EU-Gesetz gegen Zahlungsverzug Mittelstand erhofft sich schnellere Zahlungen
12.03.2013, 16:35 UhrDer deutsche Mittelstand sieht im neuen EU-Gesetz gegen Zahlungsverzug eine Stütze im Kampf gegen Firmenpleiten und Stellenabbau. Durch das neue Gesetz kämen Klein- und Mittelbetriebe künftig schneller zu ihrem Geld, so der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven.
«Bislang konnten sich säumige Zahler, darunter leider oftmals öffentliche Auftraggeber, auf Kosten ihrer mittelständischen Auftragnehmer einen kostenlosen Kredit verschaffen», erklärte Ohoven bam Dienstag in Berlin.
Das Gesetz, dessen Umsetzungsfrist am Samstag abläuft, hat vor allem Behörden und andere staatliche Auftraggeber im Visier. Sie müssen europaweit künftig Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Kalendertagen begleichen. Nur in Ausnahmefällen kann die Frist auf bis zu 60 Tage gestreckt werden.
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen herrscht dagegen weitgehend Vertragsfreiheit, wenn nicht anders vereinbart, gilt hier dem Gesetz zufolge das Zahlungsziel 60 Tage. Von allen Schuldnern dürfen Firmen künftig neben Verzugszinsen automatisch eine Beitreibungspauschale von mindestens 40 Euro verlangen.
Der volkswirtschaftliche Schaden durch schlechte Zahlungsdisziplin in Deutschland liegt laut BVMW bei mindestens 50 Milliarden Euro jährlich. Das neue Gesetz war 2009 noch von dem damaligen deutschen Industriekommissar Günther Verheugen auf den Weg gebracht worden. Gründe, dass öffentliche Stellen zu spät zahlten, seien Schlamperei, Willkür und Machtmissbrauch gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen, sagte Verheugen damals.
In Deutschland ist das EU-Gesetz allerdings laut Bundesjustizministerium noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt. Es gelte hierzulande aber bereits eine ähnliche Regelung von 30 Tagen Zahlungsfrist für alle Schuldner, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag auf Anfrage.
Quelle: ntv.de, AFP