Ratgeber

Was ändert sich 2015 ... ... bei Einkauf und Haushalt?

Kunden, die wissen wollen, was sie kaufen, sollen es künftig etwas einfacher haben, dafür sorgen verbesserte Informationen auf der Verpackung. Und wer Lebensmittelreste loswerden will, soll dafür auch eine Biotonne bekommen. Hier die Neuerungen im einzelnen.

Einkaufen im Supermarkt ist für viele Behinderte kein Leichtes. Blinde etwa können bisher kaum an Produktinformationen gelangen. Foto: Oliver Berg

Kunden sollen besser erkennen, was in der Ware drin ist, die sie kaufen.

(Foto: dpa)

Verpackungen landen korrekterweise in der gelben Tonne. Der Plastikblumentopf oder das ausrangierte Kinderspielzeug werden hingegen als Restmüll verbrannt. Künftig sollen Haushalte anders sortieren und außerdem besser einkaufen.

Lebensmittelkennzeichnung

Erdnüsse, Soja, Gluten oder andere Zutaten können Allergikern ernsthafte Probleme bereiten. Deshalb müssen sie künftig auf Verpackungen deutlich in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Auch bei loser Ware sollen die Käufer die nötigen Informationen bekommen. Beim Bäcker, am Marktstand oder in der Kantine reichen aber auch mündliche Auskünfte.

Bei Fleisch und unverarbeitetem Fisch aus dem Tiefkühlfach reicht das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr aus. Die Kunden sollen auch erfahren, wann das Produkt eingefroren wurde. 

Die neuen Richtlinien gelten bereits ab dem 13.Dezember 2014, die älteren Produkte dürfen aber noch abverkauft werden.

Art des Fischfangs

"Delfinfreundlich gefangen" oder ähnliche Angaben reichen nicht mehr aus. Bei Fischereiprodukten muss künftig auch angegeben werden, welche Fangmethode zum Einsatz kam.  Reusen und Fallen sowie kurze Leinen gelten als bestandsschonend. Bei unverpackten Fischereierzeugnissen reicht eine Angabe auf Postern oder Plakaten.

Herkunft von Fleisch

Wo wurde das Tier aufgezogen, wo wurde es geschlachtet? Ab dem 1. April 2015 müssen solche Informationen bei frischem und tiefgefrorenem Fleisch auf dem Etikett zu finden sein. Das gilt für Schweine-, Geflügel-, Ziegen- und Schafsfleisch. Bei Rind sind die Angaben als Folge der BSE-Krise schon länger Pflicht. Ist das Tier von der Geburt bis zur Schlachtung über keine Grenze gekommen, reicht der Hinweis auf das Ursprungsland.    

Bei unverpacktem Fleisch sind die Informationen aber weiterhin freiwillig. Außerdem gilt die Regelung nur für unverarbeitetes Fleisch. Wurst und Schinken, aber auch das marinierte Steak oder das panierte Tiefkühlschnitzel müssen keine Herkunftsangabe tragen. Und bei Hackfleisch reicht die Information "aufgezogen und geschlachtet in der EU".

Neue Tonnen

Viele Haushalte entsorgen Gemüse- Obst-  und Essensreste auf dem heimischen Kompost. Für die anderen gibt es Biotonnen – aber nicht überall. Ab dem 1. Januar gilt für die Kommunen eine flächendeckende Erfassungspflicht für Bioabfälle. Gibt es keinen Komposthaufen, müssen Hausverwaltungen Biotonnen aufstellen.

Deutlich einfacher wird die Entsorgung von recyclingfähigem Material. Bisher kommen nur Verpackungen mit dem "grünen Punkt" in die gelbe Tonne. Künftig sollen alle Gegenstände aus Plastik und Metall verwertet werden und nicht mehr im Restmüll landen. Die neue Wertstofftonne schluckt dann sowohl den Joghurtbecher als auch den ausrangierten Plastikeimer.

Quelle: ntv.de, ino

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