30 Tage Straferlass pro veröffentlichtem Buch Rumänien schafft umstrittene Haft-Regelung ab
12.01.2016, 17:19 UhrNach massiver öffentlicher Empörung will Rumäniens neue Justizministerin Raluca Pruna eine Regelung zugunsten schreibender Häftlinge abschaffen. Danach stehen verurteilten Häftlingen 30 Tage Straferlass pro Buch zu, wenn sie Werke von wissenschaftlichem Wert veröffentlichen. Dazu wolle sie dem Kabinett eine Eilverordnung vorschlagen, sagte Pruna am Dienstag in Bukarest. Zugleich nahm die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der bisherigen Umsetzung dieser Vorgabe Ermittlungen auf. Die Regelung gilt bereits seit 1969. Erst in den letzten Jahren nahm aber die Zahl der Inhaftierten zu, die hinter Gittern Bücher verfassen: Im Jahr 2011 waren es drei Bücher, 2015 schon 340 - insgesamt gingen in diesem Zeitraum 188 Häftlinge mit 429 Werken an die Öffentlichkeit. Hintergrund der zunehmenden Schreiberaktivitäten ist die verstärkte Antikorruptionskampagne der rumänischen Justiz. Seit 2013 wurden Tausende Politiker, hohe Beamte und Geschäftsleute zu Haftstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verlage, Universitäten und Professoren wegen Verdachts auf Begünstigung von Straftätern. Denn ein in der Haft geschriebenes Buch muss einen durch Spezialisten attestierten wissenschaftlichen Wert haben, um das Recht auf einen Straferlass zu bewirken.
Quelle: ntv.de, dpa