Kurznachrichten

Leistungskürzungen für Arbeitslose Karlsruhe entscheidet nicht über Hartz-IV-Sanktionen

Die Frage, ob Leistungskürzungen Hartz-IV-Empfänger in ihren Grundrechten verletzen, bleibt vorerst ungeklärt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mit einem veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Vorlage des Sozialgerichts Gotha aus formalen Gründen als unzulässig ab. Damit wird es keine Entscheidung in der Sache geben - obwohl die Vorlage "durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen" aufwirft, wie es in der Begründung der Richter heißt.

Die Sanktionen drohen Hartz-IV-Beziehern etwa, wenn sie ein zumutbares Jobangebot ausschlagen oder ihren Meldepflichten nicht nachkommen. Das Gothaer Gericht hatte über die Klage eines Arbeitslosen zu entscheiden, dem das Jobcenter Erfurt 2014 seine Leistungen zunächst vorübergehend um 30 Prozent des Regelsatzes von damals 391 Euro und später noch einmal um 60 Prozent gekürzt hatte.

Er hatte erst eine Stelle und dann eine Art Probepraktikum abgelehnt. Das Sozialgericht sah den Mann in seinen Grundrechten auf eine menschenwürdige Existenz, körperliche Unversehrtheit und freie Berufswahl verletzt und fragte Karlsruhe um Rat. Laut Beschluss hätte aber erst einmal geklärt werden müssen, ob in den Sanktionsbescheiden überhaupt korrekt über drohende Konsequenzen aufgeklärt wurde. Gebe es an dieser Stelle Fehler, komme es auf die Verfassungsgemäßheit der Normen im Sozialgesetzbuch gar nicht mehr an.

Quelle: ntv.de

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