


Cookie Hinweis
Cookies stellen kleine Textdateien dar, die nach dem Besuch von Websites auf Deinem PC oder Mobilgerät gespeichert sind. Sie dienen dazu, Informationen über Deine Web-Aktivitäten und Vorlieben abzuspeichern. Das erstrangige Ziel ist hierbei, Dein Surf-Erlebnis zu verbessern. In diesem Artikel erklären wir alles über den Cookie Hinweis auf einer Webseite.
Notwendige Cookies sind beispielsweise in der Lage, sich zu merken, welche Verkaufsartikel Du in einem Webshop in den Warenkorb legst. Sie zeichnen ebenso auf, welche Spracheinstellungen Du beim Webseitenbesuch bevorzugst. Allein aus diesen Gründen ist die Verwendung von Cookies für jeden Webseitenbetreiber und jeden Online-Shop essenziell.
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Es gibt unterschiedliche Arten von Cookies auf Computern beziehungsweise Cookies auf dem PC. Darunter befinden sich Sitzungscookies, die nach dem Schließen des Browsers sofort gelöscht sind. Hierzu gesellen sich beständige Cookies, die für eine längere Periode auf Deinem Endgerät verbleiben.
Obwohl Cookie-Hinweise vielerlei nutzbringende Eigenschaften zeigen und wertvolle Infos beherbergen, gibt es doch Contra-Argumente bezüglich des Datenschutzes. Denn: Ein Missbrauch ist nicht gänzlich auszuschließen, da es hier um die akribische Verfolgung Deines Online-Verhaltens geht.

Rechtliche Grundlagen
Das Thema „Cookie was ist das was bedeutet Cookies?“ ist hier im Zusammenhang juristischer Grundlagen zum umfassenden Datenschutz näher zu beleuchten. Cookies im Internet sind nicht nur technisch, sondern auch rechtlich ein komplexes Thema. Hier sind die wesentlichen juristischen Grundlagen, die Du beim technischen Betrieb der Webseite kennen musst.
Cookies was ist das und welche Regulierungen gibt es seitens der verschiedenen Behörden? Die DSGVO ist eine hierzu relevante EU-Verordnung, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist und den Datenschutz innerhalb der EU regelt. Diese Richtlinien legen fest, dass personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers verwendbar sind. Nach den Regelungen der DSGVO betrifft dies ebenso Cookies, die personenbezogene Daten speichern oder verarbeiten. Beim ordnungsgemäßen, DSGVO-konformen Betrieb der Website ist darum von jedem Webseiten-Besucher eine klare und deutliche Einwilligung einzuholen, bevor Daten gespeichert und verarbeitet werden.
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Der EuGH hat in mehreren Grundsatzurteilen festgestellt, dass die Einwilligung der Nutzer für das Setzen von Cookies nötig ist. Ein wegweisendes Urteil ist die „Planet49“-Rechtsprechung vom 1. Oktober 2019 (Az. C-673/17). Dabei beschloss der EuGH, dass im Vorfeld angekreuzte Kästchen zur Einwilligung in die Nutzung von Cookies unzulässig sind. Die Einwilligung jedes Besuchers muss vor der Nutzung der Webseite aktiv und nach den Vorgaben der DSGVO erfolgen.
Der BGH hat diese Rechtsprechung des EuGH in Deutschland bekräftigt. In seinem Urteil „Cookie-Einwilligungen II“ vom 28. Mai 2020 (Az. I ZR 7/16) entschied die oberste deutsche Instanz: Für jeden Einsatz von Werbe-Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen ist zuvor eine ausdrückliche Zustimmung der Webseiten-Besucher erforderlich.
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Telekommunikation
Das TTDSG trat am 1. Dezember 2021 in Kraft und regelt seitdem den Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telemedien in Deutschland. Es setzt die ePrivacy-Richtlinie der EU in nationales Recht um und ergänzt die DSGVO. Das wichtige Urteil ist so die grundlegende Voraussetzung, dass die Cookie-Richtlinien in Deutschland DSGVO-konform realisierbar sind. Nach § 25 TTDSG ist die Speicherung von Besucher-Daten oder der Zugriff auf solche Datensätze nur rechtskonform gestattet, falls der Nutzer auf Basis klarer und umfassender Informationen eine aktive Einwilligung demonstriert.
Die rechtlichen Grundlagen für Cookies im Internet sind durch eine Kombination aus EU-Verordnungen, nationalen Gesetzen und Gerichtsurteilen verbindlich geregelt. Die DSGVO und das TTDSG bilden das Fundament, während Urteile des EuGH und BGH die Anwendung und Auslegung dieser Gesetze klarstellen. Für Website-Betreiber ziehen diese Grundsatzurteile im Sinne der DSGVO nach sich: Sie haben vorab eine unmissverständliche Einwilligung der Nutzer einzuholen, bevor sie spezifische Cookies für die Besucher setzen.
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Ein Cookie-Hinweis ist laut DSGVO zwingend, wenn eine Website Cookies verwendet, die technisch nicht notwendig sind.
Solche Cookies sind unerlässlich, damit die Webseite funktioniert. Für diese Cookies ist kein Hinweis beziehungsweise keinerlei Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Diese Cookies kommen für Analyse-, Marketing- oder Personalisierungsziele zum Einsatz. Hierbei ist ein Hinweis obligatorisch. Der Nutzer muss der Setzung des Cookies aktiv zustimmen.

