Dossier

Gefährlich für die Allgmeinheit Sicherungsverwahrung

Nach dem Strafgesetzbuch können Täter auch über die Haftzeit hinaus in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn sie "infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten" gefährlich für die Allgemeinheit sind. Die Dauerhaft setzt eine Rückfallprognose voraus und muss im Urteil verfügt oder zumindest vorbehalten werden. Zudem kann diese seit 2004 angeordnet werden, wenn sich - bestätigt durch ärztliche Gutachten - die Rückfallgefahr erst während der Haftzeit zeigt.

Mit dieser "freiheitsentziehenden Maßregel" bleibt ein Täter nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe auf unabsehbare Zeit im Gefängnis. Damit können gefährliche Rückfalltäter im Extremfall lebenslang im Gefängnis untergebracht und von neuen Verbrechen abgehalten werden.

Voraussetzung ist eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Täter schwere Straftaten gegen Leben oder Gesundheit anderer Menschen begehen werden. Das muss laut Gesetz alle zwei Jahre vom Gesetz zur Fortdauer der Sicherungsverwahrung geprüft werden. Paragraf 66 Strafgesetzbuch setzt teils bestimmte Vorstrafen voraus, darunter die meisten Sexualdelikte, lässt aber bei schwereren Taten - wenn der Täter zu mindestens drei Jahren verurteilt wurde - die Anordnung einer Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Strafe zu.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen