HP und Compaq Computer Klage gegen Fusion
08.04.2002, 13:39 UhrNoch immer schwebt über der Fusion von Hewlett-Packard (HP) und Compaq Computer eine Klage des Hewlett-Packard-Verwaltungsratsmitglieds Walter B. Hewlett. Seine Argumente gegen den Zusammenschluss der Firmen wurden nach wie vor nicht juristische geprüft.
Der zuständige Richter William B. Chandler erklärte in Wilmington im US-Bundesstaat Delaware, er benötige mehr Zeit, um das Beweismaterial zu prüfen. Das berichtete das "Wall Street Journal".
Hewlett will mit seiner Klage die Übernahme von Compaq Computer durch HP für 18,5 Mrd. Dollar, umgerechnet 21,1 Mrd. Euro, verhindern. Er hatte HP vorgeworfen, den Großaktionär Deutsche Asset Management mit unangemessenen Mitteln zu einem Stimmwechsel für die Transaktion bewegt zu haben.
Hewlett wolle die Stimmen für ungültig erklären lassen und suche potenziell eine neue Aktionärsabstimmung, schrieb die Zeitung.
Hewlett hatte seine Klage am 28. März 2002 eingereicht. HP stellte am 1. April den Antrag, die Klage abzuweisen. Wenn dem nicht entsprochen wird, soll der Fall am 23. April behandelt werden.
Die endgültige Auszählung der HP-Aktionärsstimmen läuft noch, doch hatte HP-Chefin Carly Fiorina erklärt, dass die Aktionäre die Transaktion am 19. März mit knapper Mehrheit genehmigt hätten.
Hewlett Packard soll für jeden seit dem 1. Februar verkauften CD-Brenner rückwirkend eine Urheberrechtsabgabe bezahlen. Das entschied das Landgericht Stuttgart in erster Instanz. Die Höhe der Abgabe ist noch nicht festgelegt worden.
Dem Urteil war ein Streit um die Rechtmäßigkeit solcher Abgaben vorausgegangen. Hewlett-Packard und der hinter dem Hersteller stehende Branchen-Verband Bitkom sind der Überzeugung, dass das alte Urheberrecht zur privaten Vervielfältigung, das die Abgaben auf Kopiergeräte regelt, nicht einfach auf die digitale Welt übertragen werden könne. Denn das alte System der Pauschalabgaben schütze - nach Meinung von HP - nicht vor Piraterie.
Vor einem Jahr hatte Rechtevertreter GEMA den Marktführer bei den CD-Recorderherstellern Hewlett-Packard verklagt. Ende 2000 hatten sich HP und die GEMA auf eine Urheberabgabe von zwölf DM für CD-Brenner geeinigt. Dann hatte HP einen Rückzieher gemacht. Das Unternehmen hat beim Oberlandesgericht Stuttgart Berufung angekündigt.
Quelle: ntv.de