Dossier

Islam und Todesstrafe Laut Koran möglich

Der Islam kennt fünf grundlegende "Säulen" der Religion. Die erste davon ist der Glaube daran, dass es "keinen Gott außer Allah gibt und Mohammed sein Prophet ist". Die zweite Säule ist das Gebet; die dritte Almosen für Bedürftige zu geben; die vierte Fasten zu den vorgeschriebenen Zeiten und die fünfte die Wallfahrt. Religiöse Pflichten und Pflichten anderen Menschen gegenüber sind gleichwertige Säulen des Glaubens.

Der Einzelne in der moslemischen Gemeinschaft hat Verpflichtungen gegenüber der Familie, Freunden und Fremden und auch gegenüber den Armen und Kranken. Wenn jeder seine Pflichten genau einhält, werden alle Bedürfnisse erfüllt und alle Wohltaten und Unterstützungen, die man auch als Rechte bezeichnen kann, werden dadurch erfüllt. Das islamische Recht berücksichtigt in seinen Gesetzen, wie die Familie und die Gesellschaft zum Wohle aller aufgebaut sein sollte. Der Einzelne ist auch zur Sorge für alle anderen Geschöpfe aufgerufen. Gleichzeitig beinhaltet das islamische Recht, was mit jenen geschehen soll, die das Gesetz, welches die Menschen miteinander verbindet, brechen, vernachlässigen oder missachten. Das islamische Recht gibt Richtlinien zur Bestrafung und dient gleichzeitig dem Schutz des Einzelnen.

Das islamische Recht lässt die Todesstrafe als eine unter mehreren Strafmöglichkeiten zu. Aber es besteht keine Einigkeit darüber, wann und ob die Todesstrafe anzuwenden ist. Die Anwendung der Todesstrafe ist nicht zugleich mit einer Verurteilung durch den Islam verbunden und so stellt sich für Moslems die Frage, wann und ob diese anzuwenden ist. Es gibt in moslemischen Rechtskreisen und Gesellschaftsschichten unterschiedliche Auffassungen über die Verhängung der Todesstrafe.

Mögliche Schuldsprüche und Todesurteile müssen unter strengsten Auflagen erfolgen, so dass die Todesstrafe eine außergewöhnliche Strafe bleibt. Zum Beispiel darf niemand des Ehebruchs schuldig gesprochen werden, sollten dafür nicht vier Zeugen vorhanden sein.

Im Koran steht, dass vorsätzlicher Mord oder schwere Körperverletzung entweder durch Hinrichtung bzw. Verstümmelung, oder durch die Bezahlung eines Bußgeldes an die Verwandten des Opfers gesühnt werden kann. Die Verwandten können jedoch darauf bestehen, daß der Verbrecher hingerichtet wird. Im Koran jedoch stehen Vergebung und Barmherzigkeit im Vordergrund.

Es gibt sechs Verbrechen, bei denen eine bestimmte Strafe vorgesehen sind. Für zwei davon - den bewaffneten Raub und den Abfall vom Islam - ist das Todesurteil eine mögliche Form der Bestrafung. Die Alternativen dazu sind die kreuzweise Amputation von Gliedmaßen, die Verbannung oder beides. Dasselbe gilt auch für den Abfall vom Glauben. Die Todesstrafe darf nur dann verhängt werden, wenn der Verurteilte nach einem festgelegtem Zeitraum seine Tat noch immer nicht bereut hat.

Die Glaubensquellen des Islam machen häufig darauf aufmerksam, dass Gott vergebend und barmherzig ist, deshalb soll auch bei der Anwendung des Gesetzes Vergebung und Erbarmen im Vordergrund stehen. Der Koran sagt: "Tötet die von Gott geheiligte Seele nicht, außer es ist gerechtfertigt". Dies könnte auf die Befürwortung der Todesstrafe hinweisen, aber andere machen darauf aufmerksam, dass die Rechtfertigung in Frage gestellt werden kann. Außerdem ist Irren menschlich und da die Gefahr eines möglichen Missbrauches immer besteht, entspricht schon beim leisesten Zweifel Erbarmen und Barmherzigkeit eher dem rechten Glauben.

Quelle: ntv.de

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