Collinas Erben

"Collinas Erben" sind überrascht Davies' Glück mit dem Video-Assistenten

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Eine strittige Szene mit Glück für Davies.

Eine strittige Szene mit Glück für Davies.

(Foto: Jan Huebner/Pool)

Der FC Bayern verliert in der Fußball-Bundesliga bei Eintracht Frankfurt und kann froh sein, dass es nicht noch schlimmer kommt: Eine "Notbremse" von Alphonso Davies im Strafraum bleibt ungeahndet, dadurch gibt es weder einen Strafstoß noch eine Rote Karte. Warum eigentlich nicht?

Am Ende war das, was sich an diesem 22. Spieltag der Fußball-Bundesliga nach 79 Minuten in der Partie zwischen Eintracht Frankfurt und dem FC Bayern München (2:1) im Strafraum der Gäste zugetragen hatte, kein nennenswertes Thema mehr - schließlich gewannen die Hausherren ihr Spiel gegen den Weltpokalsieger. Doch wären die Münchner noch zum Ausgleich gekommen, dann hätte jene Szene, in der die Gastgeber so vehement wie vergeblich einen Strafstoß forderten, vermutlich im Mittelpunkt der Diskussionen gestanden.

Geschehen war dies: Bei einem der wenigen Entlastungsangriffe der Frankfurter in der zweiten Hälfte erlief Filip Kostic auf der linken Seite den Ball nach einem feinen Pass von Aymen Barkok in den Strafraum der Bayern. Er lief noch einige Schritte, dann schob er die Kugel entlang der Torraumlinie vor das Münchner Gehäuse, vorbei an drei zurückgeeilten Verteidigern des Rekordmeisters. Der Adressat dieser Hereingabe war Ragnar Ache, der in zentraler Position mitgelaufen war, verfolgt von Alphonso Davies.

Der Linksverteidiger des FC Bayern zählt bekanntlich zu den schnellsten Spielern in der Bundesliga, doch hier entwischte ihm Ache. Davies zupfte ein wenig an dessen Trikot, aber das beeinträchtigte den Frankfurter ersichtlich nicht. Zwischen Elfmeterpunkt und Fünfmeterraumlinie kam er jedoch plötzlich zu Fall und verpasste so den Ball. Schiedsrichter Sascha Stegemann ließ weiterspielen, die Frankfurter protestierten. Die Kugel ging ins Seitenaus, und Ache wurde behandelt, weil Davies über ihn gestolpert war und ihn dabei unglücklich mit dem Knie am Kopf getroffen hatte.

Davies lief Ache "in die Hacken"

Situationen wie diese mag kein Unparteiischer: Während der Ball nach einer Hereingabe unterwegs ist und der Referee ihm mit den Augen folgt, geht in der Strafraummitte - und damit oft am Rande oder außerhalb des Blickfeldes des Schiedsrichters - ein Angreifer bei einem Zweikampf zu Boden. Ob aufgrund eines Foulspiels, eines Ausrutschers oder einer "Schwalbe", ist für den Spielleiter dann häufig kaum oder gar nicht zu erkennen. Auch dem sehr aufmerksamen, sicheren und mit viel Spielverständnis leitenden Stegemann dürfte in diesem Fall die Wahrnehmung gefehlt haben.

In Spielen mit einem Video-Assistenten besteht allerdings die Möglichkeit, eine solche Szene noch einmal zu überprüfen. So geschah es auch hier, mit dem Ergebnis, dass es zu keiner Review-Empfehlung durch den VAR kam. Wenn man sich die Bilder in der Wiederholung betrachtet, überrascht dieser Entschluss. Denn dass Ache stolperte und fiel, lag daran, dass ihm Davies "in die Hacken gelaufen" war, wie es landläufig heißt. Sprich: Es gab einen Kontakt im Fußbereich, der ausschlaggebend dafür war, dass der Frankfurter stürzte.

