


Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden: So gehst Du bei der Gewerbeanmeldung richtig vor
Jedes noch so kleine Gewerbe musst Du beim Gewerbeamt anmelden und auch beim Finanzamt. Klar musst auch Du das tun – macht nichts, wenn Du als Nebengewerbe arbeitest oder wenn Dein Kleingewerbe Dein Hauptberuf ist. Steuern zahlen musst Du auf jeden Fall. Wie viel musst Du zahlen? Das hängt von Deinen Einnahmen ab. Und auch davon, ob Du die Kleinunternehmerregelung geltend machst. Toll ist, dass der Freibetrag für Kleingewerbetreibende besonders hoch ausfällt.
Natürlich gibt es beim Kleingewerbe auch bestimmte Nachteile. Sobald Dein Umsatz eine bestimmte Grenze erreicht, musst Du die Gewerbeform wechseln. Es kann also durchaus der Fall sein, dass das Kleingewerbe überhaupt nicht zu Dir passt. Achtung: Kleingewerbe und Freiberufler sind nicht dasselbe! In beiden Fällen ist man selbstständig, doch gelten für jeden Fall separate Regeln. In bestimmten Punkten überschneiden sich die beiden Formen. Am Kleingewerbe gefallen uns die vereinfachte Buchführung sowie die unkomplizierte Anmeldung. In diesem Beitrag erfährst du, ab wann Du Dein Kleingewerbe anmelden musst und was dann noch auf Dich zukommt.
Wenn Du ein Kleingewerbe betreibst, musst Du Dich nicht ins Handelsregister eintragen. Das hat damit zu tun, dass Du mit Deinem Kleingewerbe nur sehr wenig verdienst. Darum heißt es ja auch so. Für Dich gelten die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB)nicht, Du musst Dich ans Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) halten. Dein Kleingewerbe kann ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sein. Du darfst nur diese beiden Rechtsformen wählen und keine anderen. Eine GmbH oder eine OHG gehen also nicht.
Hast Du im Vorjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz gemacht? Und werden Deine Einnahmen im laufenden Jahr nicht über 50.000 liegen? Dann greift bei Dir die Kleinunternehmerregelung und Du wirst von der Umsatzsteuer befreit. Es kann sein, dass Du eine spezielle Erlaubnis für Dein Kleingewerbe brauchst. Beispielsweise dann, wenn Du Fachkenntnisse mitbringen musst, also sagen wir wenn Du in der Altenpflege arbeitest oder Handwerker bist oder auch Steuerberater. Das kannst Du nicht einfach so machen. Wenn Du Dir nicht sicher bist, fragst Du eben Deine IHK. Kleingewerbe sind nicht bilanzierungspflichtig. Ein fetter Pluspunkt, denn die doppelte Buchführung ist dann nicht nötig. Das geht jedoch nur bis zu einem Jahresgewinn von 80.000 Euro, denn ab dieser Grenze musst Du die Rechtsform wechseln.
Im Alltag werden die Begriffe „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmen“ gern als Synonyme verwendet. Allerdings ist dies so nicht ganz richtig, denn zwischen den beiden Gewerbeformen bestehen feine Unterschiede. Dein Kleingewerbe kannst Du nur als Einzelunternehmen oder GbR anmelden. Beim Kleinunternehmen hast Du eindeutig viel mehr Möglichkeiten. Das Kleinunternehmen ist eine steuerliche Regelung. Das ist also etwas ganz anderes als das Kleingewerbe, bei dem es sich um eine Rechtsform handelt. Steuerfrei ist Dein Kleingewerbe nie, doch gibt es bestimmte Ausnahmen. Du zahlst:

Kleingewerbe Vor- und Nachteile
Ein Kleingewerbe hat so einige Vorteile, wenn Du es mit anderen Gewerben vergleichst. Die Anmeldung ist einfach und mit geringen Kosten verbunden. Du bist von der doppelten Buchführung befreit und und musst weniger Zeit auf bürokratische Aufgaben verschwenden. Außerdem stehst Du nicht in der Pflicht, Deinen Jahresabschluss zu veröffentlichen oder eine Inventur zu erstellen. Auch musst Du kein Stammkapital mitbringen.
Deine Mitgliedsbeiträge bei der IHK bzw. HWK sind relativ niedrig. Das Kleingewerbe ist auch als Nebengewerbe möglich und somit ideal, wenn Du Dir beispielsweise mit Deinem Hobby etwas hinzuverdienen möchtest. Natürlich ist nicht alles Gold, was glänzt. Es gibt beim Kleingewerbe auch Nachteile. Du haftest mit Deinem Privatvermögen haftest. Das ist eine direkte Folge davon, dass Du eben nicht jede beliebige Rechtsform wählen kannst. Einzelunternehmer ebenso wie die Mitglieder einer GbR haften eben mit ihrem Privatvermögen, Dein Haftrisiko ist somit hoch. Einschränkungen musst Du auch beim Namen Deines Betriebs hinnehmen. Er muss Deinen Vor- und Nachnamen beinhalten. Überlege Dir, welche Ziele Du mit der Gründung eines Kleingewerbes verfolgst. Geht es Dir darum, Dir nebenbei etwas hinzuzuverdienen, ist diese Unternehmensform ideal. Bedenke jedoch, dass sie Investoren eher abschreckt und Du dadurch geringe Wachstumschancen hast.

Voraussetzungen, um ein Kleingewerbe anzumelden
Die wichtigste Voraussetzung, damit Du ein Kleingewerbe anmelden kannst, ist Dein Verdienst. Beachte folgende Grenzen:
Wenn Du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, musst du:
Was ist Deine Tätigkeit? Vielleicht brauchst Du weitere Dokumente wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Meistertitel. Für Handwerker gelten andere Regeln, wenn sie ein Kleingewerbe anmelden. Zuerst kommt der Eintrag in die Handwerksrolle, darauf folgt die Handwerkskarte. So heißt der spezielle Gewerbeschein für Handwerker. Es kann auch sein, dass Du eine branchenspezifische Genehmigung benötigst. Ein Beispiel ist die Gastronomie, wenn Du ein Restaurant eröffnest.
Du möchtest ein Kleingewerbe anmelden. Was passiert jetzt? Wahrscheinlich hast Du viele Fragen. Hier erklären wir Dir, wie Du vorgehen musst.
Der erste Schritt ist der Gewerbeschein. Damit Du ihn bekommst, musst Du Dich beim Gewerbeamt anmelden. Du füllst ein Formular aus, das Du beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt findest. Du kannst es auch online herunterladen. Reiche den Fragebogen persönlich ein oder schicke ihn per Post ans Gewerbeamt. Vielleicht geht das auch im Internet. Trotz der fortschreitenden Digitalisierung bieten die wenigsten Regionen die Möglichkeit einer Online-Anmeldung. Das Formular für die Anmeldung Deines Kleingewerbes heißt GewA1. Es ist nicht ein spezielles Formular für Kleingewerbe. Du musst Deine persönlichen Daten eintragen und Angaben zum Betrieb machen. Das Formular hat auch Felder, in die Du nichts einträgst. ebenso wie Angaben zum Betriebsinhaber und zu Deinem Betrieb eintragen. Ist Dein Kleingewerbe eine GbR? Dann gibst Du die Namen und Adressen sämtlicher Gesellschafter an. Persönliche Angaben:
Angaben zum Betrieb:
Nun musst Du Dein Formular dem Gewerbeamt übergeben. Die Angaben werden geprüft. Wenn alles stimmt, bekommst Du Deinen Gewerbeschein.
Nun musst Du dem Finanzamt sagen, dass Du ein Kleingewerbe angemeldet hast. Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Du kannst ihn auf dem ELSTER-Portal herunterladen und auch online wieder zurückschicken. Vom Finanzamt erhältst Du eine Steuernummer sowie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Gib an, ob Du die Kleinunternehmerregelung wählst oder eben nicht.
Du musst Mitglied einer Kammer werden, das ist Pflicht. Es kommt auf Deine Tätigkeit an, ob Du Dich bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder der HWK (Handwerkskammer) meldest. Das Gewerbeamt informiert die zuständige Kammer. jetzt kannst Du auch fragen, ob Du eine besondere Genehmigung brauchst.
Nach Deiner Anmeldung beim Gewerbeamt musst Du Dich innerhalb der ersten Woche bei der Berufsgenossenschaft für Deine Branche melden. Die Berufsgenossenschaft ist Teil der Sozialversicherung und übernimmt die Rolle einer Unfallversicherung. Beiträge zahlen musst Du jedoch nur dann, wenn Du Mitarbeiter beschäftigst.
Wenn Du Mitarbeiter oder Azubis einstellst, musst Du Dich auch bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Diese gibt Dir eine Betriebsnummer für die Lohnbuchhaltung. Wenn Du eine Meisterprüfung in einem bestimmten Handwerk abgelegt hast, musst Du Dich in die Handwerksrolle eintragen. Ein Nachweis über die Prüfung ist nötig.

Infos zum Kleingewerbe
Mit der Anmeldung ist es noch nicht getan. Es gibt nämlich weitere wichtige Punkte für Dein Kleingewerbe.
Als Kleingewerbetreibender musst Du diese Steuern zahlen:
Doch gibt es bestimmte Ausnahmen. Falls Du den Grundfreibetrag nicht überschreitest, zahlst Du keine Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag 2024 liegt bei 11.604 Euro. Der Betrag ändert sich wegen der Inflation von Jahr zu Jahr. Gewerbesteuer musst Du zahlen, wenn Du mehr als 24.500 Euro verdienst. Und wenn Du die Kleinunternehmerregelung nicht gewählt hast, musst Du auch Umsatzsteuer zahlen.
Für die Buchhaltung machst Du eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Du musst auch eine Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn Du diese Steuern zahlst. Wir raten Dir dazu, ein separates Geschäftskonto einzurichten. So hast Du stets den Überblick über Deine Finanzen.
Für Kleingewerbe besteht keine grundsätzliche Versicherungspflicht. Eine Ausnahme bilden Handwerker, die rentenversicherungspflichtig sind. trotzdem lohnt es sich, wenn Du an passenden Versicherungen denkst. Als Kleingewerbetreibender haftest Du mit Deinem Privatvermögen – bei Schwierigkeiten kann Dir das teuer zu stehen kommen. Überlege Dir, ob folgende Versicherungen für Dich infrage kommen:
Wenn Du Dir unsicher bist, fragst Du am besten einen Experten. Diese Versicherungen betreffen Deine Person, jedoch nicht Dein Gewerbe. Was die betrieblichen Versicherungen angeht, hast Du folgende Möglichkeiten:
Der Versicherungsbedarf hängt von der Branche und den beruflichen Risiken Deines Gewerbes ab. So setzt Du Dich beispielsweise einem höheren Risiko aus, wenn Du Dich als Dachdecker statt als Finanzberater selbstständig machst.
Die Kosten für die Anmeldung eines Kleingewerbes unterscheiden sich je nach Bundesland. Sie liegen typischerweise zwischen 15 und 60 Euro. In Berlin sind die Kosten am niedrigsten, in Stuttgart am höchsten. Außerdem kann es sein, dass Du Nachweise für die Ausstellung einer Genehmigung benötigst und dafür extra zahlen musst Im Großen und Ganzen sind die Kosten für die Anmeldung eines Kleingewerbes sehr gering, was diese Gewerbeform ja auch so attraktiv macht. Du brauchst weder eine notarielle Beglaubigung noch Startkapital – und beides kostet Geld! Auch in Sachen Versicherung besteht keine Pflicht. Wenn es Dir so lieber ist, verzichtest Du eben auf Versicherungen.
Hast Du ein Büro oder betreibst Du eine Eisdiele? Dann musst Du Dich um die Ausstattung kümmern. Es kann jedoch auch sein, dass Du mit einem Onlineshop auskommst und nur im Internet verkaufst. In diesem Fall sind folgende Punkte wichtig:
Eine professionelle Website ist ein absolutes Muss für jedes Gewerbe. Du kannst auch eine kostenlose Website erstellen. Doch davon raten wir Dir entschieden ab. Solche Websites sind in den seltensten Fällen rechtssicher und haben auch keine eigene Domain. Du kannst einen Webdesigner mit dem Erstellen einer Website für Dein Kleingewerbe beauftragen oder es selbst versuchen. Heutzutage geht das total problemlos. Mit einem Homepage-Baukasten erstellst Du im Nu eine funktionsfähige Website mit ganz vielen Tools und Features. Falls Du über Programmierkenntnisse verfügst, kannst Du stattdessen ein Content Management System (CMS) nutzen, das Dir mehr Freiheiten bei der Gestaltung gewährt.
Bei einem Onlineshop sind die technischen Anforderungen natürlich höher. Du musst Zahlungsanbieter einbinden, Lagerbestände verwalten und Produktvarianten einpflegen. Ein Faktor, über den viele Onlineshopsbetreiber gern hinwegsehen, ist die Rechtssicherheit. Wenn es bei dieser hapert, kommen Dir auch schon die Abmahnungen in den Briefkasten geflattert. Und das möchtest Du auf jeden Fall vermeiden! Deshalb muss ein Impressum auf Deine Website. Besucher müssen von jeder Unterseite aus auf das Impressum klicken können. Im Impressum muss Folgendes stehen:
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Wenn Du Deine Onlinepräsenz auf Social Media ausweitest, musst Du auch da an ein Impressum denken. Zum Glück geht dies fast automatisch. Bei Facebook gibt es ein personalisierbares Feld an, in das Du den Link zu Deinem Impressum einträgst. Dasselbe gilt für Instagram und LinkedIn. Der Vorteil eines Website-Baukastens liegt darin, dass er das Erstellen eines Impressums als integrierte Funktion anbietet. Dabei kannst Du davon ausgehen, dass ein solches Impressum rechtssicher ist. In diesem Zusammenhang raten wir Dir dazu, einen deutschen oder zumindest europäischen Baukasten-Anbieter zu nutzen, da nordamerikanische Provider weniger Wert auf die Rechtssicherheit legen.
Der andere bedeutende Rechtstext sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese informieren den Kunden über seine Rechte und Pflichten (Zahlung, Lieferung und Widerruf). Wenn Du keine AGB einstellst, greift der entsprechende Gesetzestext. Für Dich als Kleingewerbetreibe ist dieser in der Regel alles andere als vorteilhaft. Bei der Formulierung Deiner AGB kannst Du individuelle Regelungen aufstellen, die für Dich bequem sind. Auch hier hilft Dir ein Baukasten weiter. Du kannst einen AGB-Generator nutzen und den Text an Deine individuellen Bedürfnisse anpassen.
Ein Kleingewerbe lässt sich schnell und unkompliziert anmelden. Gerade für nebenberufliche Gründer ist dies eine praktische Lösung. Die Buchführung mit der EÜR ist denkbar einfach, wodurch Du Dir Zeit und Nerven sparst. Darüber hinaus sind die Kosten für die Anmeldung gering, auch musst Du über kein Stammkapital verfügen, um durchzustarten. Wenn Du von der Kleinunternehmerregelung Nutzen machst, zahlst Du keine Umsatzsteuer.
Der wohl größte Nachteil eines Kleingewerbes ist, dass Du mit Deinem Privatvermögen haftest. Auch die Einschränkungen bei der Wahl des Firmennamens empfinden manche Gründer als störend. Im Großen und Ganzen lässt sich sagen, dass das Kleingewerbe vor allem für Nebenverdiener sinnvoll ist, denn ab einem gewissen Umsatz musst Du die Rechtsform ja ohnehin zwingend wechseln. Außerdem solltest Du eine andere Rechtsform wählen, wenn Du nach Investoren suchst.
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Ein Kleingewerbe lohnt sich vor allem dann, wenn Du ein Einzelunternehmen gründen oder nebenberuflich tätig sein möchtest. Möchtest Du Dein Gewerbe nur im Sommer betreiben? Auch dann ist das Kleingewerben die richtige Wahl. Wichtig ist, dass Deine Einnahmen durchgehend niedrig sind. Wenn Deine Einnahmen im Vorjahr unter 22.000 und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro liegen, greift bei Dir die Kleinunternehmerregelung. Dann musst Du keine Umsatzsteuer zahlen.
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, musst Du volljährig sein und eine deutsche Meldeadresse haben. Falls Du aus dem EU-Ausland stammst, ist eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Je nach Tätigkeitsbereich musst Du eine Bewilligung einholen. Das wichtigste Kriterium jedoch ist der Umsatz. Pro Jahr darf er 800.000 Euro nicht übersteigen .
Bei einem Kleingewerbe darf der Gesamtumsatz pro Jahr bei maximal 800.000 Euro liegen, der Gesamtgewinn pro Jahr darf maximal 80.000 Euro betragen. Wenn Du diese Grenzen überschreitest, ist Dein Kleingewerbe kein Kleingewerbe mehr. Dann musst Du die Rechtsform wechseln.
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