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Nordrhein-Westfalen Prozess um Mordanschlag vor 21 Jahren: Verfahren mit Tücken

Die Aufschrift

(Foto: Martin Gerten/dpa/Archiv)

Ob Mord oder versuchter Mord, beides verjährt nicht. Daher wird seit Montag ein 21 Jahre alter Fall vor dem Landgericht in Düsseldorf verhandelt: Das Opfer überlebte einen Mordanschlag nur knapp, bei dem es um "Familienehre" gegangen sein soll.

Düsseldorf (dpa/lnw) - 21 Jahre nach einem misslungenen Mordanschlag in Neuss hat am Montag der Prozess gegen einen der mutmaßlichen Täter begonnen. Das Verfahren stellt das Düsseldorfer Landgericht vor einige Probleme, wie beim Prozessauftakt bekannt wurde: Das Opfer ist als wichtigster Zeuge nicht mehr auffindbar - der Mann wurde vor 20 Jahren in die Türkei abgeschoben.

Die Frau, um die es ging, soll freiwillig in die Türkei zurückgekehrt und als Zeugin ebenfalls nicht greifbar sein. Und der Gesuchte, der sich am Montag auf der Anklagebank wiederfand, lebte zwei Jahrzehnte unbehelligt in Frankreich, weil er nur mit nationalem Haftbefehl gesucht worden war. Sein mutmaßlicher Komplize, bei dem es sich um den Vater des Angeklagten handelt, gilt dagegen weiterhin als flüchtig.

Laut Anklage hatte der 43-jährige Türke gemeinsam mit seinem Vater Mitte Februar 2002 dem vermeintlichen Liebhaber seiner damaligen Frau vor einem türkischen Club in Neuss aufgelauert. Während der Vater den damals 36-jährigen Landsmann mit einer Hand festgehalten und auf ihn eingeschlagen haben soll, soll der Angeklagte ihm ein Messer in den Bauch gerammt haben. Das Opfer konnte sich lebensgefährlich verletzt in den Club retten und überlebte die Attacke.

Nach Überzeugung des Staatsanwalts wollten sich Vater und Sohn damals rächen und die "Familienehre wieder herstellen". Das erfülle das Mordmerkmal des niederen Beweggrundes.

Verteidiger Leonard Mühlenfeld wollte wissen, warum nach seinem Mandanten "trotz einer Anfrage des Bundeskriminalamts nur national, aber nicht international gefahndet worden ist". Denn dann, so der Anwalt, hätte man ihn schnell gefunden. Er lebt in Frankreich und sei dort offiziell gemeldet.

"Die Frage, warum damals nicht international nach dem Täter gesucht wurde, kann ich Ihnen nicht beantworten", sagte Staatsanwalt Stefan Peters. Der nur in Deutschland Gesuchte war im vergangenen September aus Luxemburg eingereist, bei einer Grenzkontrolle herausgewunken und verhaftet worden.

Am Montag wurde zudem deutlich, dass bei den übrigen Zeugen die Erinnerung verblasst ist. "Es ist so lange her", sagte ein 60-jähriger Mann, der das blutende Opfer damals in den Club gezogen hatte. Von der Tat selbst habe er damals auch gar nichts mitbekommen. Für den Prozess sind bis zum 21. März noch sechs weitere Verhandlungstage angesetzt.

Quelle: dpa

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