"Ratsam ist und bleibt es immer für ein junges Frauenzimmer, einen Mann sich zu erwählen und womöglich zu vermählen."Bild 1 von 51 Das war zumindest zu Wilhelm Buschs Zeiten so. Mittlerweile sind sich die jungen Frauen und Männer nicht mehr so sicher, was den Sinn der Ehe angeht. Von Jahr zu Jahr sinkt die Zahl der Eheschließungen.Bild 2 von 51 Dabei ist heiraten doch so romantisch!Bild 3 von 51 Wenn nur die Scheidungen nicht so teuer wären ...Bild 4 von 51 Doch bevor es so weit kommt, können Eheleute ordentlich sparen, oder?Bild 5 von 51 Nicht, wenn man dem ungarischen Schriftsteller George Mikes Glauben schenkt: "Die Ehe ist der originelle Versuch, die Kosten zu halbieren, indem man sie verdoppelt."Bild 6 von 51 Pfui, wie unromantisch. Außerdem gibt es viele Beispiele dafür, dass man aus einer Ehe reicher herauskommen kann, als man sie begonnen hat.Bild 7 von 51 Umgekehrt funktioniert das natürlich auch - wenn sich einer der Partner auf einen ungünstigen Ehevertrag eingelassen hat.Bild 8 von 51 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Ehe als Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung behält jeder den Besitz, den er eingebracht hat. Vermögen, das während der Ehe hinzugekommen ist, wird gleichmäßig aufgeteilt.Bild 9 von 51 Wollen sich die Eheleute darauf nicht einlassen, können sie Gütertrennung vereinbaren, oder bestimmte Bereiche aus der Zusammenveranlagung ausklammern.Bild 10 von 51 Empfehlenswert ist das beispielsweise für Unternehmer, die privat für ihre Firma haften. Ansonsten fällt das gesamte Vermögen des Paares unter die Konkursmasse.Bild 11 von 51 Nun sollten Ehen eigentlich nicht durch den Scheidungsrichter, sondern durch den Tod beendet werden. Eine Zugewinnregelung ist dann klar von Vorteil, weil sich der steuerfreie Erbteil um ein Viertel erhöht.Bild 12 von 51 Überhaupt, das Erben. Einer der ganz großen Vorteile der Ehe.Bild 13 von 51 Manche Konstellationen kommen ja überhaupt nur aus diesem Grunde zustande.Bild 14 von 51 Auch wenn die Ehe zerrüttet war, geht der überlebende Partner nicht leer aus. Ihm steht immerhin der gesetzliche Pflichtteil zu. Wer nicht enterbt wurde, teilt sich das Vermögen 50:50 mit den Nachkommen.Bild 15 von 51 Unverheiratete sehen selbst nach 30 Jahren Zusammenleben keinen Cent, wenn der Partner zu Lebzeiten kein Testament aufgesetzt hat.Bild 16 von 51 Doch auch der letzte Wille schützt nicht vor dem Fiskus. Der schlägt beim unverheirateten Partner genauso hart zu, als hätte der Erblasser seine Putzfrau oder das örtliche Tierheim bedacht.Bild 17 von 51 Momentan kassiert der Staat für alles, was über 5.200 Euro hinausgeht, zwischen 17 und 50 Prozent Erbschaftssteuer. Nach der geplanten Erbschaftssteuerreform kann man immerhin 20.000 Euro steuerfrei einstreichen.Bild 18 von 51 Ehegatten dagegen können 307.000 Euro erben, ohne dass es das Finanzamt interessiert. In Zukunft steigt der Freibetrag sogar auf eine halbe Million Euro. Dazu kommt noch der Versorgungsfreibetrag.Bild 19 von 51 Steuern sparen kann man aber auch schon während der Ehe. Besonders dann, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere.Bild 20 von 51 Als der Gesetzgeber das Ehegattensplitting einführte, war in Familien eben noch das traditionelle Ein-Ernährer-Prinzip angesagt. Und das gilt im Steuerrecht bis heute.Bild 21 von 51 Dabei wird jedem Partner die Hälfte des Gesamteinkommens zugerechnet. Beide Partner haben dann den gleichen Freibetrag - gut für den Besserverdienenden.Bild 22 von 51 Für Doppelverdiener mit ähnlichen Einkommen lohnt sich die Sache kaum. Wenn einer der Partner selbständig arbeitet, gibt es aber weitere Sparpotentiale.Bild 23 von 51 Macht der Selbständige Verluste, können diese mit dem Einkommen des anderen verrechnet werden.Bild 24 von 51 Ja, die Ehe ist eben ein Geben und Nehmen. Wer sich in guten und in schlechten Zeiten Treue verspricht, muss sich gegenseitig übrigens auch finanziell unterstützen.Bild 25 von 51 Das macht sich beispielsweise beim Arbeitslosengeld II bemerkbar. Bevor der Staat Hartz-IV-Leistungen auszahlt, wird der Ehepartner in die Pflicht genommen. Das Subsidiaritätsprinzip macht allerdings auch vor unverheirateten Partnern nicht halt.Bild 26 von 51 Die gegenseitige Unterhaltspflicht besteht länger als das Treueversprechen. Allerdings sind die Regelungen Anfang des Jahres deutlich modifiziert worden. Geschiedene können sich nicht auf die faule Haut legen und lebenslänglich Alimente