Cookie-Hinweis
Der Cookie-Hinweis soll jeden Webseitenbesucher klar und deutlich informieren, welche Cookies in Verwendung sind und zu welchem Zweck. Überdies muss der Nutzer die Option haben, der Aktivierung des Cookies zuzustimmen oder diese zu verweigern. Drei Beispiele für technisch notwendige Cookies
Der ultimative Cookie Hinweis und die Zustimmung des Nutzers sind zentrale Bestandteile des Datenschutzes auf diversen Websites. Hierzu ein kurzer Überblick:
Ein Cookie Hinweis informiert die User darüber, welche Cookies aktiv sind und zu welchem Zweck. Für technisch nicht notwendige Cookies ist die aktive, freiwillige, eindeutige und spezifische Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Es finden sich unterstützende Tools, die für Website-Betreiber bei der Implementierung von Cookie-Hinweisen und der Einholung der Zustimmung hilfreich sind.
Es handelt sich um ein Datenschutz-Management-Werkzeug, das Cookie Banner für die Zustimmung, aktuelle Berichte sowie ein Compliance-Management ermöglicht.
Hierbei geht es um ein vielseitiges Tool, das automatisiert aktuelle Cookies scannt und klassifiziert. Das Werkzeug bietet ebenfalls flexible Cookie Banner und ausführliche Berichte zum Besucherverhalten.
Es dreht sich um ein spezifisches WordPress-Plugin, welches die Beachtung der DSGVO und weiterer Datenschutzgesetze regelt. Es gewährleistet zugleich anpassbare Cookie Banner sowie rechtsverbindliche Dokumente.
Alle Tools helfen, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und die Nutzer transparent über den Einsatz von Cookies zu informieren.
Ein informativ gestalteter Cookie-Hinweis trägt dazu bei, das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Jeder DSGVO-konforme Cookie-Hinweis hat bestimmten Kriterien zu genügen, um den Datenschutzanforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Hier sind wichtige Punkte aufgezählt:
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Hier ist eine kurze Übersicht von Anbietern, bei denen Du Deine eigene Website erstellen und Cookie Hinweis verwalten kannst:
Das Angebot von IONOS zeichnet sich durch seine Benutzerfreundlichkeit aus. Es gewährleistet eine gute Unterstützung und vielfältige Gestaltungsoptionen. Zu den komfortablen Funktionen zählen starke SEO- und Marketing-Tools sowie zahlreiche ergänzende Apps. Zur Verwendung von Cookies bietet IONOS abmahnsichere Rechtstexte gegen Aufpreis.
Jimdo erweist sich als einsteigerfreundlich mit perfektem Start-Assistenten. Zu den vielfältigen Features gehören eine exklusive Bilddatenbank und die Integration von Content aus verschiedenen Plattformen. Auch Jimdo stellt für die Setzung von Cookies abmahnsichere Rechtstexte gegen Aufpreis zur Verfügung.
Wix besitzt mannigfaltige Gestaltungsmöglichkeiten, zeigt jedoch eine eher komplexe Benutzeroberfläche. Der Baukasten bietet mehr als 900 Design-Vorlagen sowie exzellente Shop- und Blog-Funktionen. Das System macht abmahnsichere Rechtstexte im Zusammenhang mit Cookies verfügbar – für ein komplettes Jahr gratis.
Das Produkt von Webador ist simpel bedienbar und somit ideal geeignet für Newbies. Für die Setzung von Cookies ermöglicht das Tool grundlegende Datenschutzfunktionen.
Squarespace punktet durch seine hohe Benutzerfreundlichkeit mit anfängerfreundlichem Start-Assistenten. Allerdings sind die für DSGVO-konforme Cookies nötigen Datenschutzfunktionen stark verbesserungsbedürftig.
Hier sind nützliche Insider-Tipps für praktikable Gestaltungen von Cookie Bannern zusammengestellt.
Solche Best Practices helfen Dir, die gesetzlichen Anforderungen bei Cookie Setzungen zu erfüllen und gleichzeitig eine positive Nutzererfahrung zu ermöglichen.
Website-Betreiber sind verpflichtet, Nutzer transparent über den Einsatz von Cookies zu informieren. Sie müssen ultimativ deren Einwilligung einholen, bevor nicht notwendige Cookies zur aktiven Setzung gelangen. Diese gesetzlichen Vorschriften dienen dem obligatorischen Datenschutz sowie der Einhaltung juristischer Vorgaben wie z.B. der DSGVO. Demzufolge sind klare Cookie-Richtlinien und praktikable Opt-out-Optionen maßgeblich, um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen.
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Der Zweck eines Cookie-Hinweises besteht darin, Nutzer über die Verwendung von Cookies auf einer Website zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen. Durch den Hinweis sollen Datenschutzrichtlinien eingehalten werden.
Technisch notwendige Cookies sind solche, die für Basisfunktionen einer Website unerlässlich sind. Diese Cookies unterstützen z.B. die Seitennavigation, das Einloggen, bestimmte Spracheinstellungen oder den Warenkorb in Webshops. Ohne diese spezifischen Cookie Setzungen funktionieren die Webseiten nicht reibungslos.
Ein DSGVO-konformes Cookie-Banner muss nutzerfreundlich, transparent und mit klarer Opt-in/Opt-out-Funktion ausgestattet sein.
Als Webseitenbetreiber musst Du in der Regel die Einwilligung des Nutzers einholen. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Cookies, Tracking-Tools oder anderen Technologien, die personenbezogene Daten nutzen. Eine Ausnahme gilt lediglich für technisch notwendige Cookies.
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