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Niedersachsen & BremenHeimliche Videos aus Schlachthof – Aktivisten müssen zahlen

09.06.2026, 16:13 Uhr
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Aktivisten filmen heimlich, wie Schweine vor dem Schlachten betäubt werden. Ihre Aktion landet erneut vor Gericht. Was den Tierschützern droht – und warum sie trotzdem weitermachen wollen.

Oldenburg (dpa/lni) - Die Schweine quieken, sie drücken sich mit aller Kraft gegen Gitterstäbe - bis sie betäubt in einen Schacht fallen. Die Tiere erleiden einen Erstickungskampf, kritisiert Aktivistin Anna Schubert. "Mit Atemnot, Panik und Schmerzen." Gemeinsam mit Hendrik Hassel drang sie in einen Schlachthof im Landkreis Vechta ein und filmte die Betäubung der Schweine mit Kohlendioxid (CO2). Das ist eine gängige, wenn auch umstrittene Schlachtmethode.

Wie viel Geld müssen die Aktivisten zahlen?

Die heimlich aufgenommenen Videos der Aktivisten von "Animal Rights Watch" beschäftigen seit zwei Jahren die Justiz. Nun entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg: Die beiden Tierschützer verbreiteten die Aufnahmen online und müssen für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen. Wie viel Geld sie zahlen sollen, muss in einem anderen Verfahren geklärt werden.

Die Aktivisten waren im Frühjahr 2024 mehrfach in den Betrieb in Lohne (Landkreis Vechta) eingedrungen, filmten die Betäubung der Tiere und stellten die Aufnahmen online. Daraufhin reichte der Geschäftsführer des Schlachthofs Klage ein. Die Aufnahmen hätten den Ruf des Betriebs geschädigt, so seine Argumentation. Er sieht sich und die Firma zu Unrecht an den Pranger gestellt.

Das Gericht hat zumindest keine Zweifel, dass die Videos authentisch sind. Mit den Posts auf Instagram verbreiteten die Aktivisten "keine unwahren Behauptungen oder Darstellungen", teilte das OLG mit. Die öffentliche Diskussion über Massentierhaltung und Schlachtmethoden sei zulässig und wichtig.

80 Prozent der Schweine mit CO2 betäubt

Doch das Gericht stellt auch klar, dass der Betreiber des Schlachthofs mit der Methode nicht gegen die geltenden Rechte in der Europäischen Union verstößt. "Die CO2-Betäubung ist vom Gesetzgeber anerkannt und muss daher grundsätzlich hingenommen werden", verkündete das OLG.

Nach Angaben des Verbands der Fleischwirtschaft ist die Betäubung von Schweinen mit CO2 europaweit üblich. Schätzungsweise 80 Prozent der Schweine in deutschen Betrieben werden demnach so ruhiggestellt. In jedem größeren Schlachtbetrieb gebe es zudem Tierschutzbeauftragte und behördliche Veterinäre, die den Prozess begleiten und überwachen.

Warum Schlachthöfe auf die Methode setzen

Auf seiner Internetseite informiert der betroffene Schlachthof selbst über das Vorgehen - und die Konsequenzen der Betäubung für die Tiere: "Vor Eintritt der Bewusstlosigkeit kann es zu Abwehrreaktionen der Schweine in Form von Lautäußerungen, Kopfschütteln und Maulatmung kommen." Die Betäubung erfolge jedoch tierschutzkonform unter ständiger veterinärmedizinischer Aufsicht.

Momentan sieht der Betreiber auch keine Alternative. "Eine bessere Methode als die mit CO2 gibt es zur Zeit noch nicht", sagte Nikolaus Brand, Geschäftsführer des Familienunternehmens. Der Betrieb forsche zu weiteren Ansätzen.

Grundsätzlich können die Tiere auch elektrisch betäubt werden, doch das ist nicht so effizient wie die gruppenweise Betäubung mit Gas. Als Alternativen zu Kohlendioxid werden reaktionsträge Gase (Inertgase) wie Argon oder Stickstoff diskutiert. In der Praxis gibt es aber Bedenken, ob diese Gase wirklich genauso effektiv sind oder ob die Qualität des Fleisches dadurch beeinträchtigt werden könnte.

Gericht: Einbruch nicht gerechtfertigt

"Wer diesen Zustand verändern will, muss das in politischen und öffentlichen Prozessen erreichen", teilte nun das Oberlandesgericht mit. Wenn die Aktivisten Hinweise auf Verstöße feststellen, müssten sie die zuständigen Behörden informieren. Sie dürfen Informationen nicht selbst rechtswidrig beschaffen und dann veröffentlichen. Sonst verletzen sie die Rechte des Unternehmens.

Das OLG bestätigt damit im Großen und Ganzen ein erstes Urteil des Landgerichts Oldenburg. Das Gericht stellte im vergangenen Juli fest, dass die Tierschützer für den Schaden des Einbruchs aufkommen müssen. Anna Schubert sollte darüber hinaus Schadenersatz zahlen, weil sie Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen veröffentlicht hat. Ihrem Kollegen Hendrik Hassel konnte die Verbreitung damals nicht nachgewiesen werden.

Beide Seiten wollten das Urteil so nicht akzeptieren und wandten sich an die nächste Instanz. Doch das OLG sieht nur einige Details anders: So entschied der Senat etwa, dass beide Tierschützer zumindest für die Verbreitung der Aufnahmen auf Instagram verantwortlich seien und dafür Schadenersatz zahlen müssten. Der Betreiber des Schlachthofs konnte nicht erreichen, dass künftig gar keine Aufnahmen mehr in sozialen Medien hochgeladen werden dürfen.

Wie die Aktivisten weiter kämpfen wollen

Das Gericht ließ keine Revision zu. Doch die Aktivisten kündigten schon an, alle Hebel in Bewegung setzen zu wollen. "Wir werden um unser Recht kämpfen", meint Anna Schubert. Die Tierschützer wollen beim Bundesgerichtshof erreichen, dass eine Revision möglich ist. Sie kritisieren, dass sie mit der Klage und einem hohen Schadenersatz eingeschüchtert werden sollen. "Wenn wir diese fast 100.000 Euro zahlen müssen, dann wird uns das in einen finanziellen Ruin treiben."

Parallel dazu läuft gegen die Aktivisten auch noch ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Hausfriedensbruch. Die Tierschützer haben dafür kein Verständnis. "Wenn man sich mal überlegt, wie die Schweine in den Gruben leiden, was für einen Todeskampf sie da führen - was ist denn dann ein Hausfriedensbruch in einem Schlachtunternehmen im Vergleich?", kritisiert Schubert.

Die Aktivisten möchten erreichen, dass ihre Aufnahmen für ein Umdenken sorgen und die Betäubung mit CO2 verboten wird. Gemeinsam mit dem Landestierschutzverband Niedersachsen reichten sie im März eine Verbandsklage ein. Sie wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die CO2-Betäubung mit dem deutschen Tierschutzrecht vereinbar sei. "Es wird immer ein Kampf ums Überleben sein für die Tiere", meint Schubert.

Quelle: dpa

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