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HessenKandidat für Kommunalwahl soll Wohnnachweise verkauft haben

20.02.2026, 14:29 Uhr
Ein-Frankfurter-Kandidat-fuer-die-kommende-Kommunalwahl-muss-sich-ab-Mai-vor-dem-Amtsgericht-verantworten

Für fingierte Wohnungsnachweise für Ausländer soll ein Mann aus Frankfurt über 20.000 Euro kassiert haben. Er tritt wohl bei der Kommunalwahl im März an. Jetzt kommt ein Prozess auf ihn zu.

Frankfurt (dpa/lhe) - Ein Kandidat für die anstehende Kommunalwahl in Frankfurt im März soll gegen Geld Wohnungsnachweise und Mietverträge für ausländische Staatsangehörige ausgestellt haben. Am 7. Mai beschäftigt der Fall das Amtsgericht Frankfurt. Dem Mann wird gewerbsmäßige Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern in neun Fällen vorgeworfen, wie das Gericht mitteilte.

Demnach soll der Mann Eigentümer und Vermieter verschiedener Liegenschaften in Frankfurt sein. Die Räume vermiete er teils zu Wohnzwecken. Darüber hinaus soll der Angeklagte die Wohnraumnachweise - darunter Wohnungsgeberbestätigungen, Wohnraumbescheinigungen und Mietverträge - für ausländische Staatsangehörige ausgestellt haben.

Mietverhältnisse vorgetäuscht

Durch diese Nachweise seien angemessene Mietverhältnisse vorgetäuscht worden, die tatsächlich jedoch nie bestanden hätten. Die jeweiligen Personen mit ausländischer Herkunft hätten die angeblich gemieteten Unterkünfte gar nicht wirklich bewohnt.

Zum Hintergrund erläuterte das Gericht, dass ausländische Staatsangehörige ohne unbefristeten Aufenthaltstitel den Nachweis eines Vermieters über angemessenen Wohnraum benötigen, um einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde zu beantragen oder zu verlängern. Dem Angeklagten sei diese Notwendigkeit bewusst gewesen. Er habe auch gewusst, dass die von ihm ausgestellten Nachweise bei der Ausländerbehörde vorgelegt würden, hieß es.

Der Mann soll von den Personen regelmäßig Pauschalzahlungen in Höhe einer "Monatsmiete" sowie weitere 50 bis 75 Euro pro Monat kassiert haben, in dem das angebliche Mietverhältnis bestanden habe. Insgesamt habe der Angeklagte durch die ihm vorgeworfenen Taten einen Betrag in Höhe von 22.710 Euro erlangt.

Quelle: dpa

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