Kurzarbeitergeld bis Jahresende Bund verlängert Corona-Wirtschaftshilfen
10.08.2021, 20:16 Uhr
Merkel nach der Videokonferenz mit den Ländern: Der Bund hat zugesagt, dass die Überbrückungshilfe verlängert werde.
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Ursprünglich wollte der Staat Unternehmen während der Krise nur bis September unter die Arme greifen. Nun werden Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld bis Endes des Jahres verlängert. Neu ist die sogenannte Restart-Prämie.
Die Corona-Wirtschaftshilfen werden um drei Monate bis zum Jahresende 2021 verlängert. Das sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier von der CDU nach dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern. "Wir stehen damit weiter fest an der Seite unserer Unternehmen und Beschäftigten." Für die Wirtschaft blieben Impffortschritte der entscheidende Schlüssel. Im Beschluss zum Corona-Gipfel werden als Beispiel die Überbrückungshilfen genannt. Sie laufen bislang bis Ende September. Besonders stark von der Pandemie getroffene Firmen können im Rahmen dieser Hilfen einen Großteil ihrer Fixkosten ersetzt bekommen. "Die Länder bitten den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern."
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat laut Teilnehmern beim Gipfel gesagt, sie müsse dies erst noch in der Unionsfraktion im Bundestag durchsetzen. Der Einzelhandelsverband HDE begrüßte die Schritte: "Bund und Länder müssen jetzt die gefassten Beschlüsse schnell in die Praxis umsetzen."
Wirtschaftsminister Altmaier von der CDU und Finanzminister Olaf Scholz von der SPD hatten eine Verlängerung der Überbrückungshilfe bereits in Aussicht gestellt, Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD hatte sich für eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds ausgesprochen. Beides sind zentrale und milliardenschwere Instrumente der Regierung, um die Folgen der Pandemie auf Jobs und Firmen abzufedern.
Die Bundesregierung hatte vor einigen Wochen entschieden, dass die zuvor bis Ende Juni befristete Überbrückungshilfe III als "Überbrückungshilfe III Plus" bis September fortgeführt wird. Neu ist eine "Restart-Prämie", mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können - falls sie etwa Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen. Bei der Überbrückungshilfe werden fixe Betriebskosten erstattet. Voraussetzung für Anträge ist, dass Unternehmen in einem Monat des Förderzeitraums einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.
Quelle: ntv.de, can/dpa/rts