Außerirdische und der Bundestag UFO-Kläger gewinnt vor Gericht
01.12.2011, 16:40 Uhr
Eine Qualle, ein Irrlicht oder ein Ufo? Es gibt noch viele Rätsel für uns Irdische.
(Foto: ASSOCIATED PRESS)
Der Hobby-Forscher Frank Reitemeyer kann sich freuen. Vor Gericht erstreitet er Einblick in eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dabei ist das Thema höchst ungewöhnlich: "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen".
Der Bundestag muss Bürgern Einsicht in die Studien seines Wissenschaftlichen Dienstes ermöglichen. Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden. Die Richter gaben damit der Klage des Hobby-Forschers Frank Reitemeyer statt, der Einblick in eine interne Untersuchung zur deutschen UFO-Forschung verlangt.

Das Foto zeigt eine "glühende Himmelsspinne", die ein Lufthansa-Pilot am 20.11.2009 über dem Nordatlantik bei Grönland morgens beobachtete und fotografierte.
(Foto: picture alliance / dpa)
Reitemeyer hatte zuvor verlangt, die Studie "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen" lesen zu dürfen. Dies wurde ihm jedoch mit Hinweis auf das Urheberrecht des Bundestages untersagt. Das Parlament vertritt außerdem die Ansicht, dass Studien des Wissenschaftlichen Dienstes "mandatsbezogene Information der Abgeordneten" seien.
Das Berliner Verwaltungsgericht sieht das anders. Die primäre Aufgabe des Bundestages sei die Gesetzgebung und die Regierungskontrolle. Dazu gehöre nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts, "da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantworte und Gutachten erstelle". Auch das Urheberrecht werde nicht verletzt, da Reitemeyer die Studie lediglich lesen wolle, nicht veröffentlichen.
Berufung ist möglich

Eine angebliche fliegende Untertasse, aufgenommen von einem 13-Jährigen 1954 in Coniston in Großbritannien. Das Foto wurde 1960 auf einem Internationalen Kongress der Ufo-Forscher gezeigt.
(Foto: picture alliance / dpa)
Abgeschlossen ist der Fall damit jedoch nicht. Das Verwaltungsgericht hat "wegen der grundsätzlichen Bedeutung" der Entscheidung den Beteiligten die Möglichkeit zur Berufung gegeben. Und Reitemeyer kündigte bereits kurz nach Verkündung des Urteils an, von diesem Recht auch Gebrauch zu machen.
"Ich bin nicht zufrieden", sagte er im Gespräch mit n-tv.de. Er wolle die Studie nicht nur lesen, sondern auch erreichen, dass deren Inhalte für alle Bürger frei zugänglich sind. Das aber lasse das Urteil nicht zu. Reitemeyer fordert eine Lösung wie sie in Frankreich praktiziert wird: Dort stellt die nationale Raumfahrtbehörde CNES französische Forschungsberichte zu unidentifizierten Flugobjekten im Internet frei zur Verfügung.
Zudem ist noch unklar, ob der Bundestag Berufung einlegen wird. Man wolle das Urteil erst einmal prüfen, sagte ein Sprecher.
Quelle: ntv.de