kassieren.Bild 27 von 51 Unverheiratete stehen nach der Unterhaltsrechtsreform besser da. Auch sie haben jetzt Anspruch auf bis zu drei Jahre Unterhalt, wenn sie ein gemeinsames Kind betreuen.Bild 28 von 51 Der Gedanke an die Unterhaltspflicht wird möglicherweise den einen oder anderen vom Traualtar fernhalten. Versicherungstechnisch können dagegen beide Partner von der Ehe profitieren.Bild 29 von 51 Das fängt damit an, dass man viele Policen nur einmal braucht. Doppelte Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzpolicen können Paare bei einer Hochzeit ohne die üblichen Fristen kündigen.Bild 30 von 51 Größere Sparpotentiale gibt es in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bleibt ein Partner zu Hause, ist er in der Familienversicherung des anderen beitragsfrei mitversichert. Unverheiratete zahlen doppelt.Bild 31 von 51 Auch von der Rentenversicherung des anderen kann man profitieren - allerdings erst posthum. Stirbt der Partner nach mindestens einem Jahr Ehe, gibt es Witwenrente.Bild 32 von 51 Die "große" Witwenrente erhält allerdings nur, wer ein minderjähriges Kind erzieht, oder beim Tod des anderen über 44 Jahre alt ist. Dann zahlt die Versicherung 55 Prozent der Rente des Ehepartners weiter. Allerdings werden eigene Einkünfte auf die Rente angerechnet.Bild 33 von 51 Übrigens können auch verwitwete Männer Rente beanspruchen.Bild 34 von 51 Apropos Rente: Auch beim Riestern sind Verheiratete im Vorteil - vorausgesetzt, einer der beiden ist nicht berufstätig. Zahlt ein Ehepartner in einen Riester-Vertrag ein, reichen dem anderen für die volle Förderung 60 Euro Mindestsparsumme pro Jahr.Bild 35 von 51 Diese schöne Konstruktion ist als Huckepack-Vertrag bekannt.Bild 36 von 51 Es soll ja Leute geben, denen Geld völlig egal ist. Niemals würden sie des schnöden Mammons wegen vor den Traualtar treten. Für sie gibt es nur einen wahren Grund zum Heiraten:Bild 37 von 51 Die Rechtslage.Bild 38 von 51 Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen man als Ehepartner einfach besser dasteht. Was ist beispielsweise, wenn der Partner plötzlich im Krankenhaus landet und nicht ansprechbar ist?Bild 39 von 51 In solchen Fällen dürfen Ärzte dem Lebensgefährten keine Befunde mitteilen, es sei denn, man hat das vorher schriftlich geregelt. Ehepartner erhalten dagegen unbürokratisch Auskünfte.Bild 40 von 51 Verliert der Gatte die Geschäftsfähigkeit, bekommt der Partner in der Regel problemlos die Vormundschaft zugesprochen, kann also beispielsweise über das Vermögen verfügen. Bei Unverheirateten gestaltet sich das sehr viel komplizierter.Bild 41 von 51 Bessergestellt sind Ehepaare auch in einem anderen medizinischen Bereich: Bei Bedarf übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer künstlichen Befruchtung zur Hälfte. Nicht Verheiratete müssen sich ihren Kinderwunsch selbst finanzieren.Bild 42 von 51 Auch im Beruf kann der Ehestatus von Vorteil sein - spätestens wenn die Kündigung droht. Denn der Sozialplan nimmt auf Verheiratete mehr Rücksicht, erst müssen die Ledigen gehen.Bild 43 von 51 Beamte wird das weniger interessieren, dafür wird ihnen ein anderes Argument die Ehe schmackhaft machen: Ihr Sold erhöht sich um den Familienzuschlag.Bild 44 von 51 Manchmal weiß man mehr über die bessere Hälfte als einem lieb sein kann. Steht der Gatte bzw. die Gattin vor Gericht, gerät der mitwissende Partner zwischen die Fronten.Bild 45 von 51 Eheleute sind deshalb nicht zu Aussagen gezwungen, die den Partner belasten könnten. In Straf- und Zivilprozessen haben sie das Recht, ihre Aussage zu verweigern. Das gilt übrigens auch für Verlobte.Bild 46 von 51 Viele Paare, die Heiraten für überflüssig halten, ändern ihre Meinung, sobald sich Nachwuchs ankündigt. Denn dann macht der Ehestatus vieles unkomplizierter.Bild 47 von 51 Beim Sorgerecht sind Väter nach einer Heirat auf der sicheren Seite.Bild 48 von 51 Unverheiratete Väter müssen das Sorgerecht erst zusammen mit der Mutter beantragen und sollten es auch tun. Ansonsten stehen sie fast rechtlos dar - nicht nur, wenn die Beziehung in die Brüche geht, sondern auch wenn die Mutter überraschend stirbt.Bild 49 von 51 Wegen des Kindsnamens muss übrigens niemand vor den Traualtar. Das Kind kann auch den Namen des unehelichen Vaters tragen.Bild 50 von 51 Und so bleibt am Ende nur der Rat des weisen Sokrates: "Heirate oder heirate nicht, Du wirst beides bereuen." (Text: I. Noé, Bilder: AP, dpa, pixelio)Bild 51 von 51