Der Tag Autoverbände gegen Meldepflicht für fahruntaugliche Menschen
23.01.2023, 07:20 Uhr
Bei diesem Unfall, den ein 84-Jähriger im nordrhein-westfälischen Gevelsberg am vergangenen Freitag verursacht hatte, ist glücklicherweise niemand verletzt worden.
(Foto: picture alliance/dpa/dps)
"Auto kracht in Schaufenster" so oder so ähnlich lauten Überschriften, die sich sehr regelmäßig in den Agenturmeldungen finden. Die Gründe sind neben überhöhter Geschwindigkeit oder einem Tier, das auf die Fahrbahn gelaufen ist, meist ein Fahrer oder eine Fahrerin, der oder die die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hatte - beim Ein- oder Ausparken. Dann ergibt ein Blick auf das Alter der Person meist ein klares Bild: Es handelt sich um jemanden höheren Alters, der aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr hätte am Steuer sitzen sollen. Bei einem Unfall am vergangenen Freitag in Gevelsberg in Nordrhein-Westfalen (Bild oben) sind alle Beteiligten nochmal unversehrt davon gekommen, aber in anderen Fällen ist das nicht so. Der 84-jährige Fahrer hatte im Kiosk eingekauft und war dann beim Ausparken mit voller Wucht in den Laden geprescht - die Gänge vertauscht? Die Ursache ist noch unbekannt, aber fahrtüchtig donnert man mal eben aus dem Stand eigentlich nicht in ein Schaufenster. Nun kennt jeder und jede von uns die Diskussionen mit der Großtante, den eigenen Eltern oder dem betagten Nachbarn, die eigentlich nicht mehr Auto fahren sollten. Einsichtig sind die wenigsten. Ich selbst habe mal ein Auto von Nachbarn abgekauft, damit es "vom Hof kommt" und "Opa damit nicht noch einen Unfall baut". Wer verhindert, dass sich fahruntaugliche Menschen noch hinters Steuer setzen? Eine Meldepflicht durch Ärztinnen und Ärzte ist im Gespräch. Dagegen stemmen sich die Automobilverbände. Es gebe bereits in Ausnahmefällen Möglichkeiten für Ärzte Hinweise an Fahrerlaubnisbehörden weiterzugeben, teilte etwa der Automobilclub von Deutschland (AVD) vor dem Verkehrsgerichtstag mit. Bei dem werden Juristinnen und Juristen vom 25. bis 27. Januar in Goslar darüber diskutieren. Der AVD spricht sich dagegen für die Förderung regelmäßiger freiwilliger Seh- und Reaktionstests oder auch PKW-Sicherheitstrainings. Freiwillig ist hier das bedeutende Wort im Satz. Mit Freiwilligkeit klappt es selten.
Ärztinnen und Ärzte mit einer Meldepflicht zu belasten, ist nicht nur schwierig für das Vertrauensverhältnis - sie müssten auch raten, ob ihr Patient oder ihre Patientin noch fahrtauglich ist. Denn am Steuer trifft man seinen Hausarzt eher selten, oder? Der Gesetzgeber, der vom Verkehrsgerichtstag Empfehlungen erhält, könnte aber ähnlich wie bei Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern handeln: Eine regelmäßige Gesundheitsüberprüfung ab 50 Jahren alle fünf Jahre. Denn in der Tat ist manch eine oder einer mit 65 schon nicht mehr in der Lage, ein Auto sicher zu fahren, andere sind mit 90 Jahren noch ziemlich fit. Wie sehen Sie das?
Quelle: ntv.de