Technik

EuGH entscheidet in Luxemburg Kampf um Deutschlands Gratis-Internet

Flächendeckend gratis im Netz - das ist in Deutschland ein Wunschtraum.

Flächendeckend gratis im Netz - das ist in Deutschland ein Wunschtraum.

(Foto: picture alliance / dpa)

Seit Jahren prozessiert Tobias McFadden gegen die Störerhaftung. Es ist ein Präzedenzfall: Er will keine Strafe zahlen für etwas, das er nicht getan hat. Der Europäische Gerichtshof entscheidet nun, ob das Gratis-Internet in Deutschland kommen kann.

Plötzlich lag da dieser Brief. Darin war eine Abmahnung, garniert mit einer Zahlungsforderung von rund 800 Euro. Über das offene Funknetzwerk von Tobias McFaddens Büro war illegal ein Song heruntergeladen worden. Der Veranstaltungstechniker wollte nicht für jemand anderen zahlen - und reichte Klage ein. Sein Gegner: der internationale Unterhaltungskonzern Sony. Und zugleich die sogenannte Störerhaftung.

Vor verschiedenen Gerichten wurde McFaddens Fall bereits verhandelt, aber ein rechtskräftiges Urteil gab es nie. Der inzwischen 40-Jährige wehrt sich jetzt schon seit mehreren Jahren gegen Sonys Forderung. Er will nicht einsehen, dass jemand seine Hardware missbraucht und auch er dabei etwas Illegales getan haben soll. Grundlegend geht es um die Frage, ob der Bereitsteller eines WLANs für die Handlungen seiner Benutzer haftet.

Im Jahr 2012 hatte der Bundesrat empfohlen, diese rechtliche Verantwortung einzuschränken, doch auf gesetzlicher Ebene ist bislang nichts geschehen. Trotzdem sprießt bei Freunden freier Internetzugänge derzeit ein Pflänzchen Hoffnung, gegossen durch die Entwicklungen im Fall McFadden: "Wir haben gute Aussichten auf ein positives Urteil", sagt Dietmar Hölscher von den Piraten. Die Partei unterstützt die Klage ihres Mitglieds finanziell, weil sie darin ein Musterverfahren sieht.

Wider das Wirrwarr

Der Vorsitzende des oberbayerischen Bezirksverbandes sieht entspannt aus, wie er so in einem weißen Schalensessel aus Plastik sitzt, die Hände vor seinem rundlichen Bauch verschränkt. Störerhaftung ist Hölschers Spezialgebiet. Und ein Kernthema der Piratenpartei, denen ein großer Coup gut täte. Seine Zuversicht gründet auch in der Umsicht des bayerischen Landgerichts in München. Denn als sich die Juristen mit der Sachlage befassten, sahen sie die mögliche Tragweite ihres Urteils und verwiesen den Fall an den Europäischen Gerichtshof.

Der EuGH in Luxemburg soll nun das Wirrwarr teils widersprüchlicher Regelungen entheddern. Fällt die Entscheidung zu McFaddens Gunsten aus, entstünde eine komplett neue Lage. "Dem flächendeckenden Ausbau von freiem öffentlichen WLAN würde nichts mehr im Wege stehen", bewerten McFaddens Anwälte die Situation. Mobilfunkanbieter würden eine solche Entscheidung wohl nicht begrüßen; mehr offene Gratiszugänge ins Internet bedeuten weniger Gründe für Kunden, Datenvolumen-Pakete für ihre Smartphones zu kaufen. Stattdessen klinkten sie sich vermutlich vermehrt in öffentliche Netze ein.

Die Anwälte und Hölscher argumentieren mit einem Vergleich: Auch Internet-Provider sind nicht haftbar für mögliche Rechtsverletzungen ihrer Kunden. "Warum sollten es also Cafés sein, die ihren Besuchern einen Gratiszugang anbieten?" Das klingt nachvollziehbar, aber ein Problem bleibt: die Identifizierung. Wenn Urheberrechtsverletzungen nicht mehr über den Anschluss, sondern die Endgeräte verfolgt werden sollen, müssten ihre Benutzer eindeutig feststellbar sein. Das ist zwar technisch, aber kaum rechtlich möglich. Momentan behelfen sich in Deutschland viele Cafés mit der Krücke der Nutzerregistrierung. Freifunkinitiativen wie in Hamburg leiten die Daten über andere Länder, um dem Problem zu entgehen.

Ende der Abmahnungen winkt

Interessant ist zudem, dass sich die Vorlage am EuGH nicht auf Gewerbe beschränkt. Das Urteil im Fall McFadden könnte deshalb auch zum Präzedenzurteil für Privatpersonen werden. Überraschende Anwaltspost mit Abmahnbescheiden für Anschlussinhaber in Familien oder Wohngemeinschaften gäbe es dann kaum noch.

Wann die Richter in Luxemburg ihr Urteil sprechen werden, ist noch offen. Manche Prozesse dauern wenige Monate, andere Jahre. Der Durchschnitt liegt bei rund 15 Monaten. Wird die umstrittene Haftungsregelung am EuGH gekippt, hätte nicht nur Tobias McFadden Sonys Forderung abgeschmettert und einen Präzedenzfall erzwungen, seine Partei gewänne wohl auch Vertrauen zurück.

Zermürbende interne Querelen und ständige Personalwechsel haben die Piraten in der bundespolitischen Versenkung verschwinden lassen. "Wenn wir endlich die Fundamentalisten loswerden, könnte es richtig losgehen", sagt ein Mitglied leicht frustriert. Der Wegfall der Störerhaftung ist eine davon unabhängige Kernforderung in der Partei. Die Richter in Luxemburg könnten also unbeabsichtigt mit anschieben.

Quelle: ntv.de

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