Illegale Smartphone-App? Hamburg verbietet Mitfahr-Dienst Uber
23.07.2014, 19:33 Uhr
Uber kündigte an, trotz des Verbots weiter seine Dienste anbieten zu wollen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Taxifahrern wird es recht sein: Hamburg verbietet die Mitfahr-Vermittlung Uber. Das Unternehmen verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, sagt die Verkehrsbehörde. Zuvor hatte es bereits einen weiteren Taxi-Konkurrenten erwischt.
Hamburg hat nun einen weiteren Mitfahrdienst in der Hansestadt verboten. Die Verkehrsbehörde habe der Firma Uber am 21. Juli eine Untersagungsverfügung zugestellt. Das Unternehmen habe keine Genehmigung für eine Personenbeförderung und verstoße damit gegen das Gesetz, teilte die Behörde mit.
Uber hat zwar einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen, muss seinen Service aber unverzüglich einstellen. Im Juni hatte die Behörde schon den Taxi-Rivalen Wundercar ausgebremst. Der Europa-Chef von Uber, Pierre-Dimitri Gore Coty, erklärte dem "Manager Magazin", Hamburg sei eine "progressive und ambitionierte Stadt, in der Innovationen blühen". Uber respektiere den rechtlichen Rahmen, werde aber weiter in der Stadt seine Dienste anbieten.
Es drohen Strafen von jeweils 1000 Euro
Bei den strittigen Angeboten bieten Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto an, die Fahrer werden über eine Smartphone-App bestellt. Weder die Fahrer noch die Firma hätten Genehmigungen dazu, sagte die Sprecherin der Verkehrsbehörde. Uber verstoße daher gegen das Personenbeförderungsgesetz. Würden die Aktivitäten nicht eingestellt, dürfte eine Strafe von jeweils 1000 Euro fällig werden.
Das "Manager Magazin" verweist auf Branchenerwartungen, dass Uber solche Strafen für die Fahrer übernehmen werde, damit diese nicht wieder abspringen. Mitte Juni hatten Taxifahrer europaweit mit Streiks und Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgeht.
Taxifahrer kritisierten mangelnde Regulierung
Die neuen Dienste betreiben keine eigenen Wagen, sondern treten nur als Vermittler zwischen Fahrern und Fahrgästen auf. Damals hatte Uber gekontert, auch ihre Fahrer müssten Überprüfungen - Führerschein, Versicherung und polizeiliches Führungszeugnis - durchlaufen. Dem Taxi-Gewerbe stößt auf, dass die Privatfahrer ohne Ausbildung, Versicherung, Sozialabgaben und Gewerbeanmeldung unterwegs sind.
Die Behörde begründete ihre Entscheidung auch damit, dass Hamburger Taxifahrer effektiv vor illegaler Konkurrenz zu schützen seien, gerade wenn diese "massenhaft und in der Absicht betrieben wird, das Taxengewerbe zu verdrängen".
Der Hamburger Vermittlungsdienst Wundercar ließ sich durch das Verbot allerdings nicht beeindrucken. "Der Betrieb läuft weiter", kündigte Wundercar-Geschäftsführer Gunnar Froh noch im Juni an. Der Verkehrsbehörde sind aber momentan keine Aktivitäten bekannt. Bei Wundercar wird statt Fahrgeld ein Trinkgeld fällig, von dem Wundercar 20 Prozent behält.
Quelle: ntv.de, kst/dpa