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Berlin & Brandenburg Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung endet

Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer.

(Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Illustration)

Berlin/Potsdam(dpa/bb) - Für die neue Grundsteuer-Erklärung endet am heutigen Dienstag die Abgabefrist. Die zunächst bis Ende Oktober laufende Frist war bis Ende Januar verlängert worden, weil die Immobilienbesitzer nur schleppend der Verpflichtung nachkamen, eine neue Erklärung abzugeben. Doch auch kurz vor Ende der Verlängerung haben in Brandenburg und Berlin erst gut Zweidrittel der Eigentümer ihre Dokumente eingereicht. Hintergrund für eine Neufestsetzung der Steuer ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Grundlage der Grundsteuer-Ermittlung gekippt hatte.

In Berlin haben laut Finanzverwaltung nach letztem Stand knapp 70 Prozent der Immobilien- und Grundstückseigentümer ihre Erklärung abgegeben, das sind knapp 600.000.

In Brandenburg hatten mehr als 100 000 Immobilienbesitzer kurz vor Ende der Abgabefrist noch einen Schlussspurt hingelegt: Seit Montag vergangener Woche seien mehr als 105.700 Erklärungen eingegangen - so viele wie noch nie innerhalb von sieben Tagen seit Beginn der Abgabe der Erklärungen, berichtete das Finanzministerium. Mit Stand vom Montag (30. Januar) gingen nach Angaben des Ministeriums 841 418 Erklärungen bei den Finanzämtern ein. Das entspricht rund 67,3 Prozent, also gut Zweidrittel der Erklärungen.

Nach Ablauf der Frist bekommen säumige Eigentümer vom Finanzamt ein Erinnerungsschreiben mit einer mehrwöchigen Frist. Es stehe aber im Ermessen des Finanzamts, bei hartnäckiger Verweigerung einen Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro je angefangenem Monat festzusetzen, so das Brandenburger Finanzministerium.

Quelle: dpa

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