


Was ist ein Impressum? Wie erstellt man Impressum für Website? Welche Angaben muss man im Impressum angeben?
Fast jede Website muss ein Impressum aufweisen. Da dürfte es nicht verwundern, dass dem geneigten Webseitenbetreiber verschiedene Generatoren und Vorlagen geliefert werden. Wer sich fragt, wie genau er einen solchen gesetzlich vorgeschriebenen Text generieren soll, dem wird schnell geholfen. Allerdings gibt es bei diesem Thema viele Fallstricke und je nach Sinn und Zweck der Website unterschiedliche Anforderungen. Du solltest Dich vorher schlau machen, sonst können rechtliche Folgen drohen.
Doch was ist dieses Impressum nun genau? Hierbei handelt es sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Text, der dem Besucher Auskunft über den Betreiber der Website gibt. Man spricht daher auch von der „Anbieterkennzeichnung“. Ursprünglich stammt dieses Konzept aus dem Presserecht. Hier diente es als eine Herkunftsangabe bei der Publikation von Printmedien. Demnach enthält dieser Text wichtige Angaben zum Urheber eines Textes oder zum Betreiber einer Webseite.
Diese Kennzeichnung dient als digitale Visitenkarte, als Ausweis und als Anschrift. Besucher der Website und Nutzer der darin angebotenen Dienstleistungen sollen darüber Möglichkeiten erhalten, den Betreiber kontaktieren und ihn rechtlich belangen zu können. Die Impressumspflicht soll demnach für Transparenz sorgen. Daher gehören in den Text Angaben wie Name, Adresse, Kontaktdaten und Rechtsformen.
Eine Anbieterkennzeichnung ist dann Pflicht, wenn Du damit „geschäftsmäßige Online-Dienste“ anbietest. Dann musst Du ein Impressum schreiben und bestimmte Angaben machen. Welche Angaben das genau sind, das regelt der Gesetzgeber in § 5 TMG (Telemediengesetz), § 55 RStV sowie § 18 Medienstaatsvertrag. Und das nicht erst seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).Im Grunde sind dazu alle Webseiten verpflichtet, die keinem rein privaten Zweck dienen. Alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen sind verpflichtet, ein Impressum auf der Homepage anzugeben. Auch wenn Du nicht direkt über die Website Geld verdienst, musst Du dennoch eine Anbieterkennzeichnung vorweisen können. Solange die Website in einem beruflichen und geschäftsmäßigen Zusammenhang zu Deiner geschäftlichen Tätigkeit steht, besteht eine Impressumspflicht. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich rein private Blogs, wie zum Beispiel Online-Tagebücher oder eine Webseite, die nur private Fotos zeigt und keinem kommerziellen Zweck dient.
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Oftmals wird allerdings unterschätzt, wie eng die Definition einer „privaten Website“ gefasst ist. Schon eine Produktempfehlung oder ein Werbebanner kann aus einem sonst privaten Blog eine geschäftliche Webseite machen. Kommerziellen Charakter können Blogs haben, die Webseiten von Unternehmen, journalistische Inhalte, Onlineshops, Auftritte auf den sozialen Medien, Newsletter oder E-Mails mit Signatur.
Onlineshops sind dazu ebenfalls verpflichtet, wenn der Marktplatz über einen externen Dienstleister läuft, zum Beispiel über Amazon. Solltest Du dieser Impressumspflicht nicht nachkommen, dann drohen Abmahnungen. Die Gerichte sind sich allerdings nicht einig, wie genau so ein Versäumnis geahndet werden soll. Manche Gerichte hatten in der Vergangenheit geurteilt, dass bestimmte Verstöße gegen die Impressumspflicht nicht abmahnfähig sind. Und eine Abmahnung bedeutet nicht sogleich eine Strafe. Das ist allerdings kein Grund, diese Pflicht schleifen zu lassen.
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Grundsätzliches zum Impressum: Diese Angaben muss ein Impressum im Internet enthalten. Welche Pflichtangaben im Impressum sind auffindbar?
Als „Pflichtangaben“ bezeichnet der Gesetzgeber jene Angaben, die zwingend erforderlich sind und in jeder Anbieterkennzeichnung vorhanden sein müssen. Wie umfangreich diese Angaben sein müssen, das hängt von Deinem Berufsstand, Deinem Gewerbe und der Rechtsform des Unternehmens oder Organisation ab. In erster Linie geht es um Kontaktinformationen sowie um die Unternehmensadresse.
