Nordrhein-Westfalen Untreue im Bundesverwaltungsamt: Umfassende Geständnisse
29.03.2023, 02:50 Uhr
(Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)
Er war im Bundesverwaltungsamt für die Festsetzung der Beihilfe zuständig, also die Erstattung von Krankheitskosten. Als er in finanzielle Not geriet, kam er auf eine Idee, die erst nach zehn Jahren aufflog.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein inzwischen entlassener Angestellter des Bundesverwaltungsamts ist wegen schwerer Untreue zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den 64-Jährigen am Mittwoch schuldig. Sein 52-jähriger Schwager kam wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe davon.
Beide Männer hatten zuvor umfassende Geständnisse abgelegt. Der Sachbearbeiter, inzwischen Rentner, hatte zugegeben, jahrelang Geld aus dem Bundesamt abgezweigt zu haben, seit 2017 insgesamt 732.000 Euro. Weitere ältere Taten waren bereits verjährt.
Tatsächlich habe er bereits 2012 damit begonnen, Geld abzuzweigen, gestand der 64-Jährige. Die Rückforderung des Amtes belaufe sich auf über eine Million Euro. "Ich kann das nicht wieder gut machen. Ich kann mich nur entschuldigen."
Er sei 2012 in finanzielle Not geraten, als er seiner Tochter, die Opfer von Straftaten geworden sei, eine längere psychiatrische Behandlung bezahlen musste, berichtete er. Allein die Raten für sein frisch gekauftes Haus und die Behandlungskosten hätten sein Nettoeinkommen überstiegen.
Inkasso-Unternehmen hätten ihn damals mit Zahlungsaufforderungen bombardiert. Da sei er auf die Idee gekommen, ältere Beihilfeanträge für die Erstattung von Krankheitskosten im Namen von Bundeswehr-Angehörigen erneut im System geltend zu machen.
Da der 64-Jährige als Sachbearbeiter selbst mit der Festsetzung der Beihilfe befasst war, konnte er dies jahrelang unbemerkt praktizieren. Fast alle Vorgänge habe er seinen Vorgesetzten zur Prüfung vorgelegt, sie seien aber nie beanstandet worden, sagte er. "Es wurde ihm einfach gemacht", bemerkte der Vorsitzende Richter.
Die Kostenerstattungen habe er dann auf das Konto seines 52 Jahre alten Schwagers umgeleitet und die postalischen Bescheide abgefangen, indem er sie an die Behörde selbst adressiert habe. "Ich wusste mir nicht mehr anders zu helfen. Das ist schändlich, das weiß ich", sagte er. Die Summe hatten sich beide Männer hälftig geteilt.
Erst nach zehn Jahren war man ihm auf die Schliche gekommen, als ein Beihilfe-Berechtigter einen Bescheid moniert habe, sagte der 64-Jährige. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass er nicht vorbestraft war, sich in einer finanziellen Notsituation befand und gesundheitlich angeschlagen ist. Zu seinen Lasten wertete es, dass er als Amtsträger gehandelt habe.
Er sei anfangs dagegen gewesen, habe sich aber aufgrund der finanziellen Probleme seines Schwagers schließlich von diesem überreden lassen, sagte der 52-jährige Mitangeklagte aus. Bei dem Lageristen konnte noch eine sechsstellige Summe sichergestellt werden. Er wurde zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa