und schneller regeln, wenn die Beteiligten vernünftig miteinander reden würden. Ein Mediationsverfahren kann die Lösung sein. Die Idee ist nicht neu: Schon 1827 wurde im Königreich Preußen das Amt des Schiedsmanns eingeführt, der kleinere Streitigkeiten außergerichtlich verhandeln sollte. Im Moment gibt es unterschiedliche Regelungen auf Länderebene. Jetzt will die Bundesjustizministerin die Mediation zum Instrument in Zivilverfahren aufwerten.
Auch Rechtsschutzversicherer neue können profitieren, wenn sie ihren Kunden Mediationen anbieten. Zwar verlaufen die Verhandlungen nicht immer erfolgreich, aber doch deutlich günstiger als ein ordentliches Gerichtsverfahren. Im Moment haben aber nur nur zwölf von rund 40 Assekuranzen Tarife im Programm, die auch Mediationen übernehmen. Das Vergleichsportal Check24 hat die Angebote unter die Lupe genommen und die günstigsten Versicherer für Singles und Familien ermittelt.
Die günstigsten Policen
Singles fahren demnach mit dem Privat- und Berufsrechtsschutz der Badischen gut. Bei einer Versicherungssumme von 500.000 Euro kostet sie den Beispielkunden (30 Jahre, jährliche Zahlweise, 150 Euro Selbstbeteiligung) knapp über 100 Euro im Jahr. Der teuerste Versicherer verlangt 300 Euro mehr. Auch Familien kommen mit der Badischen am günstigsten weg. Ein 40jähriger, dessen Ehepartnerin mitversichert ist, zahlt rund 114 Euro. Wer unbegrenzte Streitwerte versichern will, findet bei Deurag und Arag die preiswertesten Tarife.
Nun müssten sich Rechtsschutzversicherte eigentlich nicht weiter um die Mediation scheren – schließlich werden die Anwalts- und Gerichtskosten ohnehin vom Versicherer übernommen. Dennoch hat das Vermittlungsverfahren auch für die Verbraucher Vorteile. Zunächst einmal erspart man sich eine Menge Bürokratie und damit auch lange Wartezeiten. Ein Mediationsverfahren ist innerhalb weniger Wochen anberaumt und in der Regel nach vier bis acht Sitzungen abgeschlossen. Danach steht der Rechtsweg immer noch offen. Daneben spart der Versicherte auch Geld, denn bei der Mediation entfällt der Selbstbehalt.
Mediation statt Rauswurf
Einen Vorteil bieten Mediationstarife auch für diejenigen, die ihre Rechtsschutzpolice häufiger in Anspruch nehmen: Prozessfreudigen Versicherten droht nämlich irgendwann die Kündigung. Wer lieber erst einmal verhandelt anstatt gleich zu klagen, kann seinen Versicherungsschutz langfristig behalten. Allerdings bergen die Mediationstarife auch ein Risiken. Manche Versicherer bezahlen den Rechtsweg nur, wenn es der Kunde vorher mit einer Mediation versucht hat. Zudem stoßen Mediationsverfahren an ihre Grenzen. Bei Kaufverträgen oder Verkehrsdelikten kommt man auf zwischenmenschlicher Ebene oft nicht weiter.
Quelle: ntv.de