Grundsätzlich gehört zu den Impressum Pflichtangaben der Name des Webseitenbetreibers oder der verantwortlichen Person. Mit Namen sind Vor- und Nachname gemeint. Weiterhin musst Du eine Unternehmensadresse angeben sowie Kontaktinformationen. Darunter versteht sich eine ladungsfähige Anschrift Deiner Niederlassung, mitsamt Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Die Angabe eines Postfaches reicht nicht aus.
Zusätzlich braucht es Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme, auch Kontaktdaten genannt. Als solche gelten eine Telefonnummer, E-Mail-Adresse und optional auch eine Faxnummer. Hierbei ist wichtig, dass man mit Dir auf direktem und schnellem Wege Kontakt aufnimmt. Die E-Mail-Adresse darf dann nicht mit einer automatisierten E-Mail antworten. Bei der elektronischen Kontaktaufnahme ist die Geschwindigkeit entscheidend. Solltest Du innerhalb von 30 bis 60 Minuten auf eine E-Mail antworten können, dann braucht es theoretisch auch keine Telefonnummer. Im Grunde würde auch ein Live-Chat als Ersatz dienen. Letztlich bleibst Du auf der sicheren Seite, wenn Du trotzdem die Telefonnummer angibst. Weiterhin musst Du die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer angeben, solltest Du eine vorweisen können. Eine Steuernummer ist hingegen nicht notwendig.
Sollte Dein Unternehmen in ein öffentliches Register eingetragen sein, dann gehört auch das in die Pflichtangaben. Dazu zählen etwa das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister. Einzelunternehmer müssen nicht zwingend im Handelsregister stehen, auf eine AG, UG, GmbH, KG oder OHG trifft das allerdings zu.
Bestimmte Berufsgruppen fragen sich ebenfalls: Was muss im Impressum stehen? Manche Zusatzangaben sind notwendig, wenn Du ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausübst. Dabei spielt es eine Rolle, ob Du einer bestimmten Berufsgruppe zugehörig bist oder ob es sich nur um eine Berufsausübung handelt. Die Tätigkeiten der speziellen Berufsgruppen werden gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG genauer definiert. Dazu zählen unter anderem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Ärzte. Gehörst Du einer solchen Berufsgruppe an, dann musst Du die dazugehörige Kammer angeben nebst der gesetzlichen Berufsbezeichnung.
Weiterhin braucht es eine Angabe des Staats, in dem Du diese Berufsbezeichnung erhalten hast sowie eine Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen. Wo genau man diese berufsrechtlichen Regelungen einsehen kann, gehört ebenfalls zu den notwendigen Angaben. Sollte Deine Berufsausübung in den Zuständigkeitsbereich einer Aufsichtsbehörde fallen, dann gehört diese ebenfalls zu den notwendigen Angaben auf der Impressum Website. Wach- und Schließunternehmen, Immobilienmakler, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler sowie Wohnimmobilienvermittler müssen ihre Aufsichtsbehörde kenntlich machen.
Journalisten und andere Autoren von redaktionellen Print- und Telemedien sollten ebenfalls aufpassen. Hier gehört die Nennung der Verantwortlichen im Rahmen des Presserechts in den Text Deines Impressums. Der Verantwortliche muss mit Namen und Anschrift genannt werden. Ausnahmen gelten für Webseiten von Pressestellen und Printmedien. In diesem Fall greift nicht das Telemediengesetz (TMG), sondern das Pressegesetz Deines Bundeslandes (LPrG).
Die Frage, was muss ins Impressum, stellt sich auch für Kapitalgesellschaften. Juristische Personen müssen, wenn sie Angaben zum Kapital der Gesellschaft machen, den Leser über Stamm- und Grundkapital informieren. Das gilt in erster Linie dann, wenn nicht das gesamte Kapital als Einlagen eingezahlt ist. AGs, KGaAs und GmbHs müssen besondere Angaben machen, wenn sie derzeit eine Abwicklung oder Liquidation durchlaufen.

Impressum einer Website: Beispiele
Ein Impressum Beispiel kann letztlich nur ein Leitfaden sein. Je komplexer das Unternehmen, die Berufsgruppe oder Kapitalgesellschaft, desto detaillierter sollten die Angaben des Impressums ausfallen. Letztlich gibt es viele individuelle Fälle und Details zu beachten.
Die Anbieterkennzeichnung für Einzelunternehmer ist noch relativ unkompliziert im Vergleich zu anderen Gewerben. In erster Linie geht es um die Aufbereitung der notwendigen Kontaktdaten.
Angaben gemäß § 5
TMG Beispiel-Onlineshop Nr. 55
Onlineshop Nr. 55 e.
K.Inhaber: Michael Steinke
Beispielstraße 522306 Beispielstadt
Kontakt E-Mail: michaelsteinke@onlineshop-nr55.de
Telefon: 01111-222222 Fax: 01111-222233
Website: onlineshop-nr55.de
Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Beispielstadt
Registernummer: HRA 898989
Finanzamt Beispielstadt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE7712771277
Berufshaftpflichtversicherung Versicherungen
Beispielstadt Beispielstraße 1222306 Beispielstadt
Die Angabe für eine Streitschlichtungsbehörde ist eine Besonderheit bei Onlineshops. Diese musst Du EU-weit angeben. Hier können Kunden per E-Mail eine Beschwerde einreichen, sollte dafür der Bedarf bestehen.
Und was gehört in ein Impressum für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Auch hier sind die Kontaktdaten entscheidend. Zudem musst Du eine vertretungsberechtigte Person angeben. Dabei handelt es sich zumeist um den Geschäftsführer.
Angaben gemäß § 5
TMG Steinke GmbH
Beispielstraße 525506
Beispielstadt Deutschlandsteinke-gmbh.de
Handelsregister: HRA 772277
Registergericht: Amtsgericht Beispielstadt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 5533552
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Michael Steinke
Kontakt E-Mail: michaelsteinke@steinke-gmbh.de
Telefon: 01111-222222
Fax: 01111-222233
Website: steinke-gmbh.de
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2
MStV: Michelle Steinke
E-Mail: michellesteinkee@steinke-gmbh.de
Telefon: 01113-222255
Fax: 01113-222266
Für Kleinunternehmer gelten ähnliche Regelungen wie für Einzelunternehmer. Allerdings müssen Kleinunternehmer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angeben, wenn sie keine Umsatzsteuer abführen wollen. Die Regelungen gemäß § 18 Abs. 2 MStV treffen auf Kleinunternehmer zu, welche eine journalistisch-redaktionelle Tätigkeit ausüben. Zudem müssen sie zum Beispiel als Steuerberater oder Immobilienmakler ihre Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe gemäß § 5 des Telemediengesetzes angeben.
Angaben gemäß § 5
TMG Beispiel-Onlineshop Nr. 55Onlineshop Nr. 55 e.
K.Inhaber: Michael Steinke
Beispielstraße 522306 Beispielstadt
KontaktE-Mail: michaelsteinke@onlineshop-nr55.de
Telefon: 01111-222222
Fax: 01111-222233
Website: onlineshop-nr55.de
Aufwand und Kosten können je nach Wahl des Wegs, wie Du Dein Impressum erstellen willst, unterschiedlich sein. Sie sollten sich an die Anforderungen richten. Je komplexer und anspruchsvoller das Impressum auf der Website, desto eher solltest Du Dich nach professioneller Hilfe umschauen. Bei Fehlern oder fehlenden Angaben können Abmahnungen die Folge sein.
Für viele Webseiten und kleinere Unternehmen ist das Muster ausreichend. Zumeist stehen kostenlose Muster und Vorlagen im Internet zur Verfügung. Sie lassen sich schnell und einfach anpassen. Dabei übernimmt der Webseitenbetreiber das für seine Zwecke geeignete Beispiel-Impressum und tauscht die Angaben mit seinen eigenen Daten aus. Im Internet finden sich viele solcher Muster für Kleinunternehmer, Selbstständige, Onlineshops und verschiedene Berufszweige. Doch Vorsicht! Damit ist keine Rechtssicherheit garantiert. Vor allem bei sehr speziellen Projekten oder juristisch umfassenden Berufszweigen stoßen die Vorlagen schnell an ihre Grenzen. Wer sich darauf verlässt, dass in den Muster-Impressen bereits alle relevanten Angaben enthalten sind, der muss eventuell mit einer baldigen Abmahnung rechnen. Wenn Du lediglich nach einem Muster suchst, um dann Deine eigene Anschrift und andere grundlegende Daten einzutragen, dann reichen die Vorlagen vollkommen aus. Für komplexere Projekte solltest Du Dich allerdings an einen Fachmann wenden.

Impressum Generator nutzen. Darf das Impressum für ihre Webseite überhaupt von Generator erstellt werden?
Jeden Tag entstehen neue Webseiten, die mit einem Impressum-Generator nutzen. Aufgrund ihrer Einfachheit und ihrer Geschwindigkeit sind sie äußerst beliebt. Zumeist ist ihre Nutzung komplett kostenfrei. Die Generatoren ermöglichen es, schnell und einfach ein Impressum zu erstellen. Anschließend musst Du nichts anderes tun, als den Text anzupassen und auf Deiner Webseite an der passenden Stelle einzufügen. Für viele Webseiten können die Generatoren vollkommen ausreichend sein. Als Kleinunternehmer oder simpler Onlineshop dürften sie alles enthalten, was man für die Rechtssicherheit benötigt. Fehlende Angaben lassen sich leicht anpassen oder nachträglich hinzufügen. Doch auch hier gilt Vorsicht: Eine vollkommene Rechtssicherheit können sie nicht bieten. Sollte deine Website etwas anderes sein als ein einfacher Blog oder Onlineshop, dann könnten die Generatoren schnell an ihre Grenzen stoßen. Rechtssicher sind sie nur, wenn sie zu Deiner Gewerbeform passen. Je komplexer das Impressum auf der Homepage sein soll, desto weniger bieten sich die Generatoren an.
Ein Anwalt ist ein juristischer Profi und damit der beste Ansprechpartner auf die Frage: Was gehört in ein Impressum? Der überprüft das Impressum Deiner Homepage oder erstellt selber eines. Das macht er nicht umsonst, allerdings kannst Du Dir eventuelle Folgekosten durch Abmahnungen ersparen. Die Preise sind je nach Anwalt und Umfang unterschiedlich. Ein Anwalt lässt sich die Überprüfung des Impressums mit 200 bis 300 Euro und aufwärts bezahlen.
Gegebenenfalls überprüft er andere Pflichtangaben, wie die Datenschutzerklärung. Dafür musst Du jedoch häufig draufzahlen. Ob dieser Service überhaupt notwendig ist, das lässt sich in einem Beratungsgespräch klären. Ein beratendes Gespräch sollte der Anwalt kostenlos anbieten. Der Vorteil für Dich: Sollte es dennoch zu Abmahnungen kommen, dann haftest nicht Du, sondern Dein Anwalt. Damit wird eine nicht unbedeutende Last von Deinen Schultern genommen. Kleinere Projekte, Onlineshops, kommerzielle Blogs oder Vereine kommen in der Regel auch ohne Anwalt aus. Komplexere Rechtsformen, Berufsgruppen und Gesellschaften, bei denen die juristische Sachlage schwerer zu bestimmen ist, sollten sich zumindest von einem Anwalt beraten lassen.
Laut dem Gesetzgeber muss das Impressum auf der Homepage „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. So verlangt es § 5 des Telemediengesetzes. Damit bestimmt er, dass der Besucher es mit wenigen Klicks erreichen kann. Er darf nicht lange danach suchen und darf nicht gezwungen sein, mehrmals herum zu klicken. Eine eigene Unterseite ist eine Grundvoraussetzung, wenn Du den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen willst.
Diese Unterseite sollte von jeder Seite auf der Webseite, sei es die Startseite oder irgendeine andere Unterseite, erreichbar sein. Dafür benötigt die Impressum-Unterseite einen eigenen Menüpunkt. Kennzeichne den Menüpunkt mit „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“. Wichtig: Der Besucher sollte die Impressum-Seite mit nur einem Klick erreichen können. Eine eigene Unterseite ist daher die beste Wahl. Diese Unterseite sollte der Besucher entweder über einen Menüpunkt in der Leiste an der Seite oder oben erreichen. Viele Webseiten packen diesen Menüpunkt in den unteren Bereich. Schaue Dir ruhig andere Webseiten an, wie sie ihre Impressum-Unterseite platzieren. Häufig findet sie sich ganz unten, neben der Kontaktseite, Datenschutzseite und anderen obligatorischen Unterseiten.
Das bietet sich allerdings nicht an, wenn die Startseite besonders lang ist und der Besucher viel herunterscrollen müsste, um zu der Unterseite zu gelangen. In diesem Fall wäre eine Platzierung in der Leiste an der Seite oder oben an die bessere Wahl. Verstecken darfst Du die Unterseite auf jeden Fall nicht. Zum Beispiel, indem Du sie ein Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen machst. Ein Pop-up entspricht definitiv nicht dem Gesetzgeber. Viele Internetnutzer klicken solche Pop-ups instinktiv weg, ohne sich deren Inhalt anzuschauen, oder blockieren sie gänzlich. Weiterhin ist es nicht zulässig, wenn nur spezielle Browser oder Programme die Anbieterkennzeichnung aufrufen können. Solche Maßnahmen würden definitiv zu einer Abmahnung führen.

Impressum fehlt: Risiken eines fehlenden Website Impressums oder fehlerhaftes Impressum
Das Impressum ist Pflicht für fast alle Webseiten, daher können fehlende oder mangelnde Angaben zu einer Abmahnung führen. Mit einer Abmahnung kommen Kosten im vierstelligen Bereich auf Dich zu. Allerdings müssen Abmahnungen nicht immer eine Strafe zur Folge haben.
