

"Ratsam ist und bleibt es immer für ein junges Frauenzimmer, einen Mann sich zu erwählen und womöglich zu vermählen."
Das war zumindest zu Wilhelm Buschs Zeiten so. Mittlerweile sind sich die jungen Frauen und Männer nicht mehr so sicher, was den Sinn der Ehe angeht. Von Jahr zu Jahr sinkt die Zahl der Eheschließungen.
Dabei ist heiraten doch so romantisch!
Wenn nur die Scheidungen nicht so teuer wären ...
Doch bevor es so weit kommt, können Eheleute ordentlich sparen, oder?
Nicht, wenn man dem ungarischen Schriftsteller George Mikes Glauben schenkt: "Die Ehe ist der originelle Versuch, die Kosten zu halbieren, indem man sie verdoppelt."
Pfui, wie unromantisch. Außerdem gibt es viele Beispiele dafür, dass man aus einer Ehe reicher herauskommen kann, als man sie begonnen hat.
Umgekehrt funktioniert das natürlich auch - wenn sich einer der Partner auf einen ungünstigen Ehevertrag eingelassen hat.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Ehe als Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung behält jeder den Besitz, den er eingebracht hat. Vermögen, das während der Ehe hinzugekommen ist, wird gleichmäßig aufgeteilt.
Wollen sich die Eheleute darauf nicht einlassen, können sie Gütertrennung vereinbaren, oder bestimmte Bereiche aus der Zusammenveranlagung ausklammern.
Empfehlenswert ist das beispielsweise für Unternehmer, die privat für ihre Firma haften. Ansonsten fällt das gesamte Vermögen des Paares unter die Konkursmasse.
Nun sollten Ehen eigentlich nicht durch den Scheidungsrichter, sondern durch den Tod beendet werden. Eine Zugewinnregelung ist dann klar von Vorteil, weil sich der steuerfreie Erbteil um ein Viertel erhöht.
Überhaupt, das Erben. Einer der ganz großen Vorteile der Ehe.
Manche Konstellationen kommen ja überhaupt nur aus diesem Grunde zustande.
Auch wenn die Ehe zerrüttet war, geht der überlebende Partner nicht leer aus. Ihm steht immerhin der gesetzliche Pflichtteil zu. Wer nicht enterbt wurde, teilt sich das Vermögen 50:50 mit den Nachkommen.
Unverheiratete sehen selbst nach 30 Jahren Zusammenleben keinen Cent, wenn der Partner zu Lebzeiten kein Testament aufgesetzt hat.
Doch auch der letzte Wille schützt nicht vor dem Fiskus. Der schlägt beim unverheirateten Partner genauso hart zu, als hätte der Erblasser seine Putzfrau oder das örtliche Tierheim bedacht.
Momentan kassiert der Staat für alles, was über 5.200 Euro hinausgeht, zwischen 17 und 50 Prozent Erbschaftssteuer. Nach der geplanten Erbschaftssteuerreform kann man immerhin 20.000 Euro steuerfrei einstreichen.
Ehegatten dagegen können 307.000 Euro erben, ohne dass es das Finanzamt interessiert. In Zukunft steigt der Freibetrag sogar auf eine halbe Million Euro. Dazu kommt noch der Versorgungsfreibetrag.
Steuern sparen kann man aber auch schon während der Ehe. Besonders dann, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere.
Als der Gesetzgeber das Ehegattensplitting einführte, war in Familien eben noch das traditionelle Ein-Ernährer-Prinzip angesagt. Und das gilt im Steuerrecht bis heute.
Dabei wird jedem Partner die Hälfte des Gesamteinkommens zugerechnet. Beide Partner haben dann den gleichen Freibetrag - gut für den Besserverdienenden.
Für Doppelverdiener mit ähnlichen Einkommen lohnt sich die Sache kaum. Wenn einer der Partner selbständig arbeitet, gibt es aber weitere Sparpotentiale.
Macht der Selbständige Verluste, können diese mit dem Einkommen des anderen verrechnet werden.
Ja, die Ehe ist eben ein Geben und Nehmen. Wer sich in guten und in schlechten Zeiten Treue verspricht, muss sich gegenseitig übrigens auch finanziell unterstützen.
Das macht sich beispielsweise beim Arbeitslosengeld II bemerkbar. Bevor der Staat Hartz-IV-Leistungen auszahlt, wird der Ehepartner in die Pflicht genommen. Das Subsidiaritätsprinzip macht allerdings auch vor unverheirateten Partnern nicht halt.
Die gegenseitige Unterhaltspflicht besteht länger als das Treueversprechen. Allerdings sind die Regelungen Anfang des Jahres deutlich modifiziert worden. Geschiedene können sich nicht auf die faule Haut legen und lebenslänglich Alimente kassieren.
Unverheiratete stehen nach der Unterhaltsrechtsreform besser da. Auch sie haben jetzt Anspruch auf bis zu drei Jahre Unterhalt, wenn sie ein gemeinsames Kind betreuen.
Der Gedanke an die Unterhaltspflicht wird möglicherweise den einen oder anderen vom Traualtar fernhalten. Versicherungstechnisch können dagegen beide Partner von der Ehe profitieren.
Das fängt damit an, dass man viele Policen nur einmal braucht. Doppelte Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzpolicen können Paare bei einer Hochzeit ohne die üblichen Fristen kündigen.
Größere Sparpotentiale gibt es in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bleibt ein Partner zu Hause, ist er in der Familienversicherung des anderen beitragsfrei mitversichert. Unverheiratete zahlen doppelt.
Auch von der Rentenversicherung des anderen kann man profitieren - allerdings erst posthum. Stirbt der Partner nach mindestens einem Jahr Ehe, gibt es Witwenrente.
Die "große" Witwenrente erhält allerdings nur, wer ein minderjähriges Kind erzieht, oder beim Tod des anderen über 44 Jahre alt ist. Dann zahlt die Versicherung 55 Prozent der Rente des Ehepartners weiter. Allerdings werden eigene Einkünfte auf die Rente angerechnet.
Übrigens können auch verwitwete Männer Rente beanspruchen.
Apropos Rente: Auch beim Riestern sind Verheiratete im Vorteil - vorausgesetzt, einer der beiden ist nicht berufstätig. Zahlt ein Ehepartner in einen Riester-Vertrag ein, reichen dem anderen für die volle Förderung 60 Euro Mindestsparsumme pro Jahr.
Diese schöne Konstruktion ist als Huckepack-Vertrag bekannt.
Es soll ja Leute geben, denen Geld völlig egal ist. Niemals würden sie des schnöden Mammons wegen vor den Traualtar treten. Für sie gibt es nur einen wahren Grund zum Heiraten:
Die Rechtslage.
Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen man als Ehepartner einfach besser dasteht. Was ist beispielsweise, wenn der Partner plötzlich im Krankenhaus landet und nicht ansprechbar ist?
In solchen Fällen dürfen Ärzte dem Lebensgefährten keine Befunde mitteilen, es sei denn, man hat das vorher schriftlich geregelt. Ehepartner erhalten dagegen unbürokratisch Auskünfte.
Verliert der Gatte die Geschäftsfähigkeit, bekommt der Partner in der Regel problemlos die Vormundschaft zugesprochen, kann also beispielsweise über das Vermögen verfügen. Bei Unverheirateten gestaltet sich das sehr viel komplizierter.
Bessergestellt sind Ehepaare auch in einem anderen medizinischen Bereich: Bei Bedarf übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer künstlichen Befruchtung zur Hälfte. Nicht Verheiratete müssen sich ihren Kinderwunsch selbst finanzieren.
Auch im Beruf kann der Ehestatus von Vorteil sein - spätestens wenn die Kündigung droht. Denn der Sozialplan nimmt auf Verheiratete mehr Rücksicht, erst müssen die Ledigen gehen.
Beamte wird das weniger interessieren, dafür wird ihnen ein anderes Argument die Ehe schmackhaft machen: Ihr Sold erhöht sich um den Familienzuschlag.
Manchmal weiß man mehr über die bessere Hälfte als einem lieb sein kann. Steht der Gatte bzw. die Gattin vor Gericht, gerät der mitwissende Partner zwischen die Fronten.
Eheleute sind deshalb nicht zu Aussagen gezwungen, die den Partner belasten könnten. In Straf- und Zivilprozessen haben sie das Recht, ihre Aussage zu verweigern. Das gilt übrigens auch für Verlobte.
Viele Paare, die Heiraten für überflüssig halten, ändern ihre Meinung, sobald sich Nachwuchs ankündigt. Denn dann macht der Ehestatus vieles unkomplizierter.
Beim Sorgerecht sind Väter nach einer Heirat auf der sicheren Seite.
Unverheiratete Väter müssen das Sorgerecht erst zusammen mit der Mutter beantragen und sollten es auch tun. Ansonsten stehen sie fast rechtlos dar - nicht nur, wenn die Beziehung in die Brüche geht, sondern auch wenn die Mutter überraschend stirbt.
Wegen des Kindsnamens muss übrigens niemand vor den Traualtar. Das Kind kann auch den Namen des unehelichen Vaters tragen.
Und so bleibt am Ende nur der Rat des weisen Sokrates: "Heirate oder heirate nicht, Du wirst beides bereuen." (Text: I. Noé, Bilder: AP, dpa, pixelio)