Nordrhein-WestfalenKorruptionsschäden in NRW steigen auf 31 Millionen Euro

31 Millionen Euro Schaden durch Korruption, viele Amtsträger unter Verdacht: Wie illegale Deals in NRW ablaufen und warum Experten von viel höheren Summen ausgehen.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Der registrierte Schaden durch Korruption ist in Nordrhein-Westfalen in die Höhe geschnellt. Das geht aus dem aktuellen Lagebild des Landeskriminalamts (LKA) für das Jahr 2024 hervor. Die Schadenssumme stieg von rund einer Million Euro im Vorjahr auf 31 Millionen Euro im Berichtsjahr. Ursache seien mehrere Umfangsverfahren mit Millionenschäden.
Die Zahl der Korruptionsverfahren stieg im gleichen Zeitraum ebenfalls weiter an: von 199 auf 207 Verfahren. Die Zahl der mutmaßlichen Empfänger von Schmiergeld oder sonstigen Vorteilen stieg um 54 Prozent auf 191, davon waren 159 Amtsträger - ein Anstieg um mehr als 80 Prozent. Die Einzeldelikte gingen dagegen um 59 Prozent auf 673 zurück. Auch die Begleitdelikte waren rückläufig.
Teurer Brandschutz
Ein Versicherungsunternehmen habe beispielsweise für Brandschutzmaßnahmen fünf Millionen Euro mehr als ursprünglich kalkuliert bezahlt - wegen manipulierter Preisabsprachen. Die fünf Millionen Euro hätten die handelnden Personen unter sich aufgeteilt - und damit ihre Privatwohnungen kernsaniert.
Der ehemalige Leiter einer Berufsfeuerwehr habe für 1,5 Millionen Euro Notstromaggregate angeschafft und dabei sämtliche Vergabe-Richtlinien missachtet. Andere Kommunen seien deutlich kostengünstiger beliefert worden. Ob er dafür die Hand aufhielt, war noch nicht klar.
Im verschlossenen Umschlag
Manchmal bleibt es beim Versuch: Eine Immobilieneigentümerin habe im Zusammenhang mit mehreren Bauanträgen einem Bauamtsmitarbeiter zur Weihnachtszeit einen verschlossenen Umschlag mit 800 Euro überreicht. Der Mitarbeiter habe dies aber seiner Vorgesetzten gemeldet.
Das LKA verwies auf Studien, wonach das Dunkelfeld bei Korruption 95 bis 98 Prozent ausmache und demnach in NRW von Schäden im Milliardenbereich auszugehen sei. Unter Korruption werden die Straftaten Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme verstanden.
Das Landeskriminalamt hatte schon früher darauf hingewiesen, dass einzelne Großverfahren die jährliche Statistik erheblich beeinflussen können.