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Automatische Rechtsberatung Was taugt der Anwalt aus dem Internet?

Der Gang zum Rechtsanwalt – manchmal ist er hilfreich. Manchmal nicht. Eines aber, das ist er eigentlich immer: teuer. Und dabei kann so manche juristische Angelegenheit auch viel einfacher geklärt werden.

Gemeinsam mit seinen Kollegen hat Daniel Biene das StartUp "SmartLaw" gegründet hat: "Smartlaw ist ein Online-Rechtsdokumenteservice. Das heißt wir ermöglichen es Nutzern online am Bildschirm 24 Stunden am Tag selber Rechtsdokumente zu generieren, ohne selber Ahnung von Rechtsthemen zu haben."

Das Prinzip "SmartLaw" ist einfach: Die Software stellt dem Nutzer einen Haufen Fragen, die mit Ja, Nein, persönlichen Daten und ein paar Zahlen beantwortet werden. Ist sich der Nutzer unsicher, sollen eingeblendete Ratschläge helfen. Das Angebot an Verträgen ist groß, wie Daniel Biene erläutert: "Im Bereich Privatpersonen bieten wir Dinge wie zum Beispiel Testamente, Vorsorgeregelungen, Patientenverfügungen, Vollmachten aller Art – zum Beispiel Postvollmachten. Und im Bereich Geschäftskunden sind es ganz schwerpunktmäßig Themen aus dem Bereich Arbeitsrecht. Arbeitsverträge, Aufhebungsvereinbarungen, Verlängerungsvereinbarungen für befristete Verträge."

Die Verträge auf Smartlaw haben Biene und seine Kollegen nicht selbst entworfen. Das übernehmen externe Fachkanzleien. Diese sorgen auch dafür, dass die Dokumente kontinuierlich an die Rechtssprechung angepasst werden.

Online-Anwalt spart Kosten

Was den Nutzer all das kostet hängt von der Komplexität des Vertrages ab. Deutlich günstiger als Dokumente vom "echten Anwalt" aber sind sie alle, sagt Daniel Biene: "Wenn Sie zum Anwalt gehen und sich einen Arbeitsvertrag für einen zukünftigen Mitarbeiter ausarbeiten lassen, dann kostet das ungefähr 600-700 Euro. Wenn es ein guter Anwalt ist. Wenn Sie zu uns gehen 69,00 Euro. Sprich’ ein Zehntel."

Doch der reale Anwalt bietet Vorteile: Neben der Möglichkeit in einer Face-to-Face-Beratung wichtige Fragen zu komplexen Inhalten stellen zu können, sieht der Experte vom Deutschen Anwalt Verein noch einen weiteren wichtigen Punkt beim realen Anwalt: Die Haftung.

"Für eine Falschberatung oder fehlerhafte Beratung wo ein Schaden dann entstanden ist, dafür muss der Anwalt gerade stehen. Deshalb hat er eine Haftpflichtversicherung, die da einsteigt. Das ist der große Schutz beim Anwalt. Bei den anderen, die sagen ja selbst, die Produkte, die es bei den Vertragsautomaten heute schon gibt, die sagen ja selbst, wir geben ja nicht mal richtig eine Rechtsauskunft. Das ist ja gar keine Rechtsberatung. Also haften wir auch nicht.", so Swen Walentowski vom Deutschen AnwaltVerein.

Viele Anbieter auf dem Markt

SmartLaw ist bei weitem nicht der einzige Dienst, der auf Juristerei im Internet setzt. Die Anzahl der Anbieter wächst kontinuierlich. "Janolaw" bietet ein vergleichbares Angebot bereits seit mehr als 10 Jahren. Online-Portale wie "YourXpert" oder "Frag-einen-Anwalt" haben nicht nur Verträge im Angebot, sondern auch Beratung. Dass solcherlei Dienste den Besuch beim Anwalt irgendwann komplett ablösen werden, glaubt aber selbst Daniel Biene von SmartLaw nicht: "Anwälte wird es weiter geben. Die werden allerdings in der Zukunft komplexe Beratungsleistungen erbringen. Und sich nicht unbedingt mit einfachen Standard- Alltags-Vertragsgestaltungen beschäftigen. Das ist eine Entwicklung, die man in ganz vielen Branchen sieht und auch in der Vergangenheit schon gesehen hat. Ein ganz gutes Beispiel sind Reisebüros. Kein Mensch geht heute noch ins Reisebüro, um einfach nur einen Flug oder ein Hotel zu buchen. Reisebüros gibt es aber immer noch. Was die heute machen, sind aber auch komplexere Beratungsleistungen. Komplexe Reisen mit Beratungsintensität, die man eben nicht einfach so im Internet buchen kann oder will."

Skeptiker können also beruhigt sein. Rechtsanwälte wird es auch in Zukunft noch geben. Auch wenn die Online-Juristerei sicher weiter wächst. Das sieht übrigens auch Branchen-Riese "Google" so. Die Kalifornier haben sich beim US-Dienst "Rocket Lawyer" eingekauft.

Quelle: ntv.de

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