Mecklenburg-VorpommernStrafzahlungen kommen sozialen Zwecken zugute

Verhängt ein Gericht in einem Straf- oder Ermittlungsverfahren eine Geldauflage, profitieren davon meist soziale Einrichtungen. Wer sich in MV alles über Geld aus dem Millionentopf freuen kann.
Schwerin (dpa/mv) - Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben des Justizministeriums im vorigen Jahr Geldauflagen in Höhe etwa 1,7 Millionen Euro aus Straf- und Ermittlungsverfahren erteilt. Davon wurden rund 57 Prozent gemeinnützigen Organisationen zugewiesen, darunter Organisationen des Opferschutzes und Kinderhospize, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums.
Dazu sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke): "Ein Kinderhospiz oder Vereine, die kranke Kinder und Jugendliche betreuen, zu bedenken, zeigt die soziale Komponente dieser Zuweisungen." Geldzahlungen von Angeklagten seien teils auch persönliche Wiedergutmachungen.
21 Millionen Euro in 15 Jahren
Ob die Strafzahlungen bislang tatsächlich gezahlt wurden, wird laut Ministerium statistisch nicht erfasst. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in MV verteilten seit 2011 den Angaben zufolge insgesamt knapp 21 Millionen Euro aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, davon 13 Millionen Euro (63 Prozent) an gemeinnützige Einrichtungen. Die übrige Summe ging an die Staatskasse.
Zu den Organisationen, die am meisten Geld zugesprochen bekamen, gehören unter anderem das Kinderhospiz Greifswald, die Verkehrswacht Stralsund und der Opferschutzverein Weißer Ring. Das Oberlandesgericht Rostock verwaltet eine Liste mit Organisationen, die für Strafzahlungen aus Gerichtsprozessen oder Ermittlungsverfahren infrage kommen.