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Baden-Württemberg Eilantrag gegen Katzenmusik abgeschmettert

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Freiburg (dpa/lsw) - Die Narren und Freunde der Katzenmusik in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) können bei ihrem Treffen zum 150-jährigen Bestehen am Wochenende mit Lust und Laune auf die Pauke schlagen - und das sogar mit höchstrichterlicher Rückendeckung. Eine Anwohnerin hat erfolglos versucht, die Feier am kommenden Wochenende (14. und 15. Januar) wegen möglicher Lärmbelästigung durch eine Eilentscheidung des Freiburger Verwaltungsgerichts zu verhindern. Das Gericht lehnte die Klage der Frau gegen das "Narrentreiben im Städtle" nach eigenen Angaben von Donnerstag ab und gab grünes Licht für die große Fasnetssause. (Az: 1 K 7/23)

Zum Narrentreffen des Katzenmusikvereins "Miau" Villingen werden Zehntausende Menschen erwartet. Es wird nicht nur ein Narrenbaum aufgestellt, es gibt auch Straßenfasnet und Fasnetstüble mit dem traditionsreichen Strählen und Schnurren, ein Feuerwerk und natürlich viel - und vor allem laute - Musik. "Die Antragstellerin könne nicht verlangen, dass das "Narrentreiben im Städtle" am 14. Januar 2023 um 23 Uhr und nicht - wie in den einzelnen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen vorgesehen - um 03.00 Uhr enden müsse", teilte das Gericht zur Entscheidung mit. Es sei auch nicht zu erwarten, dass es unzumutbare und gesundheitsschädliche Lärmbelästigungen zu Lasten der Antragstellerin geben werde.

"Das Gericht entscheidet für Brauchtum, Tradition und Fasnet!! Das darf also gefeiert werden - jetzt erst Recht!", heißt es erfreut auf der Facebook-Seite der Narren. "Wir freuen uns auf zwei wundervolle Tage Katzenmusik im Städtle!" Das "organisierte Wecken" am Sonntagmorgen hatte der Verein bereits aus dem Programm gestrichen.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau kann noch Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Quelle: dpa

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