Hessen Zweiter Prozess um Mordversuch vor Diskothek eröffnet
27.01.2023, 00:49 Uhr
(Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild)
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke vor einer Frankfurter Diskothek hat sich seit Freitag zum zweiten Mal ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Frankfurt zu verantworten. Im Dezember 2020 war er von der Jugendstrafkammer zu sechs Jahren und drei Monaten wegen zweifachen Mordversuchs und versuchten Totschlags verurteilt worden. Er hatte in der Silvesternacht 2019/20 zunächst den Türsteher des Clubs mit dem Messer attackiert und diesem einen lebensbedrohlichen Stich in die Lunge zugefügt. Anschließend traf er mit seinem Messer auch noch zwei weitere Männer, die ebenfalls schwer verletzt wurden.
Der Bundesgerichtshof gab der Revision des Mannes gegen das Urteil statt und kassierte den Richterspruch. Dabei geht es um den Tötungsvorsatz. Man habe die Möglichkeit eines "strafbefreienden Rücktritts vom Versuch" nicht ausreichend geprüft, hieß es. Während der Angeklagte in dem zweiten Prozess noch keine Aussage machte, hatte er in der ersten Verhandlung zwar die Stiche eingeräumt, einen Tötungsvorsatz jedoch energisch bestritten. Er sei darüber verärgert gewesen, von dem Türsteher nicht in das Tanzlokal eingelassen worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte hieraus das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe abgeleitet, weil der Angeklagte aus reiner Racheabsicht zugestochen habe.
Am ersten Verhandlungstag wurde unter anderem eine Videoaufzeichnung vorgeführt, die das Geschehen vor dem Tanzlokal zeigte. Der im Zeugenstand vernommene Türsteher gab an, sich an nichts mehr erinnern zu können. Gleichwohl sei er auch heute noch in seinem Beruf aktiv. Die Strafkammer hat noch vier weitere Verhandlungstage bis Ende Februar terminiert. (AZ: 6350 Js 200001/20).
Quelle: dpa