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Hessen Seit Monaten keine Entlassung wegen Verfahrensverzögerung

(Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild)

Ehringshausen (dpa/lhe) - Seit Oktober 2022 ist in Hessen kein Haftbefehl mehr wegen Verfahrensverzögerungen aufgehoben worden. Anbetracht der gestiegenen Zahl der Haftsachen sei dies eine erfreuliche Entwicklung, erklärte Justizminister Roman Poseck (CDU) anlässlich der Präventionsmesse des Lahn-Dill-Kreises in Ehringshausen am Montag. Während in anderen Bundesländern die Zahl der Aufhebungsfälle steige, stehe Hessen gut da.

Die Justiz trage dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen Rechnung, bekräftigte Poseck. Dieses Gebot besagt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaft solche Fälle schneller bearbeiten sollten, bei denen Beschuldigte oder Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen. Nach einer personellen Verstärkungen hätten die Landgerichte in Hessen weitere Strafkammern einrichten können, erläuterte der Minister.

Im ersten Halbjahr 2022 hatte es den Angaben zufolge noch neun Aufhebungen von Haftbefehlen wegen einer Nichtbeachtung des Beschleunigungsgebotes gegeben, im zweiten Halbjahr 2022 wurden vier Haftbefehle aus diesem Grund aufgehoben.

Im Sommer 2022 hatte ein Fall für Schlagzeilen gesorgt, als das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Freilassung von sechs mutmaßlichen Straftätern aus der Untersuchungshaft anordnete, weil ihre Verfahren zu lange dauerten. Als Grund für die Verzögerungen hatte das OLG eine Überlastung der Strafkammer genannt.

Quelle: dpa

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