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Thüringen Fretterode-Prozess: Staatsanwaltschaft verlangt Haftstrafen

Eine Figur der blinden Justitia.

(Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Mühlhausen (dpa/th) - Die Staatsanwaltschaft hat im Fretterode-Prozess wegen des Überfalls auf zwei Journalisten Gefängnisstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Bei beiden Angeklagten handele es sich um Rechtsextreme, die im April 2018 aus menschenfeindlichen Motiven die beiden Journalisten angegriffen und schwer verletzt hätten, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Mühlhausen. "Es war kein gewöhnlicher Raubüberfall, sondern ein politisch motivierter Raubüberfall."

Da einer der beiden Angeklagten zur Tatzeit noch ein Heranwachsender war, soll gegen ihn nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt werden. Sie soll für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem solle der Angeklagte zur Zahlung von 2000 Euro an die Organisation Reporter ohne Grenzen verurteilt werden.

Für den zweiten, zur Tatzeit bereits erwachsenen Angeklagten, plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Eine Strafe in dieser Höhe könnte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Tat hatte sich in der Region Fretterode in Nordthüringen ereignet.

Quelle: dpa

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