Kurznachrichten

Lieferung von Reaktorteilen Prozess um Verstöße gegen das Iran-Embargo

Wegen der Lieferung von Reaktorteilen in den Iran kommen in Hamburg vier Männer vor Gericht. Die Angeklagten müssen sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verantworten, weil sie gegen das Iran-Embargo verstoßen haben sollen, wie Sprecherin Ruth Hütteroth mitteilte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen den Angaben zufolge vor, 2010 und 2011 Spezialventile aus deutscher Produktion in den Iran exportiert zu haben. Außerdem sollen sie die Lieferung von nuklearspezifisch konstruierten Ventilen aus Indien in den Iran vermittelt haben.

Die Ventile sollten an eine Organisation gehen, die für den Bau des Schwerwasserreaktors im iranischen Arak zuständig sei, heißt es in der Mitteilung. "Da die Besorgnis besteht, dass dieser Reaktor zur Produktion von atomwaffenfähigem Plutonium eingesetzt werden soll, ist die Organisation in den Anhängen der Iran-Embargo-Verordnung "gelistet", die Lieferung von Ventilen an diese Organisation verboten." Das hätten die Angeklagten gewusst.

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Quelle: ntv.de, dpa

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