Ratgeber

Neues Punktesystem in Flensburg Was Verkehrssünder wissen müssen

Greift die Polizei bei Verkehrssünden durch, haben Autofahrer nichts zu lachen.

Greift die Polizei bei Verkehrssünden durch, haben Autofahrer nichts zu lachen.

(Foto: dpa)

Als Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer Anfang vergangenen Jahres erste Umrisse des neuen "Fahreignungsregister" vorlegte, sprach der Autofahrerclub ADAC von einer "Revolution in Flensburg". Doch es hagelte heftige Kritik, monatelange Diskussionen folgten. Nun soll die Reform doch noch die Kurve kriegen. Am Donnerstagabend hat der Bundestag die neue Flensburg-Fibel verabschiedet. Geht alles gut, müssen sich Verkehrssünder ab dem 1. Februar 2014 auf ein neues Punktesystem einstellen. n-tv.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie viele Punkte gibt es zukünftig?

Die aktuelle Skala von 1 bis 7 Punkten wird doch nicht so stark vereinfacht wie erst geplant. Statt zwei soll es künftig drei Kategorien geben: je nach Schwere des Verstoßes also 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein soll bei 8 Punkten weg sein, was jetzt bei 18 Punkten droht.

  • Einen Punkt gibt es für "schwere Verstöße" (bisher Ordnungswidrigkeiten), z. B. für mehr als 20 km/h innerorts zu schnell fahren. Dafür gibt es aktuell einen bis vier Punkte.
  • Zwei Punkte gehen aufs Konto für "besonders schwere Verstöße" (bisher Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot), z. B. bei Rot über die Ampel, Drängeln. Aktuell: drei bis vier Punkte.
  • Drei Punkte hagelt es für Straftaten, z.B. Unfallflucht, dafür gibt es zurzeit noch fünf bis sieben Punkte.

Was passiert mit den bereits gespeicherten Punkten?

Punkte-Konto und die Folgen
Punkte
(aktuell)
Punkte
(zukünftig)
      Folgen
 
1-71-3Vormerkung ohne
weitere Maßnahmen
8-134-5Ermahnung, Information
über Punktestand,
14-176-7Verwarnung,
Fahreignunsseminar
188Führerscheinentzug
 

Eine Amnestie soll es nicht geben, die 47 Millionen existierenden Punkte werden prinzipiell umgerechnet. Weil künftig nur noch Delikte gespeichert werden, die sicherheitsrelevant sind, dürfte sich manches Autofahrerkonto aber leeren. Von den gut neun Millionen Bürgern mit Eintrag in Flensburg könnte so etwa eine Million ganz aus der Kartei verschwinden. Wegfallen soll etwa der eine Punkt fürs Fahren in die Umweltzonen von Großstädten ohne vorgeschriebene Plakette. Dafür kostet es aber 80 statt bisher 40 Euro. Auch bei anderen Verstößen soll die Kombination aus Punkten und Geldbußen neu justiert werden.

Wann verjähren die gesammelten Punkte?

Nach den komplizierten Speicherregeln verhindert derzeit jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt gelöscht werden. Künftig gilt: Jeder Punkt verjährt separat. Ein Eintrag der Kategorie 1 (ein Punkt) nach zweieinhalb Jahren (bisher zwei Jahre), ein Eintrag der Kategorie 2 (zwei Punkte) nach fünf Jahren (bisher ebenfalls zwei Jahre). Straftaten im Straßenverkehr werden künftig generell erst nach zehn Jahren aus der Kartei getilgt, bislang gilt noch eine Frist von fünf bis zehn Jahren.

Wie kann man Punkte künftig abbauen?

Bei der Stufe "Ermahnung" (4-5 Punkte) ist noch ein Abbau von Punkten möglich. Bedingung: ein freiwilliger Besuch eines Fahreignungsseminars. Dadurch können 2 Punkte abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Die neu konzipierten Seminare sollen künftig aber 600 Euro statt 200 Euro kosten, so der ADAC.

Steigen die Bußgelder?

Ja. Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit belanglos sind, sollen nicht mehr mit Punkten geahndet werden, dafür steigen die Buß- und Verwarngelder deutlich. So werden Punkte für "belanglose" Verstöße mit Inkrafttreten der Reform gelöscht. Dazu gehören beispielsweise: Fahren in der Umweltzone ohne Plakette, Fahren ohne Kennzeichen, Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage.

Die Geldstrafen für Verkehrsgefährdung sollen noch einmal saftig erhöht werden. Beispielsweise soll telefonieren am Steuer künftig mit 70 anstatt 40 Euro geahndet werden. Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, soll nach Plänen des Verkehrsministeriums in Zukunft auch 70 Euro berappen.

Wie geht es weiter?

Mit den Nachbesserungen dürften die Chancen gestiegen sein, dass die Reform 2014 in Kraft treten kann. Letzte Etappe ist der Bundesrat, der ursprünglich ebenfalls Bedenken formuliert hatte. Voraussichtlich am 7. Juni könnte er sich erneut damit befassen. Der Anwaltverein klagt weiterhin, feinere Unterscheidungsmöglichkeiten für Verkehrsverstöße drohten auf der Strecke zu bleiben. Dagegen nennt der ADAC schon selbstbewusst den vermuteten ersten Geltungstag: 1. Februar 2014.

Quelle: ntv.de, dsi

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen