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Baden-Württemberg Vater und Sohn sollen Staat um Millionen Euro betrogen haben

90 Arbeiter aus dem Ausland, 1,6 Millionen Euro Schaden: Wie ein Bauunternehmen im Großraum Stuttgart unter Verdacht geriet.

Stuttgart (dpa/lsw) - Ein bosnisches Bauunternehmen, das im Großraum Stuttgart tätig war, soll Sozialversicherungszahlungen in Höhe von 1,6 Millionen Euro vorenthalten haben. Der Zoll durchsuchte Wohn- und Geschäftsräume der beiden Geschäftsführer, wie ein Sprecher sagte.

Der 73 Jahre alte Vater und dessen 51-jähriger Sohn sollen mehr als 90 ausländische Arbeiter im Rahmen von Werkverträgen beschäftigt haben, die zunächst von der Agentur für Arbeit genehmigt worden waren.

Baufirma soll nicht existieren

Nach Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls entstand jedoch der Verdacht, dass gegen Verpflichtungen des Werkvertragsverfahrens verstoßen wurde. Die bosnische Baufirma sei eigentlich gar kein richtiges Bauunternehmen, sondern eine Personal-Akquise-Firma. 

Der Werkvertrag wäre somit rückwirkend nichtig und die gut 90 Arbeitnehmer versicherungspflichtig gewesen. Sofern im Rahmen der weiteren Ermittlungen die Werkverträge als nichtig erklärt würden, stehe zudem der Vorwurf der illegalen Ausländerbeschäftigung gegen Vater und Sohn im Raum.

Der Zoll stellte am Mittwoch Beweismittel sicher und befragte einige auf den Baustellen der Firma tätigen Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Die Arbeiter sollen auf Baustellen im Großraum Stuttgart – etwa Böblingen, Wendlingen, Feuerbach, Göppingen und Geislingen – eingesetzt worden sein. Vorwiegend hätten sie Flachdachbeschichtungen durchgeführt.

Das ist ein Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, bei dem sich eine Partei verpflichtet, ein bestimmtes Werk oder Arbeitsergebnis gegen Zahlung einer vereinbarten Vergütung herzustellen. 

Durch ein genehmigtes Werkvertragsverfahren bei der Agentur für Arbeit können Firmen aus Nicht-EU-Staaten legal und zeitlich begrenzt in Deutschland Aufträge durchführen. 

Dabei soll es sich um eine echte, selbstständige Werkleistung handeln und keine verdeckte Beschäftigung oder Umgehung des deutschen Sozial- und Arbeitsrechts stattfinden.

Firmen aus EU-Ländern können ihre Aufträge in Deutschland vergleichsweise unbürokratisch und ohne Werkvertragsverfahren durchführen, müssen aber die arbeitsrechtlichen Mindeststandards einhalten. Die Entsendung ihrer Mitarbeiter unterliegt zudem speziellen Regelungen, insbesondere zum Sozialversicherungsstatus und Arbeitsschutz.

Quelle: dpa

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