Sport

Klage abgewiesen Baumann versucht's weiter

Der Olympiasieger von 1992, Dieter Baumann, hat im Gerichtsmarathon gegen den Leichtathletik-Weltverband IAAF eine weitere Niederlage einstecken müssen. Seine Klage auf 350.000 Euro Schadenersatz wegen entgangener Einnahmen während der Dopingsperre wurde von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart abgewiesen. Baumanns Anwalt Michael Lehner kündigte den Gang in die nächste Instanz vor dem OLG Stuttgart an.

"Die Kammer hat den Standpunkt vertreten, dass Baumann über die von ihm unterzeichnete Athletenvereinbarung mit dem DLV sich dem Regelwerk der IAAF unterworfen habe", erklärte der Vorsitzende Richter Werner Müller. Aus Gründen der Chancengleichheit sei die Verbindlichkeit international einheitlicher Regeln im weltweiten Sportbetrieb unabdingbar. Die mit dem ersten Anschein der positiven Dopingproben vom Herbst 1999 begründete Zweijahressperre sei somit rechtswirksam und der Schadenersatz unbegründet.

Bei der mündlichen Verhandlung am 8. März war ein Einigungsversuch zwischen Baumann und der IAAF gescheitert. Baumann hatte den Verzicht auf Schadenersatz angeboten, falls die IAAF eine gemeinsame Erklärung unterzeichne, nach der Baumann "sich verbotene Substanzen nicht selbst zugeführt hat". Nach Meinung des Tübingers war dies auf Grund der vorangegangenen Untersuchungen - unter anderem durch die Staatsanwaltschaft - eindeutig erwiesen.

Baumanns Behauptung zufolge hatte ein Dritter seine Zahnpasta mit der verbotenen Muskelaufbau-Substanz 19-Norandrostendion manipuliert und somit die positiven Dopingproben vom 19. Oktober und 12. November 1999 bewirkt. Auch berief sich Baumann auf den Freispruch vom 13. Juli 2000 durch den DLV-Rechtsausschuss. Dieser wurde jedoch vom IAAF-Schiedsgericht als Fehlurteil deklariert, der internationale Sportgerichtshof CAS bestätigte daraufhin die IAAF-Sperre.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen