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Baden-Württemberg Geldstrafe für Pflegerin wegen versuchter Körperverletzung

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)

Freiburg (dpa/lsw) - Eine Pflegerin ist von einem Gericht wegen versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 41-jährigen Angeklagten war vorgeworfen worden, bei drei Senioren einer Pflegeeinrichtung Pflaster zur Schmerzlinderung entfernt zu haben. Der Frau dürfe außerdem ein Jahr lang nicht als Pflegehelferin oder Pflegefachkraft arbeiten, urteilte das Amtsgericht Freiburg am Dienstag einem Sprecher zufolge. (Az. 32 Ds 630 Js 9160/22)

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und ein Berufsverbot gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Die Frau, die sich nicht zur Sache geäußert hatte, muss laut Gericht als Strafe 150 Tagessätze zahlen. Da diese sich nach dem Einkommen richten, wurde deren Höhe nicht mitgeteilt. Üblicherweise entsprechen 30 Tagessätze einem Monatsnettoeinkommen.

Das Gericht konnte nicht feststellen, ob die Frau Schutzbefohlene in der Freiburger Einrichtung misshandelt habe, wie der Sprecher berichtete. Ein Patient sei verstorben, die beiden anderen seien nicht vernehmungsfähig. Auch die Frage, ob die Menschen tatsächlich Schmerzen wegen der entfernten Pflaster verspürten, war vor Gericht letztlich nicht zu klären.

Quelle: dpa

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