Nordrhein-Westfalen Protest an Staatskanzlei: Verfahren eingestellt
22.09.2023, 03:03 Uhr
(Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)
Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Amtsgericht hat die Strafverfahren gegen drei Greenpeace-Aktivisten wegen einer Protestaktion vor der NRW-Staatskanzlei eingestellt. Das Verfahren gegen eine vierte Angeklagte, die nicht erschienen war, wurde abgetrennt. Den Angeklagten war Beihilfe zum Hausfriedensbruch vorgeworfen worden.
Für eine Verurteilung der Aktivisten fehle schon der nötige Strafantrag der Staatskanzlei, betonte die Richterin am Freitag. Die Staatskanzlei hatte nur gegen die Aktivisten Anzeige erstattet, die auf das Vordach der Regierungszentrale geklettert waren, wozu die Greenpeace-Aktivisten nicht zählten.
Laut Anklage hatten sie am 23. März 2021 gemeinsam mit Aktivisten von "Ende Gelände" und "Alle Dörfer Bleiben" gegen den Beschluss der Landesregierung zur Ausweitung der Braunkohle-Tagebaue mit unzulässigen Mitteln protestiert.
Vier Teilnehmer waren damals auf das Vordach der Staatskanzlei geklettert und hatten dort fast zehn Stunden ausgeharrt. Zu diesem Hausfriedensbruch sollten die drei Angeklagten laut Staatsanwaltschaft Beihilfe geleistet haben.
An dieser Rechtsauffassung äußerte die Richterin erhebliche Zweifel. "Die bloße Anwesenheit am Tatort und das untätige Dabeisein ist noch keine Beihilfe", betonte sie. Aus Sicht der Staatsanwältin hätten die Angeklagten durch ihre Anwesenheit "psychische Beihilfe" geleistet.
Das spielte aber keine Rolle, weil die Staatskanzlei nur die Dachbesetzer, aber nicht die übrigen Demonstranten angezeigt hatte. Die Aktivisten waren mit der Einstellung der Verfahren dennoch unzufrieden, denn sie hatten einen Freispruch angestrebt: "Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass diejenigen angeklagt werden, die die Umwelt schützen und nicht die, die die Umwelt verschmutzen", sagte einer von ihnen.
Quelle: dpa