Hessen Mann wegen Tierquälerei verurteilt
28.04.2022, 15:40 Uhr
(Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbi)
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er mehrere Tauben in seiner Wohnung gehalten und dabei erheblich vernachlässigt hatte, ist ein 61 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Frankfurt zu vier Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich verhängte das Gericht am Donnerstag ein lebenslanges Verbot, Vögel und Geflügel zu halten. Das wegen Tierquälerei ergangene Urteil ist rechtskräftig. (Aktenzeichen 8930 Js 230528/21)
Nach Beschwerden aus der Nachbarschaft hatten Bedienstete des Veterinäramtes in der Wohnung im Frankfurter Gallusviertel 20 teilweise erheblich vernachlässigte Tauben sichergestellt. Sieben von ihnen waren flugunfähig und wurden eingeschläfert.
Schon in der Vergangenheit sei der Taubenhalter mehrfach auffällig geworden und habe sich an die amtlichen Vorgaben nicht gehalten. Gericht und Staatsanwaltschaft vertraten deshalb die Auffassung, dass eine Geldstrafe nicht mehr ausreichend sei. Hält sich der Angeklagte zukünftig nicht an das Haltungsverbot, müsste er die Freiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen.
Quelle: dpa