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Landgericht muss neu verhandeln BGH hebt Urteil gegen "König von Deutschland" wegen Untreue auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe gegen den selbsternannten "König von Deutschland", Peter Fitzek, wegen Untreue aufgehoben. Nun muss der Fall neu aufgerollt werden, wie das Landgericht Halle am Freitag mitteilte.

Fitzek war dort wegen wegen unerlaubter Bankgeschäfte und Untreue in besonders schwerem Fall zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Fitzek soll den Richtern in Halle zufolge zwischen 2009 und 2013 in Wittenberg ungenehmigte Bankgeschäfte betrieben haben. Dies wertete das Gericht als Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Fast 600 Menschen zahlten teils erhebliche Summen in eine sogenannte Kooperationskasse ein. Mindestens 1,3 Millionen Euro davon habe Fitzek abgehoben, ohne das klar sei, wo das Geld geblieben sei.

Dem BGH zufolge hatte das Landgericht nicht ausreichend aufgeklärt, ob es sich bei den eingezahlten Beträgen um Einlagen im Sinne des Kreditwesengesetzes handelte. Dies Prüfung muss nun nachgeholt werden.

Fitzek hatte 2012 ein eigenes Königreich ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und wurde unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Weil er auch unerlaubt eine eigene Krankenversicherung betrieb, wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Quelle: ntv.de, AFP

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