Google setzt Recht auf Vergessen um 12.000 Löschanträge am ersten Tag
31.05.2014, 08:58 Uhr
In Europa wird das Suchergebnis unter Umständen angepasst, doch was im Netz ist, bleibt dort.
(Foto: REUTERS)
Kaum ist das Formular veröffentlicht, gehen bei Google auch schon die ersten Anträge auf Datenlöschung ein. Bis zu 20 Anfragen in der Minute erreichen den Internetkonzern, der bei seinen Anforderungen gleich nachbessern muss.
Bei Google sind am ersten Tag rund 12.000 Anträge europäischer Bürger auf Löschung von Suchergebnissen über sie eingegangen. Das teilte der Internet-Konzern mit. Google hatte am Freitagmorgen als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet ein entsprechendes Formular freigeschaltet. In der Spitze wurden demnach 20 Anfragen pro Minute an das Unternehmen herangetragen.
Nach Kritik des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar änderte der Konzern das Formular im Laufe des Tages in einem wichtigen Punkt. Der in Deutschland für Google zuständige Datenschützer hatte vor allem bemängelt, dass Google zum Hochladen der Kopie eines Personalausweises aufrief. Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei laut Gesetz nicht zulässig, erklärte er. Nun heißt es auf der Webseite lediglich: "Fügen Sie bitte eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments bei."
Die Links, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen, müssen einzeln angegeben werden - für jeden Link will Google eine Erklärung, warum er nicht mehr zu finden sein soll. Gibt Google einem Antrag statt, werden die fraglichen Links ausgeblendet - allerdings nur in Europa. Auf der Internetseite erscheint zudem ein Hinweis, dass das Suchergebnis verändert wurde.
Technische Herausforderung
Noch ist unklar, wie viele Mitarbeiter Google mit der Aufgabe betrauen muss. Eine mit der Materie vertraute Person sagte, die Anfragen müssten durch den Einsatz von Personal bearbeitet und umgesetzt werden. Die Verwendung von entsprechenden Algorithmen sei technisch nicht möglich.
Aus "Transparenzgründen" will Google künftig auch Informationen über das Ausmaß der Löschanfragen insgesamt veröffentlichen, wie der "Spiegel" unter Berufung auf Google berichtet. Dies könne in Zukunft etwa über den halbjährlichen Transparenzbericht geschehen, den das Unternehmen seit 2010 erstellt.
Der EuGH hatte vor gut zwei Wochen entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.
Quelle: ntv.de, sba/dpa