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Sachsen "Kinderzimmer-Dealer"-Prozess: Zwei Angeklagte gestehen

Blick auf das Landgericht Leipzig.

(Foto: Jan Woitas/dpa)

Sie haben portioniert, verpackt und zur Post gebracht. Im Prozess gegen fünf Männer, die gemeinsam einen Online-Handel für Drogen betrieben haben sollen, haben zwei Angeklagte gestanden.

Leipzig (dpa/sn) - Zwei der vor dem Landgericht in Leipzig im "Kinderzimmer-Dealer"-Prozess angeklagten Männer haben am Donnerstag gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte beiden vorgeworfen, dabei geholfen zu haben, einen Online-Shop zu betreiben, über den ab April 2019 unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin und 2,5 Kilogramm Haschisch verkauft worden sein sollen. In einer Erklärung räumten die Männer ein, sie hätten bei der Portionierung und Verpackung der Rauschmittel geholfen. Dafür erhielten sie jeweils 1500 Euro bar, zudem sei ihre Miete übernommen worden, verlasen ihre Verteidiger vor Gericht.

Einer der beiden Männer erklärte, er kenne jenen Angeklagten, dem vorgeworfen wird, für die Logistik des Onlinehandels verantwortlich gewesen zu sein. Sie hätten sich beim Sport kennengelernt, erklärte der Verteidiger des Angeklagten vor Gericht. Über ihn habe sein Mandant auch den als "Kinderzimmer-Dealer" bekannt gewordenen 28 Jahre alten Angeklagten kennengelernt, der als Kopf der Gruppe agiert haben soll. Dem Angeklagten zufolge seien Bestellungen für den Shop über den Namen und die Adresse des Helfers getätigt worden. Dieser habe dies zwar geduldet, die Bestellungen jedoch nicht selbst ausgelöst.

Beiden Geständnissen zufolge wurden den mutmaßlichen Helfern Laptops zur Verfügung gestellt, um die Bestellungen abarbeiten zu können. Der andere Angeklagte erklärte, er habe die Drogen-Bestellungen nach dem Verpacken mit Briefmarken versehen und in unterschiedliche Briefkästen geworfen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollen über 400 Briefe verschickt worden sein.

Zudem erklärte der Angeklagte, ausschließlich Kontakt zu dem zweiten, wegen Beihilfe angeklagten Mann gehabt zu haben. Der Richter erklärte, nach dem Geständnis beider Angeklagten gehe er davon aus, dass das Verfahren gegen sie verkürzt werden könnte. Ihre Aussagen müssten jedoch zunächst anhand vorliegender Akten verifiziert werden. In welcher Beziehung die übrigen Männer, unter ihnen ein Anwalt, standen, blieb unklar.

Den fünf Männern im Alter zwischen 24 bis 42 Jahren wird vorgeworfen, in unterschiedlichem Ausmaß an den Drogen-Geschäften über den frei zugänglichen Webshop beteiligt gewesen zu sein. Die Verhandlung gegen sie wurde am 23. Januar eröffnet. Mit einem Urteil wird nicht vor Juni gerechnet. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung. Das Verfahren soll am 9. Februar fortgesetzt werden.

Der "Kinderzimmer-Dealer" war bereits 2015 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er damals einen ähnlichen Drogenshop aufgezogen hatte. Er hatte zugegeben, fast eine Tonne über das Darknet beschaffte Drogen verkauft zu haben. Die Ware verpackte und versendete er damals aus seinem Kinderzimmer in Leipzig. Seine Geschichte war Vorlage für eine Filmprojekt des Streaming-Anbieters Netflix: die Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)", von der es mittlerweile drei Staffeln gibt.

Quelle: dpa

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