Nordrhein-WestfalenGericht: Höcke darf im Dortmunder Rathaus auftreten

AfD-Politiker Björn Höcke darf eine Rede im Dortmunder Rathaus halten - das hat ein Gericht entschieden. Die Stadt will sich zwar noch nicht geschlagen geben. Sie kommt juristisch aber wohl zu spät.
Dortmund (dpa/lnw) - Die Stadt Dortmund ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, eine Rede des Thüringer AfD-Landeschefs Björn Höcke im Rathaus zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einem Eilantrag der AfD stattgegeben - und das Verbot der Stadt für den AfD-Neujahresempfang im Rathaus kurzfristig gekippt. Dortmunds Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) will zwar noch in die nächste Instanz ziehen - dort ist aber keine Entscheidung mehr rechtzeitig vor der Veranstaltung am Sonntagabend zu erwarten.
"Die Stadt Dortmund hat juristisch nichts unversucht gelassen, diese Veranstaltung zu verhindern", sagte ein Sprecher der Stadt. Ein Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und Initiativen hat für Sonntagabend zu Gegendemonstration vor dem Rathaus aufgerufen. Die Veranstalter rechnen dort laut Polizei mit mindestens 600 Teilnehmern.
Die AfD-Ratsfraktion hat zu ihrem Neujahresempfang nach eigenen Angaben 280 Gäste eingeladen. Höcke soll bei der Veranstaltung im Rathaus als Gastredner auftreten.
Der Thüringer AfD-Chef ist stark umstritten. Zweimal wurde er wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole rechtskräftig verurteilt. In Thüringen wird die AfD vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.
OB: "Zentralen Ort der Demokratie" schützen
Oberbürgermeister Kalouti hatte am Freitagmorgen kurzfristig versucht, die Veranstaltung im Rathaus noch zu verhindern, indem er sie "für nicht zulässig" erklärte. Es gehe ihm darum, das Rathaus als "zentralen Ort der Demokratie in Dortmund" zu schützen.
Rechtlich argumentierte Kalouti: Mit der "Einladung von Herrn Björn Höcke als Gastredner ist der Charakter eines Neujahrsempfangs einer Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nicht mehr gegeben." Höcke gebe dem Empfang vielmehr den Charakter einer Parteiveranstaltung. "Diese sind im Rathaus jedoch generell nicht zugelassen", betonte der Rathauschef.
Richter widersprechen dem Oberbürgermeister
Gegen dieses Verbot zog die AfD am Freitagnachmittag vor Gericht - mit Erfolg. Denn die 15. Kammer am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen widersprachen Kaloutis Argumentation ausdrücklich. Auch andere Fraktionen im Dortmunder Rat hätten für ihre Veranstaltungen mit Gastrednern das Rathaus nutzen können. Die Stadt müsse die AfD deshalb gleichbehandeln, argumentierten die Richter laut Mitteilung.
Die Dortmunder AfD begrüßte das Urteil. "Der Demokratie wurde auf die Sprünge geholfen", sagte Fraktionschef Heiner Garbe.
Stadt wollte in die nächste Instanz gehen
Doch Kalouti wollte nicht klein beigeben. Der Rathauschef entschied am Freitagabend, Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einzulegen. Doch da war es für diesen Schritt schon zu spät. "Eine Beschwerde wird am OVG am Wochenende nicht bearbeitet, wenn die Anwälte sie nicht am Freitag bis 15.00 Uhr ankündigen", sagte eine Gerichtssprecherin. "Dieses Vorgehen ist jahrelang etablierte Praxis."
Das Oberverwaltungsgericht werde sich deshalb am Wochenende nicht mehr mit dem Eilantrag beschäftigen. Im Ergebnis bleibt es also bei der Entscheidung aus erster Instanz: Die AfD darf für ihren Neujahresempfang mit Höcke als Gastredner die große Bürgerhalle des Rathauses nutzen.
Höcke will auch Hermannsdenkmal besuchen
Höcke will auf dem Weg nach Dortmund am Sonntag außerdem das Hermannsdenkmal im Teutoburger Wald besuchen. Die Polizei bestätigte, dass sie rund um den Besuch in Detmold im Einsatz ist. Gegendemonstrationen seien am Hermannsdenkmal zunächst nicht angemeldet worden. Das Standbild des Cheruskerfürsten Arminius (Hermann), der die Römer im Jahr 9 nach Christus besiegte, gilt als eines der wichtigsten Nationaldenkmäler der Deutschen.