Hamburg & Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein will Blockaden im Parlament vorbeugen

Im kommenden Jahr wird in Schleswig-Holstein gewählt. Der aktuelle Landtag will vorher ändern, welche Regeln für die Wahl von Richtern und des Ministerpräsidenten gelten. Was genau geplant ist.
Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Landtag will die Institutionen vor Blockaden schützen und dafür die Landesverfassung ändern. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen – CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW – legten gemeinsam zwei Gesetzentwürfe und eine Änderung der Landtagsgeschäftsordnung vor. Eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe hatte sich zuvor mit der Frage beschäftigt, wie widerstandsfähig Gesetze und Regelungen gegen extremistische Einflüsse sind.
Angepasst werden sollen nun unter anderem die Regeln für die Wahl von Richtern für das Verfassungsgericht Schleswig-Holsteins. Zuvor hatten NDR und "Kieler Nachrichten" berichtet.
"Schleswig-Holstein hat den einzigen Landtag ohne Extremisten", sagte der SPD-Abgeordnete Niclas Dürbrook. "Wir werden in den kommenden Monaten mit großem Einsatz dafür kämpfen, dass dies so bleibt." Mit Blick auf die Erfahrungen in anderen Bundesländern sei es dennoch richtig, die Institutionen "bestmöglich abzusichern". In Schleswig-Holstein wird im kommenden Jahr gewählt.
Konkretisierungen bei der Wahl des Ministerpräsidenten
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung soll konkretisiert werden, welcher Ablauf bei der Wahl des Ministerpräsidenten gilt. Erhält ein Kandidat in den ersten beiden Wahlgängen nicht die absolute Mehrheit, sollen künftig im dritten Wahlgang mehr Ja- als Nein-Stimmen reichen.
Eine solche relative Mehrheit soll reichen unabhängig davon, ob mehrere oder nur ein Kandidat zur Wahl stehen. "Der Resilienz des Parlaments, aber auch der Stabilität der politischen Ordnung ist nur gedient, wenn das Wahlverfahren keine Nahrung für Verschwörungsnarrative bietet", heißt es darin.
Neues Wahlverfahren für Mitglieder des Richterwahlausschusses
Die Gesetzesänderung soll garantieren, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern auch bei schwierigen oder unklaren Mehrheiten im Parlament sichergestellt ist. Geändert werden sollen folgende Punkte:
Die bisher nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses soll entfallen und durch eine einfache Mehrheit ersetzt werden. Der Ausschuss wählt die Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sowie der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichte.
Im Ausschuss selbst soll die Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl der Richterinnen und Richter bestehen bleiben.
Die Präsidentinnen oder Präsidenten der oberen Landesgerichte sollen künftig mit einfacher Mehrheit im Richterwahlausschuss bestimmt werden. Eine Mindestanzahl der Stimmen soll nicht mehr nötig sein.
Änderungen bei Neubesetzungen des Landesverfassungsgerichts
Die Nachbesetzung des Landesverfassungsgerichts soll ebenfalls neu geregelt werden. Das Gericht soll künftig selbst zwei Kandidaten vorschlagen, wenn der Landtag innerhalb von drei Monaten keinen Nachfolger für einen Richter wählt. Einer der vorgeschlagenen Kandidaten soll dann anschließend mit absoluter Mehrheit des Landtags gewählt werden.
Verfassungsrichter sollen grundsätzlich zwölf Jahre im Amt bleiben, unabhängig von ihrem Lebensalter. Nach Ablauf dieser Amtszeit führen die Mitglieder ihre Amtsgeschäfte fort, bis ihre Nachfolgerin oder ihr Nachfolger ernannt ist. "Eine anschließende oder spätere Wiederwahl ist ausgeschlossen", heißt es im Entwurf.
Buchholz: Interfraktionelle Arbeitsgruppe prüfte Verordnungen
Eine Änderung der Landtagsgeschäftsordnung soll die Abwahl von Ausschussvorsitzenden erleichtern. Bisher wurden diese entsprechend der Fraktionsstärke bestimmt, eine Abwahl war kaum durchsetzbar. Künftig soll dafür eine einfache Mehrheit reichen. Ein Antrag von mindestens zwei Fraktionen oder einer Fraktion zusammen mit fraktionsgleichen Abgeordneten soll das Verfahren in Gang setzen können.
"Über zwei Jahre hat die interfraktionelle Arbeitsgruppe alles an Gesetzen, Verordnungen und Gremienbesetzungen im Hinblick auf Resilienz gegenüber extremistischen Einflüssen geprüft", sagte der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz. "Im Ergebnis kann man sagen, dass in Schleswig-Holstein bereits zahlreiche Mechanismen existieren, die die Resilienz des demokratischen Rechtsstaates und seiner Institutionen sichern." Die Aufnahme detaillierter Regelungen für das Landesverfassungsgericht in die Landesverfassung stärke dessen Stellung und Funktionsfähigkeit.
Angesichts sich ändernder politischer Mehrheiten wird in mehreren Ländern darüber diskutiert, wie die politischen Organe vor Blockaden geschützt werden können. Die Thüringer AfD-Fraktion etwa hat mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag und damit eine Sperrminorität. Sie kann damit die Wahl von Kandidaten als Verfassungsrichter verhindern.
Kleinschmidt: Regierung ändert präventiv die Regeln
Für den AfD-Landesvorsitzenden Kurt Kleinschmidt folgen die Pläne der Arbeitsgruppe einem bundes- und landesweiten Muster: "Institutionen wie Verfassungsgericht und Richterwahlausschuss sollen durch Verfahrensänderungen und Verfassungsverankerung in Hinblick auf eine Mitbestimmung der Alternative für Deutschland bei künftig möglichen Mehrheitsverhältnissen abgeriegelt werden – explizit mit Blick auf mögliche AfD-Sperrminoritäten", sagte er.
Die Ankündigung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), die AfD bei der Wahl im April 2027 aus dem Landtag halten zu wollen, zeige, dass die Regierung intern mit einem starken AfD-Ergebnis rechnet. Nun ändere sie präventiv die Regeln, statt politisch zu konkurrieren, sagte Kleinschmidt. Schleswig-Holstein hat derzeit das einzige Landesparlament, in dem kein Politiker der AfD vertreten ist.