Die Bayern hatten doppeltes Glück

Dass dieser Kontakt nur geringfügig war und es gewiss ohne Vorsatz zu ihm kam, ist unerheblich. Denn regeltechnisch betrachtet handelte Davies fahrlässig, und er war, wenn nicht alles täuscht, die Ursache dafür, dass Ache zu Fall kam. Für den VAR stellte sich der Sachverhalt jedoch offenkundig anders dar. Womöglich fand er den Kontakt - den man tatsächlich erst in einer starken Verlangsamung und mithilfe einer Ausschnittvergrößerung wirklich gut erkennen kann - nicht klar und eindeutig. Für die Video-Assistenten gilt bekanntlich die Devise, dass sie keine Detektive sein sollen.

Jedenfalls kam es nicht zu einem On-Field-Review durch den Unparteiischen, nicht zu einem Strafstoß für die Eintracht - und nicht zu einem Feldverweis für Davies. Dieser wäre im Falle einer Elfmeterentscheidung wahrscheinlich gewesen, weil das Foul nicht beim Versuch geschah, den Ball zu spielen, und Ache ohne den Sturz eine klare Torchance gehabt hätte: Den von Kostic flach herein gegebenen, präzise getimten Ball hätte er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erreicht und frei aus fünf Metern aufs Tor der Bayern schießen können. Die Münchner hatten in dieser Situation also doppeltes Glück. An ihrer Niederlage änderte das freilich nichts.

Was sonst noch wichtig war:

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Als der SC Freiburg in der Begegnung gegen den 1. FC Union Berlin (0:1) nach 84 Minuten zu einem gefährlichen Konter kam, versuchte der Berliner Niko Gießelmann mit hohem Risiko, den Angriff der Gastgeber zu stoppen: Er sprang mit vorgestrecktem Bein und viel Tempo in Richtung des Balles, den sein ebenfalls schneller Gegenspieler Woo-Yeong Jeong allerdings gerade über ihn gehoben hatte. Gießelmann kam deshalb zu spät, er verfehlte die Kugel und räumte stattdessen den Freiburger spektakulär ab, wobei er es noch rechtzeitig schaffte, das Bein abzuknicken und so den Gegner nicht mit der offenen Sohle zu treffen, sondern nur mit dem Oberschenkel. Schiedsrichter Sören Storks beließ es bei einer Verwarnung, es kam zum On-Field-Review, doch der Referee blieb bei seiner Entscheidung. Für sie sprach, dass Jeong nicht brutal oder an einer verletzungsanfälligen Stelle getroffen wurde. Dagegen sprach die hohe Intensität des Körpereinsatzes, den man damit auch als übermäßig hart hätte bewerten können, wie es der VAR offenkundig tat. Da der Unparteiische aber insgesamt eine recht großzügige Linie bevorzugte, ließ sich die Gelbe Karte gerade noch vertreten.

Völlig zu Recht bewertete derweil Schiedsrichter Markus Schmidt im Spiel Borussia Mönchengladbach - 1. FSV Mainz 05 (1:2) den Einsatz des Mainzer Torhüters Robin Zentner im eigenen Strafraum gegen Jonas Hofmann als Foulspiel. Die folgende Strafstoßentscheidung nahm der Referee dennoch auf Intervention des VAR wieder zurück - und auch das war korrekt: Dem Foul vorausgegangen war ein Kopfball des Gladbachers Alassane Pléa aufs Mainzer Tor, den Zentner nicht festhalten konnte; Hofmann eroberte die Kugel, allerdings hatte er sich bei Pléas Kopfball im Abseits befunden. Und da es sich bei Zentners Rettungsversuch um eine sogenannte Torabwehraktion handelte, war das Abseits nicht aufgehoben. Der Video-Assistent musste deshalb genauso eingreifen, wie er es getan hätte, wenn Hofmann in dieser Situation ein Tor erzielt hätte. Schließlich war das strafbare, aber ungeahndete Abseits zuerst geschehen.

Quelle: ntv.de

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