Die Regelungen sind nicht einheitlich und eventuell entscheidet das Gericht zu Deinen Gunsten. Für manche Gerichte gelten fehlende Angaben als ein Rechtsverstoß, andere werten sie nicht als einer Abmahnung würdig. Das ist natürlich kein Grund, die Impressum Pflichtangaben zu vernachlässigen. Abmahnen kann im Grunde jeder, angefangen vom einfachen Besucher, der einen Fehler in den Angaben des Impressums feststellt, bis hin zur Konkurrenz.
In der Tat können Wettbewerber das Abmahnverfahren nutzen, um ihrem Konkurrenten finanziell zu schaden. Für den einfachen Besucher kommt der Verbraucherschutz infrage. Unternehmen, Selbstständige und Webseitenbetreiber wenden sich stattdessen an die Wettbewerbszentrale. Fehlende Impressen verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, weshalb die Wettbewerbszentrale für Abmahnungen, eingereicht von Unternehmen und Selbstständigen, zuständig ist.
Sollte eine Abmahnung bei Dir eintreffen, dann behalte die Ruhe und nimm zunächst Kontakt mit einem Anwalt auf. Es kostet für die Gegenseite lediglich etwas Zeit und Mühe, eine Abmahnung zu schreiben und zu versenden. Daher versuchen sie es schon bei dem leisesten Verdacht von Fehlerhaftigkeit. Allerdings heißt das nicht, dass die Gerichte ihnen zustimmen.
Auf jeden Fall solltest Du nicht sogleich die Abmahngebühren entrichten, selbst wenn Du auf der sicheren Seite sein willst. Wende Dich stattdessen an einen Anwalt, bevor Du eine Unterlassungserklärung schreibst. Manchmal landen mehrere Abmahnungen auf einmal im Briefkasten, vor allem wenn sie von der Konkurrenz stammen. Ein Anwalt kann dabei helfen, unzureichende, unrechtmäßige und schlicht falsche Abmahnungen auszusortieren und damit Kosten zu sparen. Zudem berät er Dich über die richtigen juristischen Schritte. Sollten die Gerichte nicht zu Deinen Gunsten entscheiden, dann kommen Kosten von mehreren Tausend Euro auf Dich zu.
Das Impressum ist Pflicht für alle Webseiten, die in einem Zusammenhang mit geschäftlichen oder kommerziellen Tätigkeiten stehen. Onlineshops, die Webseiten von Unternehmen und kommerzielle Blogs, Online-Auftritte von Freiberuflern oder Selbstständigen, selbst Social-Media-Seiten müssen sich darum kümmern. Auch Vereine und Organisationen zählen dazu. Lediglich rein private Blogs sind davon ausgeschlossen, allerdings fasst der Gesetzgeber „privat“ sehr eng.
Zu den Pflichtangaben gehört eine ladungsfähige Anschrift sowie Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme. Für kleine Shops, Blogger oder Freiberufler stehen kostenlose Generatoren oder Muster zur Verfügung. Allerdings können diese keine Rechtssicherheit garantieren. Komplexere geschäftliche und juristische Entitäten sollten sich von einem Anwalt beraten lassen.
Das Impressum ist Pflicht für fast alle Webseiten im Internet. Lediglich wenige rein private Blogs sind davon ausgeschlossen. Das liegt daran, dass die meisten Webseiten in einem kommerziellen oder geschäftlichen Zusammenhang stehen. Kommerzielle Blogs, Unternehmenswebseiten, Onlineshops, Social-Media-Seiten und die Webseiten von Vereinen und Organisationen müssen sich um die Erstellung eines Impressums kümmern.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Besucher die Anbieterkennzeichnung mit nur wenigen Klicks erreichen könne muss. Es darf weder versteckt sein, noch darf der Besucher mehrere Klicks aufwenden müssen, um auf die Seite zu gelangen. Am besten erscheint die Impressum-Seite als Menüpunkt in den Leisten an der Seite oder oben. Oder sie wird als eigenständiger Menüpunkt am unteren Rand der Seite aufgelistet.
Viele Webseiten bieten ihre eigenen Muster und Generatoren für Impressen an. Diese lassen sich in der Regel kostenlos nutzen. Du musst sie lediglich anpassen und deine eigenen Daten einfügen. Komplexere juristische Gebilde benötigen jedoch detailliertere Angaben. Bestimmte Berufsgruppen sollten sich daher von einem Anwalt beraten lassen.
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